Vorschriftsmäßige E-Installation im Zählerschrank

Diskutiere Vorschriftsmäßige E-Installation im Zählerschrank im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich habe folgendes Problem, dass mich beschäftigt. Meine Nachbarin hat vor einigen Monaten ein Einfamilienhaus gebaut. Vor kurzem...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo edi,

sepp_s Erklärung konnte ich auch nicht folgen, aber Nullungsschutzschalter gab es früher tatsächlich, sind heute aber natürlich höchst unzulässig und eigentlich auch sinnfrei.

Diese wurden dann gebraucht, wenn man die Klassische Nullung (TN-C-System) anwenden wollte, aber keinen echten Nulleiter (PEN) zur Verfügung hatte. Bestimmte Netzbetreiber erlaubten bei mangelhafter Erdung des Trafosternpunktes, wo jeder vernünftige Mensch eigentlich ein TT-System installiert hätte, die Anwendung der (klassischen) Nullung in der Kundenanlage unter Verwendung des Sternpunktleiters als Nulleiter mit der Auflage, dass dieser in der besagten Anlage dauerhaft überwacht wird. Und diese Überwachung vollzieht ein Nullungsschutzschalter. Er vergleicht das Potenzial des "schlechten Nulleiters" mit einer unabhängigen*) Erde in der Kundenanlage. Ergibt sich eine zu große Potenzialdifferenz, wird die gesamte Kundenanlage allpolig (inklusive Pseudo-PEN) vom Netz getrennt.

Irgendwann Anfang/Mitte der 1970er-Jahre wurde das in Deutschland dann verboten. Da seit 1973 auch die Klassische Nullung nicht mehr zulässig war, verlor das Prinzip an Attraktivität und man stieg in den betreffenden Region auf FI-Schutzschaltung um, da man jetzt ja eh 3-adrig installieren musste.

0V

PS: *) unabhängige Erder gibt es heutzutage defacto sowieso nicht mehr
 
Hallo Nullvolt anbei der Schaltplan eines Nullungsschutzschalters wie diese bei der Übernahme der Lichtgenossenschaft im Jahre 1973 durch die Energie AG Oberösterreich damals OKA vorgeschrieben/ eingebaut wurden.Etwas unklar ist mir das ganze auch zumal im Zuge der Übernahme auch das Netz komplett erneuert wurde .Ob damals solche Schalter überhaupt trotz Netzneubau noch zeitgemäß waren? Wie mir ein "noch" aktiver Elektriker erklärte fällt so etwas unter Altbestand und sollte/ müsste eigentlich erneuert werden.
Nullungsschutzschalter: Ist ein Überspannungsrelais das die PEN Spannung gegen Erde überwacht. Nur bei weit verzweigten Anlagen erforderlich.
So eine Beschreibung mfg sepp

http://img43.imageshack.us/img43/2914/28183269.th.jpg
 
Bestimmte Netzbetreiber erlaubten bei mangelhafter Erdung des Trafosternpunktes, wo jeder vernünftige Mensch eigentlich ein TT-System installiert hätte,

Verstehe ich nicht. Wenn der Trafosternpunkt mangelhaft geerdet ist, ist ein TT-System doch auch maximal mangelhaft, oder nicht?
 
Max60 schrieb:
Bestimmte Netzbetreiber erlaubten bei mangelhafter Erdung des Trafosternpunktes, wo jeder vernünftige Mensch eigentlich ein TT-System installiert hätte,

Verstehe ich nicht. Wenn der Trafosternpunkt mangelhaft geerdet ist, ist ein TT-System doch auch maximal mangelhaft, oder nicht?

Welches Problem hätte man denn dann Deiner Meinung nach?

0V
 
Hallo sepp,

ja, das sind genau die Schalter wie ich es auch kenne. An H wird die Hilfserde angeklemmt. Falls eine Berührsungsspannung am Netz-PEN anliegt, wird der Anlagen-PEN vom Netz-PEN getrennt.

