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Komischerschwabe
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Hallo Zusammen
Bei der Errichtung eines Zählerplatzes kommt es bei der Auswahl des passenden SLS ja auf die Charakteristik der Verbräuche an. Haushaltsüblicher Aussetzbetrieb oder Dauerbetrieb wie er durch Wallbox, Backstube, Wärmepumpe oder Solaranlage! hervorgerufen wird.
Im Hagertip 44 wird das ja bspw. gut erklärt.
Sobald eine PV vorhanden ist, muss von Dauerbetrieb ausgegangen werden und ein SLS mit 50A resp. 35A max eingebaut werden sofern vorher was größeres drin war.
Früher war mal davon die Rede den Aussetzbetrieb getrennt nach Energieflussrichtung zu bewerten. Davon steht jetzt nix mehr geschrieben. Sinn gemacht hat das, weil eine PV-Anlage <22kWp gar nicht mehr wie (Wortscase: kein Bezug) 35A einspeisen kann. Eine Reduzierung für den Bezug im Aussetzbetrieb benötigt es technisch in dem Fall nicht da sich die Ströme wegheben und nicht addieren.
Die Norm interessiert das stand heute aber gar nicht. Sobald da eine PV-Anlage hängt und sei sie noch so klein brauch ich eine Anpassung des SLS. Auch bei einem Balkonkraftwerk?
Ich hab mich mit dem Netzbetreiber gekabbelt und der sagt, egal bei welcher PV. Hier hast die Norm da kannste nachlesen. Das ist aber ganz offensichtlich nicht richtig. Ich kenne keinen Netzbetreiber der das so gefordert hätte, wenn man ihn nicht explizit frägt. Also muss es ja einen Auslegungsspielraum geben oder eine Grenze.
Kann ich als Anlagenerrichter die Sicherheit durch Bewerten der maximalen Ströme in den verschiedenen Energieflussrichtungen auf Basis des Aussetzbetriebs sicherstellen (63A SLS), wenn Erzeugungsseitig die 35A Dauerbetrieb gar nicht überschritten werden können?
Das ist in sofern relevant weil wir ein größeres MFH komplett mit Balkonkraftwerken ausstatten wollen. Und nicht an jeder Wohneinheit den SLS tauschen wollen.
Gruß Kurt
Bei der Errichtung eines Zählerplatzes kommt es bei der Auswahl des passenden SLS ja auf die Charakteristik der Verbräuche an. Haushaltsüblicher Aussetzbetrieb oder Dauerbetrieb wie er durch Wallbox, Backstube, Wärmepumpe oder Solaranlage! hervorgerufen wird.
Im Hagertip 44 wird das ja bspw. gut erklärt.
Sobald eine PV vorhanden ist, muss von Dauerbetrieb ausgegangen werden und ein SLS mit 50A resp. 35A max eingebaut werden sofern vorher was größeres drin war.
Früher war mal davon die Rede den Aussetzbetrieb getrennt nach Energieflussrichtung zu bewerten. Davon steht jetzt nix mehr geschrieben. Sinn gemacht hat das, weil eine PV-Anlage <22kWp gar nicht mehr wie (Wortscase: kein Bezug) 35A einspeisen kann. Eine Reduzierung für den Bezug im Aussetzbetrieb benötigt es technisch in dem Fall nicht da sich die Ströme wegheben und nicht addieren.
Die Norm interessiert das stand heute aber gar nicht. Sobald da eine PV-Anlage hängt und sei sie noch so klein brauch ich eine Anpassung des SLS. Auch bei einem Balkonkraftwerk?
Ich hab mich mit dem Netzbetreiber gekabbelt und der sagt, egal bei welcher PV. Hier hast die Norm da kannste nachlesen. Das ist aber ganz offensichtlich nicht richtig. Ich kenne keinen Netzbetreiber der das so gefordert hätte, wenn man ihn nicht explizit frägt. Also muss es ja einen Auslegungsspielraum geben oder eine Grenze.
Kann ich als Anlagenerrichter die Sicherheit durch Bewerten der maximalen Ströme in den verschiedenen Energieflussrichtungen auf Basis des Aussetzbetriebs sicherstellen (63A SLS), wenn Erzeugungsseitig die 35A Dauerbetrieb gar nicht überschritten werden können?
Das ist in sofern relevant weil wir ein größeres MFH komplett mit Balkonkraftwerken ausstatten wollen. Und nicht an jeder Wohneinheit den SLS tauschen wollen.
Gruß Kurt