Hallo,
gemäß DIN VDE 0100-600 hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich nachzuweisen, dass die ausgeführte Installation den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt sind. Der Nachweis kann z.B. über einen Prüfbericht erfolgen. Die Prüfung wird durch Besichtigen, Erproben und Messen durchgeführt.
Ergänzend zu den Punkten von kaffeeruler sind somit insbesondere Protokolle über die Messung von Isolationswiderstand, Schleifenwiderstand (wichtig für das Abschalten im Fehlerfall), Durchgängigkeit der Schutzleiter, Einhaltung des max. zulässigen Spannungsfall abzugeben.