kaffeeruler schrieb:
Einmal hat er ein Kabel mittig aufgetrennt, hinter Schränken und Heizungen verlegt und dann mit Lüsterklemmen wieder verbunden und etwas Isolierband darum gemacht.
VDE 0701/0702 5.2 Sichtprüfung
da wäre es schon durchgefallen.
Klemmstellen nicht Zug entlastet
Mir leuchtet das technisch zwar ein, aber woher soll das ein Laie wissen? Die VDE-Richtlinien kann man ja nur sehr schwer nachlesen.
Ich hatte die Hoffnung, dass es leicht zugängliche und verbreitete Vorschriften gibt, aus denen man entnehmen kann, dass man das so nicht machen darf.
Und wenn es nur eine Vorschrift ist, die besagt, dass er ohne entsprechende Sachkenntnis nicht an Elektrogeräten rumfummeln darf.
An einer anderen Stelle hat er ein Loch durch eine Steinwand gebohrt, den Stecker einer Steckdosenleiste abgetrennt, Kabel durchs Loch und auf der anderen Seite einen neuen Stecker aus dem Baumarkt angeschlossen
Spricht so erst einmal nix gegen, ob nun Wand, Holzplatte, Möbel, usw.
Hauptsache die Leitung kann nicht beschädigt werden
Meine Meinung dazu
Wenn man das Kabel durch die Wand legt, und nur noch mit Werkzeug entfernen kann, dann müsste es doch als feste Installation gelten. Dann müsste das flexible Kabel doch eigentlich in Kabelkanälen verlegt werden.
Einen Knickschutz hat er nicht angebracht.
jedoch siehe link unten..
Aua!
Da steht:
#######
Die im Rahmen der Anfrage eingefor-
derte eindeutige und klare Aussage,
in welcher Art und Weise ortsveränder-
liche Mehrfachsteckdosenleisten bzw.
Versorgungsleisten eingesetzt bzw.
verwendet werden dürfen oder auch
nicht, kann den DIN VDE-Normen
derzeit pauschal nicht entnommen
werden.
Vielmehr ist es eine Fülle von ein-
schränkenden Anforderungen aus
diversen DIN VDE-Bestimmungen, die
den Schluss auch weiterhin rechtfer -
tigen, im Umgang mit ortsveränder-
lichen Mehrfachsteckdosenleisten oder
erweiterbaren Versorgungsleisten, ins-
besondere für den Zweck der Erweite-
rung einer nicht ausreichenden orts -
festen elektrischen Anlage, äußerst
vorsichtig und sorgsam zu sein.
#######
Es ist also für Laien und selbst für einen Experten ohne Messungen nicht offensichtlich, ob die Kaskadierung sicher ist.
Daraus müsste man doch schließen, dass es grundsätzlich verboten sein sollte.
Aber das ist es seltsamerweise nicht?
Man kann natürlich nicht alles verbieten, was irgendwie gefährlich werden kann. Dass man einen Fön nicht mit in die Badewanne nimmt, weiß fast jeder, aber solche Mehrfachsteckdosen sehen so herrlich harmlos aus. Und wie im Artikel auch steht, weiß kaum jemand, dass man nicht alle Ausgänge einer Mehrfachsteckdose gleichzeitig beliebig belasten darf.
An einer anderen Stelle hat er eine Dreifachsteckdose mit Schalter genommen und daran den Geschirrspüler und die Waschmaschine angeschlossen.
Wenn die Absicherung 16A beträgt und die Steckdosenleiste wirklich 3600W ab kann Dauerbelastung ( was ist sicher bezweifle )und der Schalter in der Steckdose auch für 16A zugelassen ist dann schaut es schlecht aus um noch Argumente dagegen zu finden.
Die addierte Nennleistung der Geräte liegt bei etwa 5kW.
Aber damit kann eine Laie ja nix anfangen.
Auf einer Kabeltrommel von Aldi habe ich einen Aufkleber gefunden, auf dem steht: "aufgerollt 1000W / abgerollt für 3500W".
Auf einer anderen Kabeltrommel steht so etwas nicht. Auf Mehrfachsteckdosenleisten habe ich so etwas auch noch nie gesehen.
Da kann man es einem Laien nicht übel nehmen, wenn er es macht, wie es gerade passt.
BTW: Ich habe an unserem Trockner und der WaMa mal über ein Leistungsmessgerät beobachtet, wie die Leistungsaufnahme zeitlich verläuft.
Nach dem Start wird immer wieder über rund 20-30s bis zu 2800W aufgenommen. Dazwischen gibt es längere Phasen, in denen nur der Motor etwa 70-180W Strom aufnimmt.
Von daher hätte ich keine Bedenken, an einer ordentlichen Mehrfachsteckdose beide Geräte dauerhaft zu betreiben.
Aber wenn dann noch eine Hausfrau ihr Bügeleisen, oder noch schlimmer eine Heißmangel daran anschließt, dann wird es wohl nicht mehr so lustig.
http://www.elektro.net/wp-content/uploads/pp-archiv/PP_07_2010_429428.pdf
Die Verwendung
von ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosenleisten
und Verlängerungsleitungen
als Ersatz für eine
unzureichende ortsfeste Elektroinstallation
stellt bei unsachgemäßem
Gebrauch im Sinne der DIN VDE 0100
Teil 420 Abs. 4.1 eine Brandgefahr in
elektrischen Anlagen dar
Wenn ich meinem Bekannten dieses PDF zeigen würde, würde er vermutlich sagen, dass der Gebrauch bei ihm sachgemäß ist