Unterweisung/ Fortbildung EFK

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Hanspeter00789

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Hallo Zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig und mir können bei meinem Thema einige weiter helfen bzw. stehen vor der selben Fragestellung.

Ich arbeite in einem Maschinenbauunternehmen als Abteilungsverantwortlicher in welchem logischerweise auch Elektrofachkräfte eingesetzt werden zur Inbetriebnahme sowie Prüfung der Anlagen.

Habt Ihr eure EFK's schriftlich beauftragt?
Wie schult bzw. Unterweist Ihr eure EFK's?
Schickt Ihr diese jährlich auf externe Schulungen zum erhalt der Fachkunde?

Leider finde ich sehr wenig aus der gängigen Praxis im Netz und wäre über Erfahrungen aus eurer Seite sehr dankbar.

Danke vorab und Gruß
 
Schon mal dran gedacht bei der IHK nachzufragen ?
Man geht doch zum Schmied (IHK) und nicht zum Schmiedlein (Foren und andere nicht verbindliche Stellen) !
 
Schon mal dran gedacht bei der IHK nachzufragen ?
Man geht doch zum Schmied (IHK) und nicht zum Schmiedlein (Foren und andere nicht verbindliche Stellen) !

Die IHK kann da auch nicht weiterhelfen, das habe ich schon Nachgefragt.
Ich möchte Erfahrungen aus der Praxis
 
Eine EFK kann nur eine vEFK berufen. Gibt es die nicht, ist dies der Geschäftsführer. Er hat somit sämtliche Pflichten. Du als "kleiner" Abteilungsleiter hast damit im Normalfall nichts zu tun.
 
Auch ist nur die VEFK den Elektrofachkräften fachlich weisungsbefugt.

Grundsätzlich sind Fachkräfte Jährlich nach zu schulen.
Ob man das nun durch einen Dienstleister (z.B. VDE Verlag, Weka, TüV) macht oder auch selbst die Schulung durchführt ist dabei egal.
Klar sollte aber sein, daß der Unterweisende eine Fachkraft sein muß die sich besonders gut auskennt, besonders in den Neuerungen, also durchaus den Wissensstand einer VEFK haben.
Für Fachkräfte mit Sonderausbildugnen (z.B. AuS, Mittelspannungsschaltbefähigung), sind zusätzlich in diesen Bereichen jährlich zu schulen.

Für Arbeitgeber gilt die Regel " eine Anlage ist sicher solange sie den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinen entspricht" NICHT.
Hier gilt das Arbeitsschutzgesetz, welches sogar über die Norm hinaus, den Einsatz des "Standes der Technik" zum Schutz der Arbeitnehmer verlangt.
 
Thema: Unterweisung/ Fortbildung EFK
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