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Masterchefcommander
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Hallo Leute,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
Wir betreuen mehrere Wohnungsbaugesellschaften wo wir E-Checks durchführen.Wir haben in alten Häusern wo noch 2 Aderige Stegleitungen zu den Deckenleuchten verlegt worden sind, bisher immer eine neue 3 Aderige NYM- Leitung UP nachgelegt.( Eingeschlitzt mit Maschine)
Nun folgendes Problem, die Baugesellschaft möcht nun aus Kostengründen die 2 Aderige Stegleitung belassen.Nun meine Frage,wie ist das mit dem E-Check und dem Protokoll, das wir immer ausfüllen? Die El. Anlage ist dann doch nicht inordnung oder fällt das unter Bestandschutz?Wo steht das in der VDE? Kann mir jemand nen Link schicken wo etwas darüber steht?
Danke schonmal
ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
Wir betreuen mehrere Wohnungsbaugesellschaften wo wir E-Checks durchführen.Wir haben in alten Häusern wo noch 2 Aderige Stegleitungen zu den Deckenleuchten verlegt worden sind, bisher immer eine neue 3 Aderige NYM- Leitung UP nachgelegt.( Eingeschlitzt mit Maschine)
Nun folgendes Problem, die Baugesellschaft möcht nun aus Kostengründen die 2 Aderige Stegleitung belassen.Nun meine Frage,wie ist das mit dem E-Check und dem Protokoll, das wir immer ausfüllen? Die El. Anlage ist dann doch nicht inordnung oder fällt das unter Bestandschutz?Wo steht das in der VDE? Kann mir jemand nen Link schicken wo etwas darüber steht?
Danke schonmal