Da wir hier ja munter juristische Tips geben, sollte man aufpassen.
Nana, bitte nicht wieder einfach Sätze aus dem Kontext reissen (bezogen auf das von dir zitierte).
Einwurfeinschreiben belegen den Eingang *irgendeines* Briefes mit *irgendwelchem* Inhalt. Das ist nicht wertlos, aber nahe daran.
Hab ich irgendwo irgendetwas anderes behauptet, also was den ersten Satz betrifft? Macht das Einschreiben mit Rückschein übrigens ebenso, aber auch das hatten wir schon.
Was das wertlos betrifft, bezogen auf den Themenstrang würde ich vermuten, dass es eben nicht "nahe dran ist wertlos zu sein". Ich weiss nicht warum man themenbezogene Aussagen durch eine Verallgemeinerung widerlegen will.
Einschreiben mit Rückschein können vom Empfänger abgewiesen werden.
Richtig, das Schreiben kann aber dennoch also zugestellt gelten, wenn zb. zwischen den Parteien eine Rechtsbeziehung besteht, dort könnte entsprechend eine "grundlose Zurückweisung" greifen.
Man sollte auch einen Themenstrang verfolgen, und nicht nur 2,3 Postings zurückschauen um gewisse Punkte inhaltlich zu verstehen. Ich nehm mal Bezug auf diese Aussagen von mir
Der TE hat festgestellt das die Messeinrichtung nicht funktioniert, Anrufe nutzen nix, also wenn er auf Nummer sicher gehen will, einfaches Einschreiben mit Rückschein an den Messstellenbetreiber und gut ist.
Das hat zum einen nix mit juristischen Tipps zu tun, sondern hat eher einen praktischen Charakter. Ich glaub, nein ich bin mir ziemlich sicher, das ein VNB bzw. ein Messstellenbetreiber die Annahme von Einschreiben nicht generell verweigert.
Eigendlich wäre in dem Themenfall das Einwurfeinschreiben vielleicht sogar die bessere Wahl, weil ein solches Unternehmen mit Sicherheit einen Briefkasten hat, und somit wäre das Schreiben auf alle Fälle zugestellt.
Die einzige Zustellung, die Zugang und Inhalt belegt, läuft über den Gerichtsvollzieher und ist - wenn man ihn NICHT beauftragt, das Dokument persönlich abzugeben, sondern per Postzustellungsauftrag - erstaunlich preiswert.
Da muss ich dir Recht geben, hatte ja schon
@Stromberger in #44 geschrieben (also direkt in dem Beitrag über deinem). Somit ist meine Aussage
Ist auch nicht Sinn und Zweck des Einschreibens den Inhalt zu bestätigen, das kann keinerlei schriftliche Zustellung, egal in welcher Form auch immer.
natürlich falsch.