Viele Schäden erkennt man nunmal nicht immer während der Bauphase, und wenn so ein Fehler bemerkt wird, steht ja schon das ganze Haus. Das reisst dann niemand mehr ab, dann wird aus der "weissen" Wanne halt ne "schwarze" Wanne.
Das lässt sich schon prüfen, die Frage ist nur, wie hoch der Aufwand ist. Wenn ein Gerüst vorhanden ist oder die Plandecke bei den unverfüllten Wänden aufliegt, kann man von oben hineinleuchten und die Lage doch gut kontrollieren. Von der Leiter aus wird es schwieriger und dauert entsprechend länger. Die Zeit die mir selten gegeben wird, außer der Kunde bezahlt extra. Ändern kann man daran allerdings nichts mehr, der Aufwand ist einfach zu hoch, dann wird gleich eine schwarze Wanne draus, bevor die Dämmung rankommt. Auch werden gerne mal ganze Reihe der Bewährung abgeflext, wenn diese nicht passgenau erstellt wurde. da muss man einfach intuitiv entscheiden, ob es geht - meistens sparen die Statiker nicht am Eisen und wird durchgewunken.
Das Haus später ausgraben, um für eine schwarze Wanne denn auch noch die angebrachte Dämmung zu entfernen, wäre ein warnsinniger Aufwand. Man kann ja nicht 3,5m senkrecht runtergraben, sondern muss abböschen oder sonst wie abfangen. Terrassen, Garagen und weiteres ist denn häufig im Weg.
Habe mal bewusst so zitiert...
Innerhalb der Bodenplatte ist der von aussen eingeführte Erder vom Beton umschlossen, logisch. Jedoch nur bis zur Aussenkante, ab da ist er ja einfach nur blank. Was die rauhe bzw griffige Oberfläche angeht, naja warum werden wohl rostige Amierungen eingebaut, statt "griffige" Edelstähle die nicht rosten...
Ganz einfach, der Baustahl fängt die Biegekräfte in Form von Zug ab, deswegen ist der geriffelt und liegt wagerecht. Der rohe Zustand begünstigt die Bindekräfte. Der VA-Erder wird nicht für diese Zwecke eingebaut, hat aber trotzdem einen ausreichenden Verbund zum Beton, so dass kein Quellwasser an ihm vorbeidrückt.
Geprüft werden Bauteile in der Regel mit 5bar Durckluft. Druckwasserdicht heisst ja nicht das man das auf dem Meeresboden versenken kann, sondern dass das Bauteil dem Druck des anstehenden Wassers standhält, wie ich schon in #22 am Ende bemerkte. Aber das sollte man einem Gutachter doch nicht sagen müssen, oder?
Nein muss du mir nicht sagen, nur ich bezweifle die Sinnhaftigkeit dieses Prüfdruckes an. Hier scheint eher ein Hersteller bei der Erstellung der Norm mitgewirkt zu haben, um seine sonst sinnbefreiten Dichtmanschette zu vermarkten. Und ob diese den Prüfdruck Standhalten bezweifle ich deutlich. Bei 5 bar benötig man schon eine geschraubte Quetschverbindung und nicht etwas Kunststoff, den man so rüberschiebt.
na, da bin ich nicht ganz bei dir. Da geht es eher darum, dass ein Eindringen von belasteten Wasser in das Grundwasser verhindert werden soll. Gerade durch Wurzeleinwuchs werden sehr viele Grundleitungen undicht und das Schmodderwasser versickert ins Grundwasser. Auch und insbesondere Setzungen von Gebäuden sind da ein Problem, da bei nicht fachgerechten Einbau der Grundleitungen diese eben undicht werden.
Ist ja nicht so das mit dem Abwasser Fäkalien an den Grund abgegeben werden, sondern auch Medikamente, grundwasserschädlich Reinigungssubstanzen etc.
Dabin ich voll bei dir. Um dies zu erreichen reicht eine Druckbeständigkeit von 1bar völlig aus. D.h. Dies erreicht die Mehrheit der dünnwandigeren Bestandsschächte locker, sofern die Fugen fachgerecht verschmiert wurden. warum nur 1Bar und nicht 5Bar. Das ist ein (nach oben) offenes System. Jeder der diese 5Bar für sinnvoll hält, sollte mal nachdenken, was es bedeutet, wenn unten am Schachboden ein Druck von 5Bar auftreten. Selbst 1Bar bei 3,5m Rohbauhöhe der Kelleraußenwand bringt ganz andere Probleme mit sich.
Da es hier aber um einen verdämmten Keller geht, also auch die Seitenwände gedämmt werden (sollten), muss da ja vorher die Schalung ab...vorallem wird der sich freuen der die abmacht und bei jeder Einführung des Erders die Bretter aufschneiden muss...oder petzt der da einfach den Draht ab, man weiss es nicht
Das ist nicht richtig. Beim WU-Keller hast du unten einen Sohlenüberstand von 15-30cm. Der wird nicht mitgedämmt, sondern dient als Auflager für den Boden, damit der wasserdichte Keller bei Hochwasser während der Bauphase nicht aufschwimmt. Später dürfte in den meisten Fällen das Gewicht des Hause dazu ausreichen. Deswegen ist eine Wasserhaltung bei dem noch offenen Kellerloch wichtig und darf keineswegs abgeschaltet werden, was manche BH wegen den Stromkosten schon gemacht haben. Und eine Dämmung tiefer als 2m und solche Untersohlendämmung unterm Keller halte ich ebenso für völlig sinnfrei. Für Wohnzwecke ist solch ein allseitig eingegrabener Keller ungeeignet, auch wenn da große Kasematten angebracht sind. Und als Lagerraum möchte man einen kühlen Kellerraum haben. Der Rest wird eh Müllraum oder Hobbywerkstatt.
Aber so sind die Normen heutzutage. Alle Räume über 6m² müssen eine Heizung haben, also wird diese eingebaut, selbst im HAR/HWR wo die Therme steht, wird eine Fussbodenheizung reingetackert und der dort verbrachte Gefrierschrank läuft mit dieser um die Wette.
Und erst heute hatte ich wieder solch BV, wo der ganze WU-Keller sinnfrei ist. Den ganzen ausgehobenen Boden kann man gleich nebenan als Füllboden für die BoPla einbauen, der hatte K1-Qualität. Unten wurden denn noch ein Schacht mit Ringdrainage eingebaut und eine Pumpe reingehängt. Was fehlte war Wasser! Da wurde für eine unsinnige Maßnahme mal eben 20k€ des BH verbrannt, ein normaler gemauerter Keller hätte es auch getan. Hier in Mittelhessen haben wir eher Probleme mit zu niedrigen Grundwasser, selbst viele Bäume kratzen reihenweise ab