Welche Frontplatte für alten Verteilerkasten aus den 1970er-Jahren?

Diskutiere Welche Frontplatte für alten Verteilerkasten aus den 1970er-Jahren? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute! In unserer Familie wird in den nächsten Monaten eine elektrische Anlage aus den 1970er-Jahren modernisiert und auf neueren Stand...
@johann1517 Aus welchem Jahr ist denn die zitierte Vorgabe? und von welchem Land?

Der Einbau von Ableitern im Vorzählerbereich ist Standard und zulässig.
Vor allem ein Typ 1 Ableiter ist nach dem Zähler kaum noch sinvoll.
 
Die HLS sind Hauptleitungssicherungsautomaten und mit den SLS vergleichbar.

Nein, da fehlt das entscheidende Kriterium der Selektivität (zeitlich). Diese HLS sind eher eine Art Vorsicherung, die den Backupschutz von nachgeordneten LSS realisieren sollen. Also das, was man hierzulande mit Neozed oder Diazed frueher mal gemacht hat.
Das manche österreischische Netzbetreiber keinen ÜSP im Vorzaehlerbereich zulassen, hängt wohl mit deren eingeschränkten Kenntnissen zum Thema leckstromfreie Ableiter zusammen...
 
@johann1517 Aus welchem Jahr ist denn die zitierte Vorgabe? und von welchem Land?

Der Einbau von Ableitern im Vorzählerbereich ist Standard und zulässig.
Vor allem ein Typ 1 Ableiter ist nach dem Zähler kaum noch sinvoll.

Die Vorgaben sind aktuell gültig (Oktober 2022) und wurden zuletzt aktualisiert im Juli 2021.
Sie stammen von einem kleinen privaten Netzbetreiber in Österreich, dem hier bei uns das Stromnetz gehört.

Die Zähler sind durch einen Ableiter sicher nicht geschützt, wenn so einer erst nach den Zählern verbaut werden darf. Seit mehr als 10 Jahren verbaut der Netzbetreiber nur mehr digitale Zähler (keine Smart Meter, aber trotzdem digital) - der Schaden an diesen Geräten durch Überspannungen wird sich halt noch in Grenzen gehalten haben, wenn man die Zähler des Netzbetreibers durch einen SPD gar nicht erst schützen darf ...

Ich nehme an ein T1-Ableiter nach dem Zähler ist wegen des fehlenden Schutzes für den Zähler nicht sinnvoll? Oder?
Am Foto oben ist ein T1+T2 Kombiableiter, der ist also auch ein T2, und das (T2-Ableiter) ist hier bei uns das ganz normale Standard-Vorgehen, wenn man eine Anlage erneuert oder neu errichtet.
 
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Ich finde es spannend wie sich hier alle seitenweise zu einer Anlage im Ausland auslassen, welche den dortigen Vorschriften und Sitten genügen muss, und nicht den hiesigen!
 
Na dann schau dir mal die Kennlinie E an. Und auch die HLS sind selektiv zu vorhergehenden NH!
 
Auch in A gilt die gleiche Physik.
Dem Netzbetreiber ist vermutlich auch dort Dein Haus und Deine Gerätschaft egal.
Der Typ 1 Ableiter am Eintrittspunkt der Anschlußleitung in das Gebäude wird nicht zum Schutz des Zählers dort eingebaut sondern um Dein Haus zu schützen.
In D haben sich die Netzbetreiber auch lange dagegen gewährt, weil die Ableiter früher auch noch wenige mW an ungezähltem Strom verbraucht haben.
Seit es aber Leckstromfreie Ableiter gibt ist das auch vorbei und diese müssen Ableiter auch in ungezählten Bereichen aktzeptieren.

Vielleicht lässt Du Dir von Deinem Netzbetreiber mal schriftlich bestätigen, daß er alle Kosten im Schadensfall übernimmt, wenn er den Ableiter nicht zulassen will.
 
Der Typ 1 Ableiter am Eintrittspunkt der Anschlußleitung in das Gebäude wird nicht zum Schutz des Zählers dort eingebaut sondern um Dein Haus zu schützen.

Gut. Und was wird genau und warum nicht geschützt, wenn ein SPD Typ 1 erst nach dem Zähler - statt vor dem Zähler - angebracht ist?

