Jonas28
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Auch bei meinem letzten Sanierungsprojekt was ich dieses Jahr durchführte, hat der E-Herd keinen RCD da festangeschlossene Betriebsmittel von der FI-Pflicht ausgeschlossen sind.
Und da hat sich in der VDE 0100-410 auch nichts dran geändert so weit ich informiert bin. Also ist ein E-Herd über einem RCD zu betreiben eine rein freiwillige Sache.
Vor 14 Jahren hatte ich meine neu gekaufte ETW (Altbau) saniert und nur das Bad und die Anlage auf dem Balkon hat einen RCD. bekommen.
--- Und das bleibt auch so.
Gabs da nicht mal eine Ergänzung oder Änderung das auch Festangeschlossene Betriebsmittel oder Geräte bis 32A auch FI- Gesichert sein müssen?
Bin mir da jetzt auch nicht sicher darum frag ich lieber noch mal.
Aber ich würde überall wo es geht und Sinn macht einen FI setzen