Das Ganze ist in der heutigen Zeit untragbar, weil hier der Schutzleiter abgeschaltet wird. Bei den Netzen, in denen früher diese Lösung gewählt wurde, wird heutezutage ausschließlich das TT-System angewandt.

0V
 
Welches Problem hätte man denn dann Deiner Meinung nach?

Nach meiner Meinung würde es im Fehlerfall nicht zu einer Auslösung des FI kommen.

Wenn nämlich der Sternpunkt mangelhaft ist , also sehr hochohmig oder es eine Unterbrechung zwischen Sternpunkt und Betriebserder geben würde , könnte der Fehlerstrom nicht zurück in den Trafo fliessen. Ergo kein " Strompad" vorhanden......



http://img198.imageshack.us/img198/5472/18638355.png
 
Naja, unterbrochen sein darf die erdung am Trafo natürlich nicht, aber einen hohen Widerstand darf sie schon haben. Dieser Widerstand bestimmt(e) den Nennauslösefehlerstrom des FIs. Bei den heute quasi immer geforderten 30mA reichen schon 1666Ohm der Erdungsschleife zum Auslösen des FI. D.h., wenn der Trafo mit 100Ohm geerdet ist, gibt es kaum Problem. Im TN-System wurde früher maximal 2Ohm (in Worten: zwei) gefordert. Da diese harte Forderung häufig nicht erreicht werden konnte und die Nullung auch bei höheren Erdungswiderständen funktioniert, wurde die "Spannungswaage" gefordert.

0V
 
Hallo Nullvolt
Die Hilfserde besteht aus einem 10mm Blitzschutzdraht von dem ein Teil mit einem Waserleitingsschlauch überzogenist.die isolierte Länge kann ich der Rechn. nicht entnehmen da auch dieser Schlauch mit 9 m angegeben ist wobei wohl anzunehmen ist das nicht die ganze Länge mit diesem Schlauch überzogenen wurde .Also ein nicht gerade geringer Erdungwiderstand. Der Haupterder besteht aus 15 m Bandeisen .Als wir 1992 die Hauszufahrt erneuerten kam auch dieser 1983 verlegte Erder zum Vorschein welcher allerdings schon stark verrostet war.und ich daher überlegt habe diese zu erneuern angesichts der Tatsache das es überall so ist lies ich es doch bleiben.mfg sepp
 
Hallo sepp_s,

Du wohnst ja in Österreich. Bei uns in D sind solche veralteten Schutzmaßnahmen verboten und müssen geändert werden. Es gibt keinen Bestandsschutz sondern sogar eine Anpassungspflicht, aber das ist alles schon lange her.

Die TT-Systeme mit Nutzung der Frischwasserleitung als Anlagenerder mussten bis 1991 umgebaut werden. Nullungsschutzschalter sind schon seit den 1970ern verboten (genaues Datum ist mir nicht bekannt). Und die FU-Schutzschalter waren lange Zeit nur noch für "Sonderfälle" zulässig und sind auch seit Mitte der 1990er aus den VDE-Normen rausgefallen.

0V
 
Nullvolt schrieb:
Hallo sepp_s,


Die TT-Systeme mit Nutzung der Frischwasserleitung als Anlageneder mussten bis 1991 umgebaut werden. Nullungsschutzschalter sind schon seit den 1970ern verboten ( der 1990er aus den VDE-Normen rausgefallen.

0V
Hallo warum vom Versorger der Einbau von Nullungsschutzschalter im Zuge der Übernahme der Genossenschaft noch 1973 solche Schalter vorgeschrieben hat ist mir nicht bekannt.Wen man bedekt dass bei dieser Schutzart von 2 Erder verlegen musste /keinen Wasserleitungserder und ein solcher Schalter umgerechnet etwa 70€ gekostet hat war dies auch nicht gerade Kundenfreundlich .Aber Vielleicht hatte der Erzeuger einen grossen Vorrat solcher Schalter welchen man an den Mann bringen wollte und deshalb beim Versorger vorstellig wurde.Ja ja Geld sti...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Vorschriftsmäßige E-Installation im Zählerschrank
Zurück
Oben