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Loxodan
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Hallo Forum, habe mich hier mal angemeldet da ich trotz intensiver Suche nichts zu der "rechtlichen" und "normativen" Situation gefunden habe und hoffe einige von euch wissen das sicher aus der Praxis.
Kurz zu mir, Dipl. Ing. Maschinenbau mit viel Elektrotechnikanteil, Fachkraft HV Technik im Automobilbau und
handwerklich auch bei Elektroinstallationen fit, sofern ich das natürlich darf
Worum geht's in "Kürze" bevor ich meinen Elektriker oder den VNB aufscheuche:
Ich plane gerade einer Erneuerung des Zählerschrankes weil BJ 77 und nix mehr zu machen mit Erweiterungen etc. auch für PV mit ÜSS etc.. Außerdem will/muss ich auf einen 100A Kleinwandler umstellen damit ich keine Zählerorgie wegen meinen 22kW Ladepunkten bekomme (Bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit, ich brauche die beruflich)
Alles kein Thema. Aber jetzt habe ich bei der Bestandsaufnahme folgendes festgestellt:
Untergeschoss und Erdgeschoss werden sauber 5 adrig als TNS versorgt, aber für das OG haben die Häuslebauer damals leider wohl irgendwo billig beim Nachbarn ein 4 adriges 16mm2 (schwarz, braun, blau, gelbgrün) ergattern können, sprich der PEN fürs OG wird von der PE Schiene im Zählerschrank genommen, über 2 Stockwerke hochgeführt und im OG wieder aufgeteilt in PE und N. Kennt Ihr sicher zuhauf, glaube nennt man "verPENnt" oder?
So was tun..
Prinzipiell bin ich auch ein Freund von mache es "richtig", aber in ein bewohntes Gebäude jetzt eine neues 5 adriges Kabel über 3 Stockwerke einzuziehen müsste ich übelstes Gestämme tun weil die blöde liegen, eigentlich fast unmöglich.
Was kann man alternativ tun bis sich eine gute Gelegenheit zum Umbau der Leitung ergibt?:
Beim OG handelt es sich um eine ca. 80qm Wohnung welche auch keine WWerzeuger etc. hat da alles zentral versorgt mit BWWP und Zentralheizung.
Meine Idee war nun die Versorgung auf 2 Phasen umzustellen und die eine Phase (blau) dann als N zu nehmen und unten normgerecht auf getrennten P und N anzuklemmen. Damit hätte ich im Haus ein sauberes TNS Netz. Über das 16mm2 bekommt man auch mehr als genug Leistung da hoch für eine wie gesagt 80qm Wohnung ohne große Leistungsabnehmer. Das einzige wo es "Probleme" geben könnte wäre eben die Herd Backofen Kombination, aber das ließe sich mit einem getrennten Kochfeld und Backofen ja auch lösen, kein Showstopper.
So jetzt zu meinen Fragen:
- Es gibt ja wie auch immer man das auslegt dieses böse und ungeliebte Wort "Bestandsschutz" das solange gilt bis es "Erweiterungen" gibt. Wäre eine reine vorgelagerte Erneuerung des Zählers eine Erweiterung im Sinne der Normen, denn eigentlich wird ja nur vorgelagert was ersetzt? Gibt es da eine genaue Definition von "Erweiterung"?
- Glücklicherweise hat das Kabel wie oben beschrieben ja einen blauen und grün/gelben Leiter, sodass es zumindest bei der Farbgebung nach heutigen Normen keine Probleme geben dürfe.
Aber was ich mich Frage: Ist das zulässig eine Wohneinheit mit 2 Phasen anzuschließen oder gibt es da Probleme mit Schieflastanforderungen etc.? Wie gesagt keine großen Verbrauchen neben eben Herd/Backofen.
Ist zwar nicht vermietet aktuell, aber besteht sowas wie eine 3 phasige Versorgungspflicht bei Vermietungen
?
Danke für eure Antworten auf meine Fragen
Habt Ihr weitere Alternativen wie ich das Thema sinnvoll lösen kann ohne die halbe Bude einzureißen? Müsste doch ein "Problem" sein das öfters in Bestandsbauten auftritt oder?
