Wie stark sollte der Durchlauferhitzer sein?

Diskutiere Wie stark sollte der Durchlauferhitzer sein? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag. Ich möchte meine Wohnung mit einem neuen Durchlauferhitzer ausstatten. Der alte hatte 21kw. Der neue voll elektronische lässt...
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Ascidriver

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Guten Tag.

Ich möchte meine Wohnung mit einem neuen Durchlauferhitzer ausstatten. Der alte hatte 21kw.

Der neue voll elektronische lässt sich auf 18/21/24kw einstellen.

Die Wohnung hat vor dem Zähler eine 50A Absicherung. Wird es dort zu knapp mit den 24kw wenn z. B. der Herd oder Backofen noch mit eigeschaltet wird?

Zuleitung zum DLE ist 4x6mm2 ca. 3m Unterputz. Abgesichert mit 3x35A Neozed.

Ist es sinnvoll die Neozed durch B32 oder B40A Leitungsschutzschalter zu ersetzen?
 
Die 50A-Vorsicherung wird reichen. Ich sehe keinen Grund, die 35A Neozed zu ersetzen.
 
Gibt es einen Grund, die Leistung zu erhöhen. Warst Du mit dem alten DEH unzufrieden?

Ich würde den neuen DEH überhaupt erstmals mit 18kW testen, und nur bei Bedarf höher schalten.

Die 35A müssten sich auch knapp mit der 24kW Einstellung ausgehen.
 
Die höhere Leistung ist vom Versorgungsnetzbetreiber genehmigen zu lassen. Den Antrag kann das eingetragene Fachunternehmen stellen.
 
Octavian1977 schrieb:
Die höhere Leistung ist vom Versorgungsnetzbetreiber genehmigen zu lassen. Den Antrag kann das eingetragene Fachunternehmen stellen.
Hallo,

oder sich das Geld einfach sparen. Solange die RG rechtzeitig bezahlt wird, interessiert es keinem eine Bohne.
Er hat einen 50A-Anschluß und den kann er ausnutzen! Ob mit 20 Wasserkochern oder einem DLE.

@ASCII-Driver
40A Vorsicherung wird erst bei einem 27KW-DLE benötigt.
Aber was ist denn mit der E-Heizung, in der im anderen Beitrag die Rede ist?

mfG
F.T.
 
Forentroll schrieb:
oder sich das Geld einfach sparen. Solange die RG rechtzeitig bezahlt wird, interessiert es keinem eine Bohne.
Er hat einen 50A-Anschluß und den kann er ausnutzen! Ob mit 20 Wasserkochern oder einem DLE.

Aber in DE sind Großverbraucher nun mal dem EVU meldepflichtig. 20 gleichzeitig betriebene Wasserkocher jedoch nicht.

Man kann es natürlich auch bleiben lassen, oder sich an die Spielregeln halten.
 
Ich hätte keine Lust im Zweifelsfall Ausfallkosten des öffentlichen Netzes zu übernehmen.
 
Die Heizung hat dann Ihren eigenen Zähler und der EVU verlangt einen Lastabwurf für den Durchlauferhitzer.


Das man das Gerät genehmigen lassen muss, ist mir klar. Der alte ist ja angemeldet.

Mir geht es nur darum, ob 3kw mehr noch möglich und überhaupt sinnvoll sind.

Im Datenblatt des neuen DLE sind 40A als Absicherung vorgesehen im 24kw Betrieb. Ansonsten 32A.
 
Ascidriver schrieb:
Die Heizung hat dann Ihren eigenen Zähler und der EVU verlangt einen Lastabwurf für den Durchlauferhitzer.

Beim LAR auch dran denken ggf. zu tauschen.

Lutz
 
Ascidriver schrieb:
.. und der EVU verlangt einen Lastabwurf für den Durchlauferhitzer.
Genau genommen muss es umgekehrt sein: Beim Einschalten des DLE werden die Heizungen abgeschaltet.

Die 35A-Sicherung ist für 24kW ausreichend.
 
24kW geht ohne Proleme mit gG35 oder B35! 32A wäre etwas zu gering. Ich denke nicht, dass 24kW zuviel sind, schließlich will man ja vernünftig duschen können! Genaugenommen müsste man auch die Erweiterung über 3kW dem VNB melden.

MfG; Fenta
 
Im Prinzip spielt das bei einem elektronischen eh keine große Rolle, weil dieser sich eh nur die Leistung nimmt, die er braucht um die Wassertemperatur am Auslauf konstant zu halten. Die 24Kw nimmt er daher sowieso eher selten.
 
Im Prinzip hast du Recht, aber mit vielen Duschköpfen sind die 24kW schnell ausgereizt! Und wenn man die Wanne füllt, macht sich eine höhere Leistung auch positiv bemerkbar.

MfG; Fenta
 
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