Umstellung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch

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chris11

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Hallo
Wir wollen unsere photovoltaikanlage von Einspeisebetrieb auf Eigenverbrauch umstellen, da dieFörderung ausgelaufen ist,dazu muß ein neuer Stromzähler /Vor Rückwärts eingebaut werden. Der Netzbereiber möchte das wir die NH´s gegen SLS 50 A tauschen und einen Überspannungsschutz installieren. (Bild = Links Zähler solar, mitte Zähler mieter ,Rechts Zähler Erdgeschoss) Die Neozed im Erdgeschoss sind 1-3 UV Eg ,4-6 UV Keller ,7 Photovoltaik( war zu anfangs mit vor Rück Zähler 1999). Er meinte in seiner Mail zum Elektiker das es besser währe einen neuenSchrank zu instalieren mit inteligentem messsystem.
Habe selber vor 35 Jahren Elektroinstallateur gelernt und weiß das es für den Schrank Hager 90 sl umrüstsätze gibt. Die NH´s sind auf Sammelschienen.

Nun meine Frage : Muss ich den Schrank umrüsten lassen auf SLS und Überspannungsschutz oder gibt es da einen Bestandsschutz. Oder will er nur geld verdienen ??

Christian
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Es ist natürlich ärgerlich, wenn die Anlage sonst in gutem technischen Zustand wäre, dass einen der Netzbetreiber zur Umrüstung zwingen will und damit hohe Kosten entstehen. Vor allem die SLS fallen da heftig ins Gewicht. Irgendwann gab es ein Gerichtsurteil, wo festgestellt wurde, dass der Zwang zur Verwendung von SLS nicht rechtens sei? Habe leider momentan keine Quelle dazu.

Meiner Meinung nach sollte der ganze Umrüstwahn etwas gebremst werden. Vor allem, weil es bei vielem nicht wirklich um die verbesserte Sicherheit geht, sondern einfach ums Geld verdienen.

Es müssten mehr Leute den Mut aufbringen, gerichtlich gegen diese überzogenen Ansprüche vorzugehen.

Wenn man hinter die Kulissen schaut, sind es nämlich genau die, die mit ihrem Einfluss solche Normen erstellen lassen, ihre eigenen Anlagen aber unglaublich lange nutzen und sich nicht von Außen irgendwelche Umrüstforderungen aufzwängen lassen. Da wird nach Wirtschaftlichkeit gearbeitet und nur ersetzt, was wirklich defekt, unrentabel oder unsicher ist.

Oder man vom Staat erkleckliche Zuschüsse erhält, die man sich per Einfluß an Land ziehen konnte.
 
Irgendwie muss die Wirtschaft ja umsatz machen

Mit billigen Schmelzsicherungen funktioniert das halt nicht so guv
 
Es ist natürlich ärgerlich, wenn die Anlage sonst in gutem technischen Zustand wäre, dass einen der Netzbetreiber zur Umrüstung zwingen will und damit hohe Kosten entstehen.

Es gibt keinen Zwang zur Umrüstung, die Anlage kann, so wie sie ist, unverändert weiter betrieben werden. Wenn der TE seine Anlage nun umbauen möchte, z.b. PV auf Eigenverbrauch umstellen möchte, dann muss dieser Umbau nach den heute (derzeit) geltenden Anforderungen erfolgen. Nicht nach Anforderungen die irgendwann mal galten, oder irgendwan mal gelten werden.
 
Wenn der TE seine Anlage nun umbauen möchte, z.b. PV auf Eigenverbrauch umstellen möchte, dann muss dieser Umbau nach den heute (derzeit) geltenden Anforderungen erfolgen

Genau das ist der springende Punkt, Ist das per Definition wirklich so ein großer Umbau, die vorhandene PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzuklemmen, dass der Versorger eine Nachrüstung verlangen kann? Nur weil man die PV - Zuleitung von einem Klemmstein im oberen Anschlussraum zu einem anderen umlegt. Physikalisch rechtfertigt das keine Nachrüstung.
 
