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Carsten1972
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Ja, war es mal.ob es jemals erlaubt war den PEN mit reduziertem Querschnitt aus zu führen.
Spätestens seit der DIN VDE 0100-520:2013-06 geht das nur noch, wenn
die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der im ungestörten Betrieb zu erwartende Strom im Stromkreis ist auf die Außenleiter symmetrisch verteilt, und die Oberschwingung 3. Ordnung sowie ungerade Vielfache der Oberschwingung 3. Ordnung sind nicht größer als 15 % des Außenleiterstroms (…) Anmerkung: Üblicherweise ist der reduzierte Neutralleiterquerschnitt nicht kleiner als 50 % des Außenleiterquerschnitts.
- Der Neutralleiter ist bei Überstrom durch Maßnahmen nach DIN VDE 0100-430:2010-10, 431.2, geschützt.
- Der Querschnitt des Neutralleiters ist nicht kleiner als 16 mm2 für Kupfer oder 25 mm2 für Aluminium.
DIN VDE 0100-430:2010-06 sagte schon:
Ist der Querschnitt des Neutralleiters mindestens gleichwertig zum Querschnitt der Außenleiter und ist zu erwarten, dass der Strom im Neutralleiter nicht den Wert in den Außenleitern übersteigt, ist weder eine Überstromerfassung im Neutralleiter noch eine Abschalteinrichtung für diesen Leiter gefordert.
Im Umkehrschluss bedeutet das meiner Meinung, dass bei einem kleineren Querschnitt eben doch eine Überstromerfassung erforderlich ist - die natürlich im Falle eines PEN nur die aktiven Leiter abschalten darf.