A
Ahnungsloser
- Beiträge
- 69
Hallo zusammen,
ich hätte da mal ne Verständnisfrage zur 0185 (Hintergrund heute war mal wieder der Revisions und Prüfdienst bei meinen Eltern da)
Unser Haus wurde 1985 erstellt und mit einem Blitzschutz nach damaligen Regeln erstellt - ob die Ausführung richtig war zu den damaligen Regeln, konnte ich noch nicht rausfinden.
Jedenfalls hat der Prüfer heute folgende Mängel festgestellt:
es fehlen 3 Halbableiter - die fehlen schon seit Errichtung des Hauses
Einbeziehung der vor 2 Jahren errichteten Dachgaube - weil nur teilweise (sprich Fensterblech - Regenfallrohr und Regenrinne fehlt)
neu errichtete Solaranlage beidseitig einbinden - obwohl mit leitender Verbindung beide Felder 2 mal verbunden sind
und jetzt kommt es: 2 mal Entlüftungsdachplatten für Abwasserrohr müssen einbezogen werden.
Da ja bekanntlich Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, würde ich gerne die Meinung von ein paar Elektromeisterkollegen hören - oder jemand der rechtlich dazu Ahnung hat.
Das nicht alles unter Bestandsschutz fällt ist mir klar, wie verhält es sich mit der Dachgaube?
Der Rest wird wohl schwieriger sein, da ja teilweise Eingriffe in Bestandsanlage vorliegen.
Meines Wissens gibt es doch keinerlei gesetzliche Verpflichtung, die Änderungen vorzunehmen - vorausgesetzt man ist sich über die Versicherungstechnischen Konsequenzen im klaren.
Und nu meine letzte Frage: Wie ist dem Versicherer gegenüber zu verfahren? Hinweis es handelt sich um ein reines 2 Familienhaus für private Nutzung!
Ich glaub nämlich langsam, es kommt billiger, die Blitzschutzanlage zu demontieren - abgesehen davon geht mir diese Prüffirma auf den Zeiger - macht den Eindruck von Abzocke unter dem Deckmantel der scheinbaren Vorschrift - wobei die VDE 0185 doch nur ein Vorschriftenwerk für den Errichter ist - jedoch juriostisch keines ist - sie wird in Streitfällen allerdings als technisches Regelwerk zu Rate gezogen.
Ich weis ein heikles Thema ....
ich hätte da mal ne Verständnisfrage zur 0185 (Hintergrund heute war mal wieder der Revisions und Prüfdienst bei meinen Eltern da)
Unser Haus wurde 1985 erstellt und mit einem Blitzschutz nach damaligen Regeln erstellt - ob die Ausführung richtig war zu den damaligen Regeln, konnte ich noch nicht rausfinden.
Jedenfalls hat der Prüfer heute folgende Mängel festgestellt:
es fehlen 3 Halbableiter - die fehlen schon seit Errichtung des Hauses
Einbeziehung der vor 2 Jahren errichteten Dachgaube - weil nur teilweise (sprich Fensterblech - Regenfallrohr und Regenrinne fehlt)
neu errichtete Solaranlage beidseitig einbinden - obwohl mit leitender Verbindung beide Felder 2 mal verbunden sind
und jetzt kommt es: 2 mal Entlüftungsdachplatten für Abwasserrohr müssen einbezogen werden.
Da ja bekanntlich Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, würde ich gerne die Meinung von ein paar Elektromeisterkollegen hören - oder jemand der rechtlich dazu Ahnung hat.
Das nicht alles unter Bestandsschutz fällt ist mir klar, wie verhält es sich mit der Dachgaube?
Der Rest wird wohl schwieriger sein, da ja teilweise Eingriffe in Bestandsanlage vorliegen.
Meines Wissens gibt es doch keinerlei gesetzliche Verpflichtung, die Änderungen vorzunehmen - vorausgesetzt man ist sich über die Versicherungstechnischen Konsequenzen im klaren.
Und nu meine letzte Frage: Wie ist dem Versicherer gegenüber zu verfahren? Hinweis es handelt sich um ein reines 2 Familienhaus für private Nutzung!
Ich glaub nämlich langsam, es kommt billiger, die Blitzschutzanlage zu demontieren - abgesehen davon geht mir diese Prüffirma auf den Zeiger - macht den Eindruck von Abzocke unter dem Deckmantel der scheinbaren Vorschrift - wobei die VDE 0185 doch nur ein Vorschriftenwerk für den Errichter ist - jedoch juriostisch keines ist - sie wird in Streitfällen allerdings als technisches Regelwerk zu Rate gezogen.
Ich weis ein heikles Thema ....