2 Aderige Stegleitung am Deckenanschluss beim E-Check?!

Diskutiere 2 Aderige Stegleitung am Deckenanschluss beim E-Check?! im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Wir betreuen mehrere Wohnungsbaugesellschaften wo wir E-Checks durchführen.Wir haben...
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Masterchefcommander

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Hallo Leute,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
Wir betreuen mehrere Wohnungsbaugesellschaften wo wir E-Checks durchführen.Wir haben in alten Häusern wo noch 2 Aderige Stegleitungen zu den Deckenleuchten verlegt worden sind, bisher immer eine neue 3 Aderige NYM- Leitung UP nachgelegt.( Eingeschlitzt mit Maschine)
Nun folgendes Problem, die Baugesellschaft möcht nun aus Kostengründen die 2 Aderige Stegleitung belassen.Nun meine Frage,wie ist das mit dem E-Check und dem Protokoll, das wir immer ausfüllen? Die El. Anlage ist dann doch nicht inordnung oder fällt das unter Bestandschutz?Wo steht das in der VDE? Kann mir jemand nen Link schicken wo etwas darüber steht?
Danke schonmal
 
Hallo,

der E-Check bedeutet, dass man einen Zustandsbericht von der Anlage macht und auf Fehler oder Gefahren hinweist.
Mehr nicht!
Ob es dann instand gesetzt wird entscheidet immer noch der Eigentümer oder der Verwalter.

Gruß Kawa :D
 
Moin,

also seh ich das richtig das alles neu gemacht werden soll bis auf die Zuleitungen zu den Leuchten? Ich denk auch ma das das ganze dann auch über ein FI gesichert wird (zumindest ja das Bad). Also für mich währe sowas eine Neuinstallation in der es nicht zu verantworten währe die Leitungen nicht mit zu tauschen immerhin währe diese nicht über ein FI gesichert.
Beim E-Check wird ja der Korekte zustand der Anlage überprüft. Die Leitunge muss natürlich die Isolationsmessung bestehen und auch ein ausreichen hohen Kurzschlussstrom zum fließen bringen um die Sicherung Sicher auszulösen. Ich würde die Leitung einfach extra im Protokoll vermerken zusätzlich zum Stromkreis ansich.

Schönen Tag noch

MFG MArcell
 
Ja richtig, wir legen Steckdosen nach, neue Zuleitungen in die Abzweigdosen und erneuern, bzw. erweitern die UV mit Personenschutzautomat 0,03A. Die Badlampe machen wir natürlich immer mit, aber sollen jetzt die anderen Deckenlampen so lassen wie sie sind (2 Aderig).
Was Steht denn in der VDE darüber?
 
Masterchefcommander schrieb:
Ja richtig, wir legen Steckdosen nach, neue Zuleitungen in die Abzweigdosen und erneuern, bzw. erweitern die UV mit Personenschutzautomat 0,03A.

Alles gut und schön, aber was für einen Simm machte es denn, die Leitung für die Deckenlampe zweiadrig zu belassen, wenn alles andere modernisiert wird? Hängt ihr da einen Zettel dran: "Achtung! Nur schutzisolierte Leuchten anschließen, da kein Schutzleiter vorhanden!"?
Alt war es ja noch in Ordnung, da vermutlich ein PEN vorhanden war. Jetzt gibt es aber am Leuchtenanschluß nur L und N. ich würde das beim E-Check als gravierenden Mangel aufführen!

Was Steht denn in der VDE darüber?

Das an zweiadrig verlegten Leitungen, ohne Schutzleiter und ohne PEN nur schutzisolierte Geräte (Schutzklasse II) angeschlossen werden dürfen.

MfG
 
Doppelten Beitrag gelöscht. :roll:
 
Ja den Aufkleber machen wir in die UV.
Ich suche aber noch den Teil, der in der VDE der etwas damit zutun hat.
Sinn gibt das absolut keinen, aber die wollen sich Mehrkosten sparen.
 
Hallo,

mit andere Worten, du suchst die VDE Bestimmung in der Steht "ES IST VERBOTEN" um diese dann bei der Wohnungsbaufirma vorzulegen? Die wird es aber lieder nicht geben. Du kannst darauf verweisen was bereits Hemapri sagte, das du garkeine PEN mehr hast deswegen nur L und N ankommen und das nicht VDE gerecht ist und die Anlage einen E-Check nicht bestehen wird.
Was ich vorhin noch meinte ist halt wenn die Anlage nur Teilerneuert wiord z.b. das Bad komplett neu und sonst einfach nur Schalter Steckdosen tauschen und vielleicht auch ein paar nachlegen.
Wenn allerdings alles neugemacht wird sieht oben.

Schönen Tag noch

MFg Marcell
 
ja richtig, ich brauche was schriftliches, wo etwas über die Sache steht. Egal wie es ausfällt. Es ist für mich, denn ich prüfe die Anlage und stehe leider auch dafür grade, wenn was passiert.
 
ja richtig, ich brauche was schriftliches, wo etwas über die Sache steht. Egal wie es ausfällt. Es ist für mich, denn ich prüfe die Anlage und stehe leider auch dafür grade, wenn was passiert.
 
Hallo,

Masterchefcommander schrieb:
Ja den Aufkleber machen wir in die UV.

Kannst du nicht mal versuchen, bei der Wohnungsbaugesellschaft damit argumentieren,
dass der Aufkleber für Laien fast eine Aufforderung zum Pfuschen ist?
Es kann mir keiner erzählen, dass der durchschnittliche Heimwerker das beachtet.
Also ist es eine vorhersehbare Gefahr. - VDE Auslegung hin oder her.
 
