Ummantellung Deckenlichtkabel - wie weit kürzen?

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Klesst

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Hallo zusammen,

ich wäre für Euren Rat dankbar. Ich bin in einen Neubau eingezogen und die Deckenkabel sind sehr lang und sehr dick ummantelt. Leider machen die Kabellänge und -Dicke große Probleme bei der Installation der Lampen. Der Eigentümer möchte, dass die Kabel möglichst nicht gekürzt werden. Verständlich, ich hatte teilweise auch schon zu kurze Kabel an der Decke in Mietwohnungen, aber kann man die Ummantellung (teilweise) entfernen?
Eines der Kabel ist z. B. 58 cm lang, die Ummantellung ist 52 cm lang und mit Ummantellung ist das Kabel 1 cm dick.

Vielen Dank und viele Grüße
Marcel
 

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1. Die Installation ist so nicht zulässig, der Deckenanschluß muß in einer Deckendose enden.
2. In der früher so zulässigen Installation wird das Kabel bündig am Austritt aus dem Putz abgemantelt

Ich kenne keine Leuchte in der man Kabel mit Mantel weitgehende einführen könnte.
 
Ich würde an der Decke ca. 1cm vom Mantel noch stehen lassen und die Adern ca. 20cm lang lassen.
 
1. Die Installation ist so nicht zulässig, der Deckenanschluß muß in einer Deckendose enden.
2. In der früher so zulässigen Installation wird das Kabel bündig am Austritt aus dem Putz abgemantelt

Ich kenne keine Leuchte in der man Kabel mit Mantel weitgehende einführen könnte.
Danke Dir! Eine Nachfrage zu 1.: das heißt, eigentlich sollte das Kabel mit Ummantellung aus der Decke kommen und mit Ummantellung in eine Dose laufen? Und dann würde man die Lampe in diese Dose anschließen? Gibt es dafür eine Norm, die ich dem Eigentümer mitteilen könnte?

Vielen Dank Euch allen für die schnellen und zahlreichen Antworten!

Ab Austritt aus dem Putz abmanteln wäre ideal. Ein paar unserer Lampen bieten nur 1 CM Platz zur Decke hin ...
 
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In der Decke hätte eine Dose zu sitzen in der das Kabel von unter Putz aus mit dem Mantel hineinläuft und ab Eintritt in diese Dose abgemantelt ist.

Hier z.B aus der VDE 0100-410:
"412.2.4.1
Kabel- und Leitungsanlagen, die in Übereinstimmung mit DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) verlegt sind, erfüllen die Anforderungen von 412.2 , wenn sie aus:
a)
Kabel und Leitungen bestehen mit einer Isolierung für eine Bemessungsspannung, die nicht kleiner ist als die Nennspannung des Versorgungssystems und mindestens 300 V bis 500 V beträgt und in geschlossene oder zu öffnende Installationskanäle mit einer elektrischen Isoliereigenschaft in Übereinstimmung mit der Normenreihe DIN EN 50085 (VDE 0604) oder Elektroinstallationsrohre mit einer elektrischen Isoliereigenschaft in Übereinstimmung mit der Normenreihe DIN EN 61386 (VDE 0605), oder aus
b)
Kabel und Leitungen bestehen, deren Widerstandsfähigkeit gegen elektrische, thermische, mechanische Beanspruchungen und umgebungsbedingte Einwirkungen mit der gleichen Zuverlässigkeit gegeben ist, wie sie durch doppelte Isolierung sichergestellt wird.

"

Eine Leitung aus der Decke mit offenen Adern ist keine fertige elektrische Anlage und ist so nicht dem Laien zugänglich zu machen.
Entweder müsste man hier die Wohnung gleich mit Leuchten ausrüsten die üblicherweise entsprechende Klemmstellen mitbringen, oder aber die Deckenanschlüsse in Klemmdosen enden lassen.
Schließlich könntest Du dich ja auch dazu entscheiden gar keine Leuchte zu montieren und nur mit Steckerfertigen Stehlampen zu arbeiten.
 
Häufig will man ja ohnehin die Lampe woanders aufhängen, als dort, wo die Leitung aus der Decke kommt. Dann nimmt man einfach eine Dose. Zur Not kann das "Vermieter-Kabel" auch in der Dose lang eingerollt werden (?), bevor es an die Lüsterklemme angeschlossen wird.
 

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