Unterverteilung mit 2 Wohneinheiten Pflicht?

Diskutiere Unterverteilung mit 2 Wohneinheiten Pflicht? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ist es PFLICHT eine Unterverteilung bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, oder einem 2 Familienhaus zu installieren...
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Insta84

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Hallo zusammen,

ist es PFLICHT eine Unterverteilung bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, oder einem 2 Familienhaus zu installieren?
Bei beiden ist der Anschlussraum frei zugänglich.
Das es Sinn macht ist eine andere Frage, mir geht es darum ob es eine Vorschrift gibt.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke
Gruß
 
Müsste man in den TAB deines Versorgers nachlesen.
Wenn du angibst wer das ist, kennt die ja vielleicht jemand.
 
In diesen Fall geht es um die EnBW AG.
Gibt es hier keine allgemeine Lösung?
 
Wenn du diese wohnung vermieten willst hat dein Mieter das Recht auf freie Wahl des Energieversorgers.

Das ist keine Vorschrift sondern Gesetz in diesem Land. EnWG

Daraus resultiert, dass die Anlage so gestaltet sein muss, dass eine freie Wahl des Lieferanten und die korrekte Abrechnung ermöglicht wird.
 
Eine gemeinsame Unterverteilung kann es eigentlich nicht geben wenn Wohnung 1 von EVU 1 und Wohnung 2 von EVU 2 mit getrennten Zählern versorgt wird.

Zusätzlich würde ich persönlich ungern in eine Wohnung ziehen deren Unterverteilung irgendwo im Haus platziert ist und mir jeder nach belieben den Saft auf einzelnen Stromkreisen ausknipsen kann...

Ciao
Stefan
 
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