Hallo,
normalerweise würde ich bei dem 2-Ader sagen das ist der sog. "Bestandschutz".

Aber was nicht erlaubt ist, einen FI vor das 2-Ader zu setzen. Weil man dann bei einer Auslösung den PEN (sprich PE) unterbricht und das ist VERBOTEN.

MfG
 
Wären dann auch "nur" die Flur, Schlafz., Kind und Küchenlampe, die 2 Aderig sind. Die Wohnz. Lampen sind schon 3 Aderig, da sie damals als Serienschaltung genutzt wurde. Und das Bad machen wir immer neu.
Hat denn niemand die VDE Vorschriften da? Oder mir sagen wo etwas dazu steht?
 
Moin,

doch doch ich habe alles hier VDE, DIN und den ganzen kram :). Aber es gibt keine bestimmung die genau 100% das sagt was du haben willst.

Wie sieht es denn
Aber was nicht erlaubt ist, einen FI vor das 2-Ader zu setzen. Weil man dann bei einer Auslösung den PEN (sprich PE) unterbricht und das ist VERBOTEN.
damit aus ?kommt denn so ein Agument nicht in Frage? aber warscheinlich ist nur ein RCD fürs Bad drin?

Wenn nur das Bad neu gemacht wird und ansonten nur alte Steckdosen gegen neue Steckdosen, da wirst du nicht viel machen können auser deine Messungen und der Anlage gute Gesundheit bescheinigen wegen dem schon erwähten bestandsschutz.
Wenn allerdings alles über FI läuft und man einfach "zu faul(weil wegen günstiger)" ist die alten Deckenleitungen zu ersetzten währe das für mich ein maangel und ich würde der Anlage einfach bescheinigen das sie so nicht in Betrieb gesetzt werden darf.
So einfach ist das leider nunma nicht :).

Schönen Tag noch

Mfg Marcell
 
Ja richtig, in den UV´s sind nur Hauptschalter drin und wir bauen dann neue Automaten rein, da nur Diazed drin sind. Aber vor die Badzuleitung die 3 Aderig ist, kommt ein Personenschutzautomat mit 25A/0,03A.Der Rest läuft dann nur über Hauptschalter.
 
Hallo,

dann wirst du da leider nicht viel machen können da es , meines erachtens, unter Bestandschutz fällt. Da ja bis auf die Leitungen zum Bad nicht geändert wird auser neues Schalterprogramm und neue Sicherungen. Das die Leitungen dann OK sind das bescheinigst du ja mit dem E-Check (Isolationsmessung).

Schönen Tag noch

MFg MArcell
 
Fast richtig,denn wir legen auch Steckdosen nach, und daher auch zu den Abzweigdosen neue Leitungen.Nur die Deckenlampen bleiben so wie sie sind. Dh. alles neu nur die Lampen nicht.
 
Moin,

ahh so sowas dachte ich mir dann auch grade :). Na ja dann hast du ja kein PEN sondern N und PE in der Abzweigdose. Dann dürfte auch die Dekcneleitung als eizigste Leitung kein Bestanschutz mehr haben und müsste mit ersetzte werden.
Ich würde dann einfach der Anlage keine koreckte funtion bescheinigen beim E-check und sie nicht in Betrieb nehmen bis die Leitung ebenfals erneuert ist.
Trotzdem wird es in dem Fall kein Gesetzte geben das dir eine 100% Antwort geben wird. Da diese Sachen oftmal einfach auslegungssachen sind.

Schönen Tag noch

MFg MArcell
 
Die VDE sagt aber auch ganz klar:

Wenn PE und N ersteinmal getrennt sind, dürfen diese nicht wieder verbunden werden.


Danach kann (darf) man eine 2-Adrige Leitung nicht hinter eine 3-Adrige anschliessen.

Eine 2-Ader Lampenzuleitung im Bad ist na klar auch verboten, wenn ein FI davor ist.

MfG
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Die VDE sagt aber auch ganz klar:

Wenn PE und N ersteinmal getrennt sind, dürfen diese nicht wieder verbunden werden.

Ja, das ist aber auch sicherlich nicht das Problem hier. Das Problem ist das, was Heimwerker schon geschrieben hat und auch in anderen Thread schon behandelt wurde.

Problem ist, dass der Leuchtenauslass aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch über einen L und N verfügt und somit nur noch SK-II-Leuchten angeschlossen werden dürfen. Das ist völlig VDE-konform, aber völlig praxisfern. Und daran ändert auch, wie Heimwerker richtig erkannt hat, ein Hinweisschild im SKV nichts. Denn ein Laie wird dies entweder gar nicht lesen, nicht verstehen, oder einfach ignorieren.

Dennoch ist mir diese Problematik auch schon vorgekommen, dass alte Leuchtenauslässe aus diversen Gründen bestehen bleiben müssen. Und da kommen für mich nur Lösungen in Frage, die den PEN am Deckenauslass erhalten.

a) Wenn Zuleitung zur Abzweigdose neu, dann nur zweiadrig mit L und PEN auflegen. PEN-Aufteilung dann in dieser Dose (über der Tür). Der PEN der Leuchtenleitung wird direkt durchverbunden und für neue abgehende Steckdosenleitungen dann N und PE getrennt.

b) Zwei Zuleitungen für zwei völlig getrennte Stromkreise. Ein Leitung für Altlasten (L + PEN) und eine zweite für neue Steckdosen und dann gleich mit FI-Zusatzschutz. (In Büroräumen ist sowieso eine getrennte Absicherung von Licht und Steckdosen zu empfehlen.)

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Thema: 2 Aderige Stegleitung am Deckenanschluss beim E-Check?!
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