Lustig, wie sich so ein Thread immer entwickelt.
Ich fasse nochmal die Fakten zusammen, mit denen manch einer offensichtlich hadert:
1) Die Aderfarben einer dreiadrigen Leitung NYM-O oder vergleichbar sind seit der Europäischen Harmonisierung: braun/schwarz/grau und das nicht nur in Österreich sondern in allen EU-Ländern, sondern wäre es ja keine Europäische Harmonisierung...
2a) Eine grün-gelbe Ader darf nur als Ader mit Schutzfunktion verwendet werden. Hierzu sind keinerlei Ausnahmen zulässig.
2b) Ist in einer Leitung eine grün-gelbe Ader vorhanden, so muss diese auch mit Schutzleiter-Potenzial belegt sein. Dadurch soll verhindert werden, dass man aus Versehen eine grüngelbe Ader zur Realisierung einer Schutzmaßnahme anschließt, die Schutzleiterfunktion aber gar nicht gegeben ist.
3) Auch wenn es immer wieder bestritten wird, ein Schalter braucht in D keinen Schutzleiter! Weder irgendwo am Tragring angeschlossen, noch als Schutz in der Leitung. (Ausnahme: In Räumen mit Dusche oder Wanne ist das Mitführen des Schutzleiters in allen Leitungen vorgeschrieben. Also im Badezimmer darf tatsächlich kein NYM-O verlegt werden.)
Wäre es anders, hätte man den Leitungstyp NYM-O auch gleich abschaffen/verbieten können. Es gibt ihn aber und Stichleitungen zu Schaltern oder Tastern, insbesondere bei Aufputzinstallationen sind ein prädestinierter Anwendungsfall.
Da aber Baumärkte primär an Heimwerker und Laien verkaufen, wird dort der Absatz solcher Leitungen nur sehr gering sein. Daher wird 'werder' nicht ohne Weiteres an eine solche Leitung kommen.
Daher ist es das kleinste Übel 2b) zu brechen und ausnahmsweise die grüngelbe Ader abzuzwicken, dann kann sie nicht fälschlicherweise als PE verwendet werden. Darüberhinaus prüft ja sowieso jeder Fachmann am Ende seine Installation, sodass auch ein nicht durchverdrahteter PE eigentlich immer auffallen sollte.
0V