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Warum?Du lebst schon etwas in deiner eigenen Welt oder?
Es gibt Leute, die verdienen Geld damit halbwegs vernünftige Arbeit abzuliefern.
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Warum?Du lebst schon etwas in deiner eigenen Welt oder?
Warum? Weil ein Planer Geld kostet und somit gerne eingespart wird. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir uns hier nicht unterhalten, das liegt ja nicht in meiner Hand. Auch wir werden bei einem BT/GÜ langsam ausgesteuert, sprich bekommen keine Folgeaufträge für neue Bauten mehr. Und ein anderes Institut/Verein prüft dort auch nicht. Das Geld wird eingespart und es darf denn unkontrolliert gepfuscht werden.Warum?
Es gibt Leute, die verdienen Geld damit halbwegs vernünftige Arbeit abzuliefern.
War doch klar, dass du dich an Normbenennungen störst, deren Inhalt dir unbekannt ist.Du lebst schon etwas in deiner eigenen Welt oder?
Ganz einfach: Ist nicht die von mir zu überwachende Baustelle und ich bin nicht Baustellenpolizei, falls es sowas gibt.Und du kannst daran jetzt nichts Falsches erkennen?
Mal wieder ein Feigenblatt-Kommentar.Ganz einfach: Ist nicht die von mir zu überwachende Baustelle und ich bin nicht Baustellenpolizei, falls es sowas gibt.
Du - wir kommen hier so nicht auf einen Nenner. Du beschuldigst mich für Sachen, wofür ich nicht zuständig bin. Wenn der betreffende BH des Bauvorhabens zu geizig ist einen eigene Bauüberwachung zu installieren, ist es sein Problem - nicht meins. Vielleicht ist es auch nur ein Investor, den es kein Stück interessiert, Hauptsache billig, davon gibt es ja mehr. Leidtragende sind ja eher die ahnungslosen Käufer des Objektes.Mal wieder ein Feigenblatt-Kommentar.
Kontrolleure der Bauämter haben bei uns zwar Statikkompetenz aber keine elektro- oder gar blitzschutztechnischen Kenntnisse wie Kollegen in der Schweiz, wo nach meinem Informationsstand auch bei freiwillig errichteten Blitzschutzsystemen die Erdungsanlagen mit überwacht werden.
Wer sich mit dem Titel Gutachter schmückt aber selbst toleriert wenn nur ein Stück Stahl als Fundamenterder-Fake in den Beton gesteckt wird, hat m. E. seinen Beruf verfehlt und ist an der normwidrigen Praxis ebenso mitschuldig wie Elektrofachkräfte, denen auch ein aus dem Boden ragendes Stück Stahl genügt um die Zähleranmeldung wahrheitswidrig auszufüllen.
Ich kenne keinen anderen Gutachter, der wie du bei Erdungsanlagen sofort die Scheuklappen anlegt.Du beschuldigst mich für Sachen, wofür ich nicht zuständig bin.
Deine Schilderungen und insbesondere deine wiederkehrenden Rechtfertigungen für krass normwidrige Erdungsanlagen sind Anlass für berechtigte Kritik, die du mit Beleidigungen verwechselst.Anstatt mich hier ständig zu beleidigen, ...
Verkehrte Welt?... könntest du mir eher helfen und mir sagen, ob es eine verbindliche Vorschrift gibt, dass im Haus verbaute Stahlstützen, bewehrte Betonstützen und Stahlträger (evtl. Blitzstromfähig) und Stahlbetondecken zwingend in den PA eingebunden werden müssen.
So grob würde ich mich nicht ausdrücken.Auf die Anmachen von irgendwelchen Spacken solltest Du garnicht eingehen.
Erst sooo viel Text und dann gelöscht. Den habe ich in der Mitteilung durchgelesen und da es nicht so viele User gibt, die Herrn Schauer kennen und in seinem Fan-Club sind, vermute ich stark wessen Alter Ego @Murdoc ist.steige durch euer "Gezanke" langsam nicht mehr durch, deswegen habe ich meinen OT-Monolog gelöscht.
Wenn du der SV bist, für den ich dich halte, können wir uns bestimmt darauf verständigen, dass ein Prüfingenieur mehr vorweisen muss als bei der Bahn gelernt zu haben und auch ohne externe Erläuterung wissen muss, was ein fremdes leitfähiges Teil ist und die DIN 18014 sowie die b.v.s-Stellungnahmen sollten ihm auch vertraut sein.Definition "fremdes, leitfähiges Teil":
Ein Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential, einschließlich des
Erdpotentials, einführen kann.
Zum Nachdenken:
Stahlträger (die sich nur innerhalb des Gebäudes befinden) müssen für mich nicht in Schutzpotentialausgleich einbezogen werden.
Wenn der ungeerdete Stahlträger jetzt mit einer defekten Leitung in Berührung kommt, dann steht dieser doch unter voller Spannung, oder?
Dem Erdpotential z.B.
Elektrische Anlagen sollten doch immer einen Basisschutz sowie einen Fehlerschutz haben.
Eine Leitung, die man offen Verlegen darf, erfüllt also beide Kriterien.
Eine durchgescheuerte Leitung gibt es der reinen Lehre nach nicht, da man Leitungen beständig gegen die Umgebungseinflüsse auswählen muss.
Gegenfrage: Warum sind "Schutzpotentialausgleich" und "automatische Abschaltung" zwei verschiedene Begriffe ?
Dann müsste es sich um einen "isoliert" verlegten Träger handeln... solche Teile gehören in den Schutzpotentialausgleich einbezogen,wenn dort eine konkrete Gefahr einer Potentialverschleppung besteht. Innerhalb eines Raumes kann man dabei z.b. keine Potentiale "verschleppen".
Bestes Beispiel dafür ist das Edelstahl-Treppenhausgeländer, das sich vom EG durch das gesamte TrH bis zum Dach hoch durchzieht. Dort existiert tatsaechlich ein Risiko einer Spannungspotentialverschleppung.
Eine Leitung, die man offen Verlegen darf, erfüllt also beide Kriterien.
Eine durchgescheuerte Leitung gibt es der reinen Lehre nach nicht, da man Leitungen beständig gegen die Umgebungseinflüsse auswählen muss.