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Frank
Guest
Hallo.
Ich habe Probleme in meiner Mietwohnung, im Haus ist immer noch ein Zweileitersystem installiert. Dazu kommt, dass mein PC einen Spannungsschaden abbekommen hat. Dies hätte ja durch eine Überspannungsschutzleiste verhindert werden können. Ich habe auch so eine Leiste, die zeigt aber Verkabelungsfehler an (auch durch drehen des Steckers um 180 Grad), weshalb der Überspannungsschutz wohl nicht gegeben ist. In der Wohnung meines Nachbarn funktioniert die Leiste allerdings.
Bezogen auf die Frage, ob ein Zweileitersystem überhaupt noch zugelassen ist, sagte mir ein Elektriker, dass dies unter den Bestandsschutz falle,
wohl aber Schutzmassnahmen, wie die klassische Nullung vorgeschrieben seien.
Ich gehe jetzt also davon aus, dass die klassische Nullung in meiner Wohnung nicht vorhanden ist, in der Nachbarwohnung aber schon, daher auch bei mir die Schutzleiste nicht fuktioniert.
Kann mir vielleicht jemand sagen, was jetzt nun zugelassen / erlaubt ist bzw. welche Schutzmassnahmen beim Zweileitersystem durch den Vermieter getroffen werden müssen?
Ich danke im Voraus.
MfG
Frank
Ich habe Probleme in meiner Mietwohnung, im Haus ist immer noch ein Zweileitersystem installiert. Dazu kommt, dass mein PC einen Spannungsschaden abbekommen hat. Dies hätte ja durch eine Überspannungsschutzleiste verhindert werden können. Ich habe auch so eine Leiste, die zeigt aber Verkabelungsfehler an (auch durch drehen des Steckers um 180 Grad), weshalb der Überspannungsschutz wohl nicht gegeben ist. In der Wohnung meines Nachbarn funktioniert die Leiste allerdings.
Bezogen auf die Frage, ob ein Zweileitersystem überhaupt noch zugelassen ist, sagte mir ein Elektriker, dass dies unter den Bestandsschutz falle,
wohl aber Schutzmassnahmen, wie die klassische Nullung vorgeschrieben seien.
Ich gehe jetzt also davon aus, dass die klassische Nullung in meiner Wohnung nicht vorhanden ist, in der Nachbarwohnung aber schon, daher auch bei mir die Schutzleiste nicht fuktioniert.
Kann mir vielleicht jemand sagen, was jetzt nun zugelassen / erlaubt ist bzw. welche Schutzmassnahmen beim Zweileitersystem durch den Vermieter getroffen werden müssen?
Ich danke im Voraus.
MfG
Frank