Ich würde die einfach abmelden und dann selbst eine Nulleinspeisung Anlage draus bauen
 
Tolle Idee, nur wird auch mit dem Aufwand es preiswerter sein, seinen Überschuss ein zu speisen, als darauf zu verzichten.
 
Unabhängig von der Meinung von @EBC41 und in eigendlicher Zustimmung zu @karo28 Beitrag #5 möchte ich mich auch zu deinem Beitrag äussern

Wir wollen unsere photovoltaikanlage von Einspeisebetrieb auf Eigenverbrauch umstellen, da dieFörderung ausgelaufen ist,dazu muß ein neuer Stromzähler /Vor Rückwärts eingebaut werden. Der Netzbereiber möchte das wir die NH´s gegen SLS 50 A tauschen und einen Überspannungsschutz installieren.
Kann es möglich sein, dass dein VNB für Zweirichtungszähler einen BKE-I/eHZ Platz vorraussetzen und keine 3-Punkt-Adapter einsetzt? Wenn das so ist, und das ist nicht unwahrscheinlich, kannst du logischerweise deine 3-Punkt Zählerplätze nicht mehr nutzen.

Die Neozed im Erdgeschoss sind 1-3 UV Eg ,4-6 UV Keller ,7 Photovoltaik( war zu anfangs mit vor Rück Zähler 1999).
Hierbei versteh ich den Passus "...war zu anfangs mit vor Rück Zähler 1999)" nicht wirklich, was willst du damit ausdrücken?

Er meinte in seiner Mail zum Elektiker das es besser währe einen neuenSchrank zu instalieren mit inteligentem messsystem.
Meinst du damit das der VNB deinem Elektriker eine EMail geschrieben hat? Naja, nicht unmöglich aber doch schon ungewöhnlich das der Elektriker nicht die Besonderheiten des VNB kennt. Ist der Elektriker von auswärts?
Mit dem "intelligenten Messsystem" ist da nicht eher "moderne Messeinrichtung" gemeint, was grundsätzlich nur einen eHZ meint?

Habe selber vor 35 Jahren Elektroinstallateur gelernt und weiß das es für den Schrank Hager 90 sl umrüstsätze gibt. Die NH´s sind auf Sammelschienen.
Meines Wissens gibt es keine offiziellen Umbausätze auf BKE-I für die Hager 90SL, da ein solcher Zählerplatz nur 300mm hoch ist, im Gegensatz zum 3-Punkt der 450mm hoch ist. Beim BKE-I ist die zusätzliche Höhe von 150mm der RfZ, also eine Hutschiene mit plombierbarer Abdeckung.
Was die Sammelschienen und SLS betrifft, wirst du, auch meines Wissens nach, auch offizell keine neue Hauben für die SLS bekommen. Ein Forenkollege hatte mal was geschrieben das es solche Umbausätze geben würde, ich kann dir aber nicht mehr sagen ob über den Großhandel/Hersteller oder von ebay und co.

Nun meine Frage : Muss ich den Schrank umrüsten lassen auf SLS und Überspannungsschutz oder gibt es da einen Bestandsschutz. Oder will er nur geld verdienen ??
Wenn dein VNB für den Zweirichtungszähler, der ja nötig ist für dein Vorhaben, nur BKE-I/eHZ Plätze vorschreibt, dann lautet die Anwort ja. Es ist auch nicht möglich, selbst wenn du einen Umbausatz auf BKE-I finden würdest , diesen auf aktuelle Norm umzurüsten, da ein 900mm hoher Schrank so nicht mehr zulässig ist.

btw
Es gab, gibt und wird nie Bestandschutz für elektrischen Anlagen geben. Das ist ein Begriff aus dem Baurecht und hat mit elektrischen Anlagen überhaupt nix zu tun.
 
Genau das ist der springende Punkt, Ist das per Definition wirklich so ein großer Umbau, die vorhandene PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzuklemmen, dass der Versorger eine Nachrüstung verlangen kann?