DANKE für eure Gedanken.
Kurz zu mir, Dipl. Ing. Maschinenbau mit viel Elektrotechnikanteil, Fachkraft HV Technik im Automobilbau und
handwerklich auch bei Elektroinstallationen fit, sofern ich das natürlich darf
Worum geht's in "Kürze" bevor ich meinen Elektriker oder den VNB aufscheuche:
Ich plane gerade einer Erneuerung des Zählerschrankes weil BJ 77 und nix mehr zu machen mit Erweiterungen etc. auch für PV mit ÜSS etc.. Außerdem will/muss ich auf einen 100A Kleinwandler umstellen damit ich keine Zählerorgie wegen meinen 22kW Ladepunkten bekomme (Bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit, ich brauche die beruflich)
Alles kein Thema. Aber jetzt habe ich bei der Bestandsaufnahme folgendes festgestellt:
Untergeschoss und Erdgeschoss werden sauber 5 adrig als TNS versorgt, aber für das OG haben die Häuslebauer damals leider wohl irgendwo billig beim Nachbarn ein 4 adriges 16mm2 (schwarz, braun, blau, gelbgrün) ergattern können, sprich der PEN fürs OG wird von der PE Schiene im Zählerschrank genommen, über 2 Stockwerke hochgeführt und im OG wieder aufgeteilt in PE und N. Kennt Ihr sicher zuhauf, glaube nennt man "verPENnt" oder?
So was tun..
Prinzipiell bin ich auch ein Freund von mache es "richtig", aber in ein bewohntes Gebäude jetzt eine neues 5 adriges Kabel über 3 Stockwerke einzuziehen müsste ich übelstes Gestämme tun weil die blöde liegen, eigentlich fast unmöglich.
Was kann man alternativ tun bis sich eine gute Gelegenheit zum Umbau der Leitung ergibt?:
Beim OG handelt es sich um eine ca. 80qm Wohnung welche auch keine WWerzeuger etc. hat da alles zentral versorgt mit BWWP und Zentralheizung.
Meine Idee war nun die Versorgung auf 2 Phasen umzustellen und die eine Phase (blau) dann als N zu nehmen und unten normgerecht auf getrennten P und N anzuklemmen. Damit hätte ich im Haus ein sauberes TNS Netz. Über das 16mm2 bekommt man auch mehr als genug Leistung da hoch für eine wie gesagt 80qm Wohnung ohne große Leistungsabnehmer. Das einzige wo es "Probleme" geben könnte wäre eben die Herd Backofen Kombination, aber das ließe sich mit einem getrennten Kochfeld und Backofen ja auch lösen, kein Showstopper.
So jetzt zu meinen Fragen:
- Es gibt ja wie auch immer man das auslegt dieses böse und ungeliebte Wort "Bestandsschutz" das solange gilt bis es "Erweiterungen" gibt. Wäre eine reine vorgelagerte Erneuerung des Zählers eine Erweiterung im Sinne der Normen, denn eigentlich wird ja nur vorgelagert was ersetzt? Gibt es da eine genaue Definition von "Erweiterung"?
- Glücklicherweise hat das Kabel wie oben beschrieben ja einen blauen und grün/gelben Leiter, sodass es zumindest bei der Farbgebung nach heutigen Normen keine Probleme geben dürfe.
Aber was ich mich Frage: Ist das zulässig eine Wohneinheit mit 2 Phasen anzuschließen oder gibt es da Probleme mit Schieflastanforderungen etc.? Wie gesagt keine großen Verbrauchen neben eben Herd/Backofen.
Ist zwar nicht vermietet aktuell, aber besteht sowas wie eine 3 phasige Versorgungspflicht bei Vermietungen
?
Danke für eure Antworten auf meine Fragen
Habt Ihr weitere Alternativen wie ich das Thema sinnvoll lösen kann ohne die halbe Bude einzureißen? Müsste doch ein "Problem" sein das öfters in Bestandsbauten auftritt oder?
DANKE für eure Gedanken.