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Herbert73
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Hallo zusammen,
ich hoffe, das ist das richtige Forum für meine Fragen.
In unserem Haus haben wie zwei Stromzähler: einen für die Wärmepumpe und einen für den sonstigen Stromverbrauch, für die auch entsprechend getrennte Stromlieferverträge abgeschlossen sind. Nun haben wir letztens eine Wallbox installieren lassen. Mit der Installationsfirma lief einiges nicht optimal, sodass sich da bei mir ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Firma eingestellt hat.
Nun wollten wir checken, dass die Wallbox ordentlich funktioniert, um etwaige Nacharbeiten an der Wallbox frühzeitig anzumelden, und haben leihweise ein E-Auto gehabt. Beim Laden stellte sich heraus, dass die Wallbox offenbar über den Stromzähler der Wärmepumpe läuft, also vermutlich nicht korrekt angeschlossen wurde.
Jetzt bin ich gewissermaßen in einer Zwickmühle. Ich vermute, dass das Laden von E-Autos nicht über den Zähler der Wärmepumpe laufen darf, weil dieser "Heizstrom" ja zu günstigeren Konditionen abgegeben wird als der Normalstrom. Im Kleingedruckten des Heizstromvertrages habe ich aber explizit dazu keine Einschränkungen gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen helfen:
Ich freue mich auf eure Gedanken!
Viele Grüße
ich hoffe, das ist das richtige Forum für meine Fragen.
In unserem Haus haben wie zwei Stromzähler: einen für die Wärmepumpe und einen für den sonstigen Stromverbrauch, für die auch entsprechend getrennte Stromlieferverträge abgeschlossen sind. Nun haben wir letztens eine Wallbox installieren lassen. Mit der Installationsfirma lief einiges nicht optimal, sodass sich da bei mir ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Firma eingestellt hat.
Nun wollten wir checken, dass die Wallbox ordentlich funktioniert, um etwaige Nacharbeiten an der Wallbox frühzeitig anzumelden, und haben leihweise ein E-Auto gehabt. Beim Laden stellte sich heraus, dass die Wallbox offenbar über den Stromzähler der Wärmepumpe läuft, also vermutlich nicht korrekt angeschlossen wurde.
Jetzt bin ich gewissermaßen in einer Zwickmühle. Ich vermute, dass das Laden von E-Autos nicht über den Zähler der Wärmepumpe laufen darf, weil dieser "Heizstrom" ja zu günstigeren Konditionen abgegeben wird als der Normalstrom. Im Kleingedruckten des Heizstromvertrages habe ich aber explizit dazu keine Einschränkungen gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Fragen helfen:
- Wie würdet ihr euch verhalten?
- Kann der Heizstromanbieter (z.B. an einem ungewöhnlichen Verbrauchsprofil) feststellen, dass ggf. über den Anschluss auch andere Verbraucher als nur die Heizung laufen?
- Ist es abwegig anzunehmen, dass im schlimmsten Fall der Stromanbieter bei Bekanntwerden des mutmaßlich falschen Wallboxanschlusses mir eine saftige Nachforderung aufdrückt?
Ich freue mich auf eure Gedanken!
Viele Grüße