Wo moechtest du denn die Grenze ziehen...Einzelfallentscheidung bei jedem Umklemmen, ob und wenn ja, falls was dann zu ertuechtigen oder zu belassen sei? Und nach welchen Massstab? Deinem Empfinden, den von @creativex oder Hinz&Kunz? Das fuehrt zu Zustaenden, wie in einem 3.Welt Land, jeder macht an irgendeiner Ecke irgendwie, irgendwas, von dem er glaubt, das gehe schon so irgendwie. Und wenn es dann Probleme gibt, schreit man laut und zeigt auf den anderen...der wars, der hat gesagt, das gehe schon so...
 
Einzelfallentscheidung bei jedem Umklemmen, ob und wenn ja, falls was dann zu ertuechtigen oder zu belassen sei?

Ein Ersetzen des Zählerschranks steht hier in keinem Verhältnis zum Umbau der Photovoltaik. Das Ding läuft schon 20 Jahre an dem Zählerschrank. In Zukunft fällt ein Zähler weg. Es ist keine Leistungserhöhung. Es wäre natürlich zu prüfen, ob das Innenleben noch zuverlässig aussieht. Wenn ja, gibt es keinen physikalischen Grund, es zu ersetzen. Das einzig sinnvolle, den Zählerkabelbaum um eine Querschnittsstufe zu erhöhen. Das nächste wäre dann, dass der Versorger bei einem neuen Zählerschrank auf die Idee kommt, dass die Hauptleitung auch neu werden muss.

Und wenn man es ganz kritisch sieht, muss der Überspannungsableiter auch nur deshalb rein, damit die Versorger billige digitale Zähler einbauen können, die nichts aushalten und der Endverbraucher trägt die Kosten für deren Schutz.
 
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Das fuehrt zu Zustaenden, wie in einem 3.Welt Land, jeder macht an irgendeiner Ecke irgendwie, irgendwas, von dem er glaubt, das gehe schon so irgendwie

Ja genau, das ist richtig. Nur der Normalbürger muss sich immer den neuesten Vorschriften beugen. Diejenigen die es sich durch politischen oder wirtschaftlichen Einfluß richten können, machen es so, wie sie es für wirtschaftlich richtig halten. Da braucht man sich bei uns nur den Zustand mancher Straßen anschauen. ,

Oder die 20kV Mittelspannungsfreileitung bei uns. Schon vor 25 Jahren hieß es, wenn man mit den Monteuren an der Baustelle sprach, dass die völlig überlastet ist, mit den Leiterseilen von 1917. Ok, Holzmasten wurden schon gewechselt, wenn sie morsch waren.

Flußkraftwerke bei uns, da laufen noch die alten Generatoren von 1937. Wenn die Lager hin sind, werden nur die Lager ersetzt.

Der Häuslebauer, wenn heute keinen Edelstahl-Erder verlegen will, das geht gar nicht. Und was werfen die Versorger ins Loch, wenn sie eine neue Trafostation bauen? Verzinkten Banderder, wie vor hundert Jahren. Nur dass die vor hundert Jahren noch sicher dicker verzinkt waren.


Dann vergleichen wir mal die Maßstäbe, die da angelegt werden, mit denen für den Normalbürger.
 
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hallo

zählerschrank: abdeckhauben wird es dafür nicht mehr geben, die die noch eine rumliegen haben hüten sie
sls, ist heute bei neuanlagen und umbau mit pv vorgeschrieben, wer daran warum verdient kann man im verschwörungsforum ausdiskutieren
üss, dito, halte ich persönlich aber für eine sinnvolle massnahme, er schützt auch teilweise meine eigenen geräte wenn in die 20kv leitung aus 1917 was reindonnert
umbau eigenverbrauch, das ist ein extra einspeisezähler ? der nur für die pv ist ? rausschmeißen und pv aufs haus und zweirichtungszähler, energiemanager wäre sinnvoll.
wie groß ist die anlage ?? über 14kw pv ??
dann bleibt der einspeisezähler sowieso, muss nur als kaskadenschaltung aufs haus geklemmt werden.
der hauszähler muss dann sicherlich auf zweirichtung getauscht werden.

