S
stebe
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- 26
- Beruf
- Elektroinstallateur Meister
hallo zusammen,
ich brauche mal eure Meinung.
folgende Situation:
ein Mehrfamilienhaus 4 Etagen mit 8 Wohnungen, hier wurde vor einiger zeit ein zentraler zählerplatz im ug errichtet. bisher waren die zähler in den Wohnungen. die linke seite wurde schon damals umgebaut. d.h. die bestehenden zähler in den zählernischen wurden in den zählerschrank gesetzt und in der zählernische ein neuer uv installiert. die einzelnen wohnungszuleitungen wurden duchr die nischen zu den einzelnen Wohnungen in normalen känälen durch die decken verlegt.
nun sollen wir die andere seite erneuern. kann mir jemand sagen wie sich das mit dem brandschutz verhält? die einzelnen deckendurchbrüche wieder mit f90 verschließen ist ja klar aber müssen die wohnungszuleitungen die durch eine fremde Wohnung führen in einem brandschutzkanal verlegt werden? habe weder eine klare aussage in der lar noch in der lbo gefunden.
vielen dank für hilfe!
ich brauche mal eure Meinung.
folgende Situation:
ein Mehrfamilienhaus 4 Etagen mit 8 Wohnungen, hier wurde vor einiger zeit ein zentraler zählerplatz im ug errichtet. bisher waren die zähler in den Wohnungen. die linke seite wurde schon damals umgebaut. d.h. die bestehenden zähler in den zählernischen wurden in den zählerschrank gesetzt und in der zählernische ein neuer uv installiert. die einzelnen wohnungszuleitungen wurden duchr die nischen zu den einzelnen Wohnungen in normalen känälen durch die decken verlegt.
nun sollen wir die andere seite erneuern. kann mir jemand sagen wie sich das mit dem brandschutz verhält? die einzelnen deckendurchbrüche wieder mit f90 verschließen ist ja klar aber müssen die wohnungszuleitungen die durch eine fremde Wohnung führen in einem brandschutzkanal verlegt werden? habe weder eine klare aussage in der lar noch in der lbo gefunden.
vielen dank für hilfe!