Zwei Balkonkraftwerke

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Mr. Unwissend

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Hallo zusammen
Ich habe eine Frage :
Ich habe im Haus zwei Stromzähler die beide auf meinem Namen laufen . Hintergrund : Früher hatte ich eine Einliegerwohnung die aber nicht mehr vermietet wird so ist der Zähler mit auf meinem Namen gesetzt worden .
Kann ich jetzt je Zähler ein B.Kraftwerk anmelden ? Da ich ja auch für zwei Zähler separat die Rechnung bekomme.
MFG
 
prinzipiell ja, sind ja auch zwei Wohneinheiten.
 
Aber wenn Du den überflüssigen Zähler weg bauen lässt und das zusammen legst sparst Du so 100-120€ im Jahr das ist sicher mehr als das zweite BKW leistet :)

Nebenbei kannst Du so viele BKW wie Du willst pro Zähler anschließen solange Du nicht über die 600W Gesamtleistung kommst.
Ginge z.B. dann wenn eines nach Osten und eines nach Westen gerichtet ist, denn die laufen dann niemals gleichzeitig mit 600W.
Auch wäre eine Steuerung der BKW möglich die verhindern, daß mehr als 600W ins Netz eingespeist werden, denn wenn Du das für Dich verbrauchst kann Dir das keiner verbieten.
 
Genau darum geht es sich . Verstehe ich das richtig pro Zähler ein B.Karftwerk ? ( ab 2024 pro B.Kr. 800Watt ) ?
Zähler ausbauen auf keinen fall Anlage ist aus den 90,er lieber so lassen .
 
warum willst Du unbedingt 120€ im Jahr bezahlen für einen Zähler den keiner braucht?
Wenn das Haus eh dir gehört würde ich sowieso mir das Geld für die BKW Teile sparen und eine richtige Anlage aufs Dach setzen, die rentiert sich wenigstens.
Bei BKW ist eine Amortisation nur für sehr wenige überhaupt vorhanden.
 
Geht leider nicht . Das Dach ist wie ein Kirchendach und steht für eine Große Solaranlage falsch ausgerichtet .
Ich habe nur auf dem Werkstattdach die Möglichkeit ein paar euros einzusparen . Da ich 63 Jahre bin werde ich auch keine Tausende Euro,s für eine große Anlage mehr bezahlen .Das können die Kinder später machen . Oder das Stadthaus verkaufen .
Die Verschattung auf dem Hauptdach ist zu groß . Bauj.1906 / 4 Schornst. / 2 Ortgänge zur Straße / Dachgauben nach hinten. Laut der Firma Enpall .
 
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage :
Ich habe im Haus zwei Stromzähler die beide auf meinem Namen laufen . Hintergrund : Früher hatte ich eine Einliegerwohnung die aber nicht mehr vermietet wird so ist der Zähler mit auf meinem Namen gesetzt worden .
Kann ich jetzt je Zähler ein B.Kraftwerk anmelden ? Da ich ja auch für zwei Zähler separat die Rechnung bekomme.
MFG
Also ich würde auf einen Anschluss umklemmen lassen und einen Zähler kündigen. Spart dir 150,-€ pro Jahr an Grund- und Zählergebühren. Das Umklemmen hast du nach zwei Jahren wieder drinnen.
Dagegen kannst du mit einem zweiten Balkonkraftwerk nicht ansparen! Und bei einem Balkonkrafwerk wird die eingespeiste Energie nicht selten dem EVU geschenkt, da eine Einspeisung nicht vorgesehen ist und selten auch vergütet wird. Und dies lohnt sich oft in dieser Größenordnung auch nicht, dass deckt mit Glück die höheren Nebenkosten ab.
 
Kann ich jetzt je Zähler ein B.Kraftwerk anmelden ?
Ja.
Verstehe ich das richtig pro Zähler ein B.Karftwerk ? ( ab 2024 pro B.Kr. 800Watt ) ?
Ja, ob die Leistungsbeschränkung 600W/800W in 2024 fällt ist m.w. nach nur ein Vorschlag.
Laut der Firma Enpall .
Finger weg von solchen "Mietsystemen".

Du kannst bei komplexen Dachflächen mit einigermassen guter Zugänglichkeit aber auch Modul-WR einsetzen, d.h. jedes PV-Modul hat seinen WR angebaut.
 
Wenn schon eine richtige PV die sich durchaus in 10 Jahren rentiert hat nicht ausreichend schnell abbezahlt ist dann, ist ein BKW das sich vielleicht nie rentiert erst Recht nicht sinnvoll.
Spar Dir den überflüssigen Zähler und damit viel Geld und fertig.
 
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