zählerverdrahtung, bis 42kw 10mm², ab 42kw 16mm², ausnahme einige seltene netzbetreiber verlangen dann schon 25mm², auch wenn die erdleitung zum hak
nur 16mm² ist.
25mm" gibt es aber nur dreipunktzähler wo das reinpasst.

nulleinspeisung, eine einstellung am wechselrichter bzw dem dazugehörigen energiemenager, rein rechnerisch annähernd null, einige watt gehen trotzdem
hin und her, so schnell regeln die nicht, find ich bei einphasigen wr witzig, auf l1 speise ich 3kw ein, verbrauche die aber auf l2, buchhalterisch korrekt,
technisch gewöhnungsbedürftig.

ab wann man einen wesentlichen eingriff und damit verbunden die aktualisierung der anlage definiert kann jeder mit seinem netzbetreiber auspokern.

lustigerweise brachte die 21er novelle vom eeg mit sich das man den selbst erzeugten und selbst verbrauchten strom zwar gering, aber auch bezahlen muss.

energiewende geht anders.
 
er schützt auch teilweise meine eigenen geräte wenn in die 20kv leitung aus 1917 was reindonnert

Massiven Blitzeinschlag in die 20kV Leitung hatten wir schon mal. Da hat dann vom Folgestrom eine Viertelstunde lang ein Überspannungsableiter vor dem Masttrafo gebrannt.

Am Dachständer hat es einen Isolator gesprengt. Die Monteure vom Versorger meinten, das ist normal, wenn diese keramischen älter sind, haben sie regelmäßig Risse, in denen Feuchtigkeit sitzt, die verdampft dann augenblicklich, damit zerreisst es den Isolator. Auch an der 20kV Leitung selbst sind ein paar Isolatoren geplatzt.
Im Haus waren nur zwei Glühlampen defekt. Ok, war vor etwa 35 Jahren, da gabs noch kaum fest am Netz angeschlossene Elektronik.

Aber eine gemeine Sache ereignete sich vor etwa 15 Jahren.
Ein paar Kilometer weiter an einem Mast der 20kV-Leitung brach ein Draht. War nicht mal im Sturm. Das wirkte dann im 230/400V Netz ähnlich wie eine Sternpunktverschiebung. An einem Außenleiter war dann zum Beispiel 270 Volt zu messen, an anderen nur 150. Dieser Zustand hielt über eine Stunde an, bis die Leute vom Versorger den Fehler fanden.

Stellt sich die Frage, was ein Überspannungsableiter, der vor dem Zähler sitzt, mit solchen Situationen macht? Ich denke, da der Zustand länger anhält, wird er überhitzen und die Schutzschaltung trennt ihn vom Netz? Damit ist er wieder wirkungslos. Und bei 270 Volt begrenzt er sowieso noch nicht.

Bei uns ist damals nichts kaputt gegangen, weil ich es glücklicherweise gleich gemerkt hatte, abends bei Beleuchtung, und den Hauptschalter nach dem Zähler nach 20 Sekunden ausgeschaltet hatte. Aber in der Nachbarschaft ging einiges an Unterhaltungselektronik in die ewigen Jagdgründe ein.
 
gegen blitzeinschläge hilft sowieso nix.
zumindestens bei der heutigen elektronik, die nach meinem empfinden auf einen stand vor heinrich hertz kastriert ist.
hauptsache billig.
emv, gabs vor 40 jahren nicht, da gabs noch post zertifizierung.
direkte einschläge, die über eine blitzschutzanlage abgeleitet werden, induzieren derart hohe emv das nicht viel übrig bleibt.
nur das haus brennt nicht ab.
entfernte einschläge induzieren oft einige 100v/m, das reicht bei heute 2,5v und weniger technologie immer.

