P
Pumukel
- Beiträge
- 23.592
Es hat schon Schadensersatzklagen gegen Eigentümer gegeben weil die Treppe wegen der fehlenden Ausschaltwarnung dunkel war und da Mieter auf der Treppe gestürzt sind.
Die Warnung hat deshalb rechtzeitig zu erfolgen , so das gegebenenfalls rechtzeitig nach getastet werden kann. Auch ältere Mitbewohner müssen die Treppe gefahrlos benutzen können, das schließt dann auch längere Laufzeiten ein!
Die Warnung hat deshalb rechtzeitig zu erfolgen , so das gegebenenfalls rechtzeitig nach getastet werden kann. Auch ältere Mitbewohner müssen die Treppe gefahrlos benutzen können, das schließt dann auch längere Laufzeiten ein!