werner_1
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Kann - muss nicht. Beides ist möglich.Bei TT-Netzen gibt es auch keinen PE im UAR eines Zählerschranks und im OAR nur dann wenn sich dort Absicherungen befinden.
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Kann - muss nicht. Beides ist möglich.Bei TT-Netzen gibt es auch keinen PE im UAR eines Zählerschranks und im OAR nur dann wenn sich dort Absicherungen befinden.
Du musst dir mal ein komplettes TN-C-S und ein TT aufzeichnen. Dann wirst du sehen, dass du nicht nur einen Verbraucher mit einer aufgeteilten Leitung hast, sondern dass da viel mehr Stromwege reinspielen und man das nicht mit der Parallelschaltung von 2 Widerständen rechnen kann. bigdie hat dir auch versucht, das zu beschreiben. Es ist einfach so.Aber auch ohne Potentialunterschied teilt sich doch der Strom auf.
Wenn ich eine Parallelschaltung von zwei Widerständen habe, ist das Potential gleich, aber der Strom teilt sich doch trotzdem auf auch wenn kein unterschiedliches Potential anliegt. Durch den einen Widerstand fließt doch nicht erst Strom, wenn unterschiedliches Potential anliegt.
Auch davor (50er, 60er) wurde hier der Schutzleiter separat verlegt.In einem TT Netz mußt diese Wohnungszuleitung 5polig sein, erst in den 70ern oder 80ern gab es eine zeit lang die Forderung im TT Netz den Schutzleiter auf separatem Weg zu verlegen.