Treppenhauslicht Warnfunktion: gesetzlich vorgeschrieben?

Diskutiere Treppenhauslicht Warnfunktion: gesetzlich vorgeschrieben? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, es geht in meiner Frage um eine 2013 gebaute Eigentumswohnanlage. Die Treppenhausbeleuchtung im [fensterlosen] Treppenhaus wird via Tastern...
Es hat schon Schadensersatzklagen gegen Eigentümer gegeben weil die Treppe wegen der fehlenden Ausschaltwarnung dunkel war und da Mieter auf der Treppe gestürzt sind.
Die Warnung hat deshalb rechtzeitig zu erfolgen , so das gegebenenfalls rechtzeitig nach getastet werden kann. Auch ältere Mitbewohner müssen die Treppe gefahrlos benutzen können, das schließt dann auch längere Laufzeiten ein!
 
Bei uns sind in den Häusern unserer Wohnanlage keine Ausschaltvorwarnungen weder in den Kellerfluren noch in den Treppenhäusern.
Da es noch überall ESL in den Leuchten eingesetzt sind wurde damals schon die Schaltdauer auf 5-6 Minuten eingestellt.
Und als Miteigentümer und Beiratsmitglied hatte ich es auch nie bemängelt und andere hier in den Häusern auch nicht.
Nun haben hier alle Treppenhäuser Fenster und in dunklen reicht die Schaltdauer der Beleuchtung im Treppenhaus immer aus um von Hauseingang oder Kellerpodest bis in die zweite Etage zu gelangen und auch die Wohnungstüre aufzuschließen.
Auch wenn man durch die Kellergänge geht die Schaltdauer ist zureichend und sollte trotzdem das Licht mal ausgehen, dafür sind alle Taster beleuchtet.
 
Bei langen Brenndauer besteht eher die Gefahr, dass das Licht noch von einem vorigen Nachbar noch brennt, wenn man abends heimkommt.

Da ist bes mir doch einige Male passiert, dass während der Treppe es finster wurde. Dann merkt man sich das nachtasten....
 
Wäre interessant ob man bei dieser Ausgangs-Frage des TE, nach über einem halben Jahr, schon zu einer befriedigenden Lösung gekommen ist, oder die Kinder immer noch im Finstern von Jemand abgeholt werden müssen?
 
Man hat das so gelöst, dass einige wenige Leuchten im Treppenhaus auf Dauerbetrieb umgestellt wurde, nachdem ich der Eigentümergemeinschaft vorgerechnet habe, wie gering die jährlichen zusätzlichen Stromkosten durch solche LED-Leuchten mit niedriger Anschlussleistung sind.
Man hat dazu die Leuchten, die mit Notbeleuchtungsfunktion (Einzel-Batterie) versehen sind, herangenommen, da diese ohnehin neben geschaltetem L auch mit Dauer-L versorgt werden.
Das Umklemmen durch einen beauftragten Elektriker war in kürzester Zeit erledigt, also auch hier keine hohen Kosten.
Nebem dem Sicherheitsgewinn reichen normalerweise diese wenigen Leuchten aus, um das Treppenhaus und Flure hinreichend zu beleuchten, sodas die Bewohner eher selten die Gesamtbeleuchtung via Treppenhausautomat einschalten.
Momentan sind alle zufrieden; einer Auseinandersetzung mit dem Bauträger wollte man aus dem Wege gehen.
 
Der Austausch des Treppenlicht Automaten wäre sicher noch preiswerter gewesen und verursacht KEINE Folgekosten.
 
Unabhängig von VDE-Normen gibt es auch Forderungen , das Wege und Fluchtwege sicher sein müssen und das schließt auch die Beleuchtung ein. Stichwort dazu Wegesicherheit.
 
Ist halt die Frage was als "sicher" definiert wird.
Kennst Du da Angaben aus BO? MLAR?
 
Klar doch versuch mal im stockdunklem Raum dich zu bewegen ohne Gefährdung. Da wirst du sehr wahrscheinlich nicht schnell und evl ohne Sturz vorankommen. Genau aus diesem Grund wurde auch die Ausschaltwarnung eingeführt. Aus diesem Grund gibt es auch die Fluchtwegebeleuchtung!
 
Ist ja alles Richtig, aber in Wohnhäusern hab ich jetzt noch keine Fluchtwegsbeleuchtung gesehen, in Hochhäusern vielleicht...
Frage war ja wo es vielleicht außer der DIN 18015 eine Forderung nach der Ausschaltvorwarnung gibt.
 
In der DIN 18015-2 steht nur, dass in Mehrparteienhäusern alle Taster mit Beleuchtung ausgestattet sein u. funktionieren müssen!
Irgendwo steht im Detail noch, innerhalb welcher genauen Entfernung diese "leicht erreichbar" sein müssen.
Kommt tw. immer noch auf die Ausschreibung drauf an, aber "Bauträger" nehmen es sehr oft, nicht ganz so genau, die Sendung "Pfusch am Bau" spricht Bände darüber.

Die Ausschaltvorwarnung ist nur ein "Zuckerl", aber noch lange nicht wirklich zwingend vorgeschrieben.
 
Nach DIN 18015 schon allerdings ist diese ja keine zwingend einzuhaltende Norm, sofern nicht vertraglich vereinbart.
Deswegen frage ich nach sonstigen Richtlinien die das fordern oder zumindest auf den Teil der DIN 18015 verweisen.
 
Wenn man heutzutage anstatt ESL-Leuchten LED-s verwendet und man hat die entsprechenden Treppenlichtautomaten wie der TLZ12NP von Eltako dann könnte man die Ausschaltvorwarnung ja wieder am Gerät einstellen.
Es fragt sich nur ob oder wie lange die Leuchtmittel und die Treiber das mitmachen.
Also versuch macht klug und zurückschalten kann man ja immer noch wenn es nicht hinhaut.
 
LEDs setzen die Ausschaltvorwarnung mitunter ausser Kraft, weil Pufferkondensatoren, die geringe benötigte Eingangsspannung vieler LED Treiber und das nachleuchten der Beschichtungsstoffe manchmal ausreichend sind, die kurze Unterbrechung optisch nicht wahrnehmbar zu überbrücken... Überdies brennen die Einschaltströme mitunter die Schaltkontakt des TLZ weg, wenn unbedacht in älteren Anlagen umgestiegen wird. Der Theben ELPA 6 Plus gehört da zu den wenigen geeigneten Kandidaten, die das wirklich zu verkraften scheinen. Langzeiterfahrungen stehen noch aus in einigen leistungsstark ausgebauten Treppenhäusern (Ab 10 Etagen, mehrere Leuchten je Etage)...
 
Ich habe es schon in manchen Treppenhäuser gesehen das dort etagenweise ein BWM eingesetzt wurde.
Aber ob das nun der wahre Jakob ist, weis ich auch nicht.
Zumal mit LED Retrofit Leuchtmitteln, war da nicht auch wieder was mit Grundlast gewesen?
Es gibt ja dinge da beisst sich die Technik selbst in den Hintern.
Ja man hätte die gute alte Glühlampe nicht verbieten sollen, da funktionierte wenigstens alles mit.
 
Thema: Treppenhauslicht Warnfunktion: gesetzlich vorgeschrieben?

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