Zuleitung Zähler NYY-J 10x Zu-Abgansleitung in einem Kabel?

Diskutiere Zuleitung Zähler NYY-J 10x Zu-Abgansleitung in einem Kabel? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Für baumaßnahmen soll ein Zwischenzähler an für best.Zeit proviss. an einer anderen Wand befestigt werden. Ein Kollege schlug vor doch einfach...
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spannung24

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Für baumaßnahmen soll ein Zwischenzähler an für best.Zeit proviss. an einer anderen Wand befestigt werden.
Ein Kollege schlug vor doch einfach NYY-J 10x2,5qmm oder 4mm zu nehmen das sich noch in unserer Firma befindet, normalerweise müsste man wohl 2 Kabel legen
es wäre wohl einfacher (womit er nicht ganz unrecht hat) Die Zu und Ableitung in einem Kabel zu gestalten.
Chefe hat deffinitiv nichts dagegen aber ist es erlaubt das sozusagen nichtgemessene Energie mit der gezählten in einem kabel sich befinden?
Technisch sollte die Sache keine Probleme bereiten
es sind genügend Adern vorhanden deffiniv könnte auch ein NYY-J 8x zur Anwendung kommen allerdings hat dies keinen PE Leiter der eigentlich (heutzutage) mitzuführen ist.
Es wäre dann so L1 L2 L3 N zum Zähler L1 L2 L3 N
kommen zurück vom Zähler.
Deffiniv ist das ja nur ein Stromkreis ohne Fremdeinspeisung halt nur hin und zurück.
Ab NYY-J 7x sind doch die Adern nummeriert so das eine Übersichtlichkeit nicht das Problem sein sollte
die Einspeisung der "Hauptzuleitung" und der Zuleitung zu den Verbrauchern (oder altern.kleine UV
mit Automaten) wird in einer größeren AP Verteilerdose mit Durchgangsklemmen ordentlich realisiert.
Müsste hier eine Absicherung mit Schaltung (also 4polig) des N vorgenommen werden?
 
Re: Zuleitung Zähler NYY-J 10x Zu-Abgansleitung in einem Kab

spannung24 schrieb:
deffiniv könnte auch ein NYY-J 8x zur Anwendung kommen allerdings hat dies keinen PE Leiter der eigentlich (heutzutage) mitzuführen ist.

sorry es war hier natürlich ein NYY-O gemeint.
 
Re: Zuleitung Zähler NYY-J 10x Zu-Abgansleitung in einem Kab

spannung24 schrieb:
Für baumaßnahmen soll ein Zwischenzähler an für best.Zeit proviss. an einer anderen Wand befestigt werden.
Ein Kollege schlug vor doch einfach NYY-J 10x2,5qmm oder 4mm zu nehmen das sich noch in unserer Firma befindet, normalerweise müsste man wohl 2 Kabel legen
es wäre wohl einfacher (womit er nicht ganz unrecht hat) Die Zu und Ableitung in einem Kabel zu gestalten.
Chefe hat deffinitiv nichts dagegen aber ist es erlaubt das sozusagen nichtgemessene Energie mit der gezählten in einem kabel sich befinden?

Nichtgemessene Energie ist kein Zwischenzähler. Bei einem Zwischenzähler hätte ich kein Problem aber nichtgemessene Energie spricht dagegen.

Lutz

Lutz
 
NYY-O ???
In jedem Stromkreis hat ein PE mitgeführt zu werden also nur -J
 
Octavian1977 schrieb:
NYY-O ???
In jedem Stromkreis hat ein PE mitgeführt zu werden also nur -J

Genau das meinte ich ja NYY-O 8x würden ausreichen.
Normalerweise soll aber ein PE mitgeführt werden das gibts dann aber erst ab 10x was kein Problem sein sollte das 10er ist nur minimal stärker und seltsamerweise sogar günstiger.
 
NYY gibt es in jeder verfügbaren Aderzahl mit oder ohne PE.
Klar an einem 8x2,5mm² NYY-J kann man natürlich nur 7 Adern zum Stromtransport nutzen.
 
Was in diesem falle ja auch völlig ausreichend währe, der N braucht schliesslich nur einmal vorhanden zu sein.

Bei derartigen Geschichten bitte immer beachten, dass die Belastbarkeit der Leitung durch die nun vorhandenen 6 belasteten Adern abnimmt.
 
Bei ungezählter Strom darf nie mit gezähltem Strom zusammen liegen.

Einfach nach TAB bauen, sonst ist die Konzession schnell weg, wenn sich irgend jemand beschwert.
 
In unserer TAB finde ich nichts über die Verdrahtung von Zwischenzählern.

Ist das in Dortmund anders?
 
Also Zwischenzähler gibt es nicht!
Es gibt nur gezählten Strom des Verteilungssetzbetreibers.
Das der Strom innerhalb des Netzes mehrfach gezählt wird, wie z.B. bei Übertragungsnetzbetreiber etc. ist eine andere Sache.
Bei jeder Zählung entsteht jedoch Verlustwärme die jedoch jemand bezahlen muss.
Bei einer Zwischenzählung ist das je nach last nicht unerheblich.
Über den Strompreis oder Zählerpauschale darf man aber keine Korrektur des Strompreises vornehmen. Wer das tut handelt gegen das Energiewirtschaftsgesetzt und das Verhängt strafen bis zu 1,5 Millionen Euro für un konzessionierten Stromverkauf.
Wer als Hausbesitzer Strom verkaufen will benötigt eine Konzession. Das bedeutet das man mit Regulierungsbehörde und Bezirksregierung zu tun hat.
Wer dagegen Strom nur abrechnen will kann eine Messung mit eigenen Verlusten auf seiner Seite tun.
SKO weiss bestimmt mehr zu dem Thema.
 
Was hat deine widersprüchliche ausage jetzt mit dem Thema zu tun?
 
Ich habe das Wort Zwischenzählung durch Zählung mit kaskadierten Zählern ersetzt.
 
Na wunderbar, dann sind wir uns doch wieder einig ;-) Jeder wusste was Du meinst, aber so laxe Worte ist man von Dir sonst nicht gewohnt ;-)

Viele Grüße

Uli (§§ ff.) :lol:
 
OFF TOPIC!
Bin derzeit etwas überlastet. Es wird in naher Zukunft eine Netzverstärkung geben.
 
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