Du argumentierst mit Physik. Wohin schlägt eine Überspannung bei so einem Einbau nach dem Zähler physikalisch durch, bei einem Einbau vor dem Zähler aber nicht?
 
Die selektiven HLS haben aber alle die Charakteristik E und nicht D . Und wenn ein Netzbetreiber schon die HLS falsch bezeichnet lässt das tief blicken.
 
Die selektiven HLS haben aber alle die Charakteristik E und nicht D . Und wenn ein Netzbetreiber schon die HLS falsch bezeichnet lässt das tief blicken.

Wo hat er sie denn falsch bezeichnet? Ich hab so eine Stelle noch nicht gefunden ...

Weiter oben hab ich einen Produktkatalog der FIrma ABB verlinkt. Die HLS sind dort allesamt mit Charakterstik D verfügbar, der Netzbetreiber fordert eine Charakteristik "ähnlich D" lt. seinen Vorgaben.

Das ist doch absolut in Ordnung so.

Oder siehst du das anders?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Typ 1 geht es um Überspannungen höherer Leistung, also mit mehr Strom.
Wenn hier dieser hohe Strom noch das Kabel innerhalb deines Hauses erst noch lange laufen muß wir dieser Strom sich erheblich auf andere Bauteile übertragen die in der Nähe des Kabels liegen und so die Überspannung weiter verteilen.

Hier soll der Überstrom der von Außen kommt gar nicht erst weit laufen sondern gleich am Eintrittspunkt abgeleitet werden.
Der Hohe Strom kommt somit gar nicht erst ins Haus.

Baust du Dein Konzept nur Ab Typ 2 Ableiter auf und verzichtest damit auf den Schutz vor näheren Einschlägen langt das mit den Ableitern ab nach dem Zähler in den Unterverteilungen als Typ 2/3 Kombi usw.

Es ergibt dann aber nur einen Schutz der hauptsächlich vor Schaltüberspannungen im Netz (oder auch aus Deiner Anlage) schützt und von entfernten Einschlägen.
Mit einem Äußeren Blitzschutz funktioniert dieses Konzept aber nicht, denn da gehst du schließlich von direkten Einschlägen ins Haus aus, ansonsten könntest Du Dir den äußeren Schutz ja auch sparen.
 
Na dann schau mal in Beitrag 66 zB. Da steht eindeutig Hochleistungsautomat und die HLS sind nun mal Hauptleitungsschutzschalter.
 
Na dann schau mal in Beitrag 66 zB. Da steht eindeutig Hochleistungsautomat und die HLS sind nun mal Hauptleitungsschutzschalter.

Gleich vorweg:
Es stimmt schon, dass ein Hauptleitungsschutzschalter kein Hochleistungsautomat ist.
Das Wort Hauptleitungsschutzschalter kommt aber von euch - nicht von mir, und nicht vom Netzbetreiber. Das habt also alleine ihr hier rein gebracht. Und es hat überhaupt nichts mit dem Thema hier zu tun.


Das sagt der Produktkatalog "Hochleistungsautomaten" der Firma ABB dazu:

https://www.elektrikforum.de/attachments/hls-png.19865/
https://picture-host.s3.fr-par.scw.cloud/8.png

Diese Angaben im Katalog entsprechen den Forderungen des Netzbetreibers (Hochleistungsautomat, Charakteristik ähnlich D)

Demnach gibt's hier nichts, das nicht passen würde
 
Wenn hier dieser hohe Strom noch das Kabel innerhalb deines Hauses erst noch lange laufen muß wir dieser Strom sich erheblich auf andere Bauteile übertragen die in der Nähe des Kabels liegen und so die Überspannung weiter verteilen.

Ach so, danke für die Aufklärung.

Damit ist es nun klar.

Der vor dem Zähler fehlende T1 SPD ist dann ein Problem, wenn das Kabel danach innerhalb des Hauses noch lange laufen muss.

Hier läuft das Kabel vom Zähler bis zum Verteiler ganze 30 cm - wenn überhaupt so lange.

Also nach dieser Bechreibung alles kein Problem :)

Ein Netzbetreiber muss einen Blitzschaden übrigens nicht bezahlen - der ist dafür nicht zuständig, sondern die Haushaltsversicherung.