sternpunktverschiebung, wenn ein außenleiter im mittelspannungsnetz fehlt, normal, der sternpunkt wird ja erst am trafo gebildet,
sollte aber bei modernen anlagen mit phasenwächter zur vollabschaltung führen.
ersatzweise muss man den mit einem hauptschütz zum selbstkostenpreis in der uv einbauen.

wenn man am üss den meldekontakt benutzt kann man einen hauptschütz auslösen.
ausser das die funkenstrecke durchbrennt und die optische meldung auf rot geht macht der selber sonst nix.

wenn man es halbwegs sicher machen will kostet das unsummen.
grobschutz, mittelschutz, feinschutz, feinschutz an allen datenleitungen, maximale leitungslänge 10m, dann schutz gleicher klasse
an beiden leitungsenden, an allen leitungen, eine usv für empfindliche elektronik die über seperate stromkreise, die über dann z.b.
rote steckdosen versorgt werden, dann brennt hoffentlich nur die usv ab etc.
emv gerechte bauweise, also stahlkäfig.
maschenweite kleiner als wirksame transienten, bei 2,5v eher sehr klein. eher blechplatte.
fenster, kann man mit 50" monitoren simulieren, aber wie schützt man die aussenkameras ??
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war vor 40 jahren nicht nötig, einige bauteile mehr, etwas mehr größe, aber wer will schon ein smartphone das 3mm länger ist und einen ganzen euro mehr kostet.
 
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Das Ding läuft schon 20 Jahre an dem Zählerschrank. In Zukunft fällt ein Zähler weg. Es ist keine Leistungserhöhung.

Es ist eine Umstellung geplant, von einer reinen Bezugsanlage auf eine Bezugs- und Erzeugungsanlage.

Und wenn man es ganz kritisch sieht, muss der Überspannungsableiter auch nur deshalb rein, damit die Versorger billige digitale Zähler einbauen können, die nichts aushalten und der Endverbraucher trägt die Kosten für deren Schutz.

Die Endverbraucher bauen auch immer mehr billige Elektronik in ihre Anlagen ein, die nichts aushält. Und melden den Überspannungsschaden dann ihrer Versicherung...

Flußkraftwerke bei uns, da laufen noch die alten Generatoren von 1937. Wenn die Lager hin sind, werden nur die Lager ersetzt.

Ja. Wenn du aber die Turbine nutzen möchtest, um zukünftig damit deinen Whirlpool umzurühren, wirst du auch einige Anpassungen vornehmen müssen...
 
sternpunktverschiebung, wenn ein außenleiter im mittelspannungsnetz fehlt, normal, der sternpunkt wird ja erst am trafo gebildet,
sollte aber bei modernen anlagen mit phasenwächter zur vollabschaltung führen.
ersatzweise muss man den mit einem hauptschütz zum selbstkostenpreis in der uv einbauen.

War damals ein 20kV / 0,4kV Trafo in Stern-Zickzackschaltung. Bei diesen Versionen führt eine primärseite Außenleiterunterbrechung zu Überspannung auf der Sekundärseite.

Bei uns in der Gegend haben auch moderne Anlagen keine Phasenwächter mit Vollabschaltung im Fehlerfall.
So ein Hauptschütz frisst natürlich deutlich Strom, über das ganze Jahr gesehen.
 
Update :
Der Netzbetreiber hat ohne umbau der Anlage den Zähler gewechselt da abgelaufen. Verbaut wurde ein 2 Richtungszähler so das alles nur umgeklemmt werden müste.
Da ich aber abdeckungen bekommen habe und der rest SLS und Blitzschutz schon geliefert wurde wird es umgebaut.
Erst heist es es muss umgebaut werden zum Zählerwechsel und dann wird der Zähler getauscht ohne umbau.
( Zählerausbau und einbau des neuen Zählers wurde unter Spannung durchgeführt von einer Fachfirma.)
 
Thema: Umstellung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch
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