Die Versicherung bezahlt anstandslos:
  • wenn ein SPD überlastet wurde (= "rot anzeigt")
  • gar kein SPD vorhanden ist

Problematisch wird es mit Versicherungen:
  • wenn der SPD noch grün anzeigt
Dann springen sie gerne mal ab und übernehmen keinen Schaden wegen einer Überspannung. Die grüne Farbe im SPD bedeutet, dass er nicht überlastet wurde und demanch funktioniert hat. Die kaputten Geräte sind deshalb nicht auf eine Überspannung zurückzuführen, weshalb die Versicherung auch keine Zahlungspflicht trifft.

So wird hier argumentiert.

In der Praxis sieht es so aus, dass viele Leute absichtlich gar keinen SPD verbauen lassen. Dann nämlich stellt sich so eine Frage gar nicht und die Haushaltsversicherung zahlt bei indirekten Blitzschlägen anstandslos (erst selber diesen Sommer gehabt, noch bevor jetzt der SPD T1+T2 Kombiableiter installiert wurde)

Mit einem Äußeren Blitzschutz funktioniert dieses Konzept aber nicht, denn da gehst du schließlich von direkten Einschlägen ins Haus aus, ansonsten könntest Du Dir den äußeren Schutz ja auch sparen.

Wir haben selbstverständlich einen äußeren Blitzschutz (damit das Wirtschaftsgebäude bei einem Blitzschlag nicht abbrennt, wie in der Umgebung bei mehreren Gebäuden schon passiert). Deshalb ist auch ein Kombiableiter T1+T2 verbaut worden

Abgesegnet hätte der Elektriker auch einen alleinigen T2 Ableiter, uns war das aber zu wenig und wir haben ihm den T1+T2 Ableiter hingelegt
 
In Deutschland wurde schon gerichtlich festgestellt, daß der Netzbetreiber für Überspannungsschäden haften muß die aus seinem Netz in Dein Haus kommen, denn das Produkt Strom besteht nicht nur aus Spannung und Strom sondern muß auch qualitative Anforderungen erfüllen.

Gut wenn es nur 30cm Leitungsweg sind ist das wirklich unerheblich die Hersteller der Ableiter nennen da bis 50cm als in Ordnung.
Ich hätte allerdings bedenken, daß der Zähler einen negativen Einfluß auf das Ableitvermögen hat, wenn erst nach dem Zähler der Typ 1 sitzt.
Dazu kann aber sicher der Hersteller der Ableiter mehr zu beitragen.
 
Sehr interessant, da gibt's doch den einen oder anderen Unterschied zwischen unseren beiden Ländern :)

Auf uns bezogen scheint man mehr auf Eigenverantwortung zu setzen. Blitzschaden --> zahlt der Kunde selber. Allenfalls kann er ja eine Haushaltsversicherung abschließen

Ich möchte gar nicht bewerten was hier nun besser oder schlechter ist - ändern kann ich es sowieso nicht. Deshalb nehme ich es zur Kenntnis wie es ist :)
 
Wenn der Blitz natürlich in Dein Haus direkt einschlägt hat das mit dem Netzbetreiber natürlich nichts zu tun.
 
Ja klar, die Sache betrifft indirekte Blitzschläge. Dafür ist man bei uns selbst verantwortlich (für die Übernahme der Kosten die entstehen)
 
Bei indirekten Einschlägen haftet auch hier die versicherung NUR wenn dies explizit so im Vertrag drin steht.
Steht da nur was von Blitzschlag zahlt die Versicherung nur für den sehr seltenen Fall eines direkten Einschlages in die versicherte Immobilie.
 
Diese Klauseln sind bei uns Standard. Ich hab schon viele Haushaltsversicherungen (für EFHs) gesehen, und indirekte Blitzschläge bzw. Beschädigungen von Elektro-Equipment dadurch war noch bei allen fest inkludiert.

Einem Bekannten wurde so eine Versicherung allerdings mal gekündigt:
Innerhalb eines Jahres hatte er gleich 2x einen indirekten Blitzschlag und durch die Überspannung Beschädigungen an seiner Anlage

Schaden jeweils um die € 200.000,- (Melkanlage)

Nun hat er eine andere Versicherung (bei höherer Prämie), und ich denke inzwischen sogar auch SPDs :)
 
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