Abnahme einer Hausinstallation

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digitaleasy

Guest
Hallo,

wir haben unser Haus von einem Bauträger errichten lassen, der auch die Haustechnik installiert hat. Dies wurde von einem (angeblichen) Elektriker ausgeführt der dies scheinbar neben seiner normalen Arbeit gemacht hat. Nun die Frage: Ist das gemäß VDE zulässig, muss das nicht ein Meisterbetrieb abnehmen und bekomme ich davon Protokolle o.ä. als Nachweis das die Installation betriebssicher ist?
U.a. wurde ein Rolladenschalter in Schutzzone 1 (ca. 60cm über dem äusseren Badewannenrand) verbaut und dies nur spritzwassergeschützt ausgeführt. Auf meine Frage bekam ich die Antwort, das dies doch mein Wunsch gewesen wäre - was natürlich Blödsinn ist. Aber selbst dann dürfe das ein Fachmann doch nicht machen?

Danke für Eure Antworten.

Uwe
 
Die fachgerechte Installation erfordert eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 - dies beinhaltet auch die Erstellung eines Prüfberichtes. Alle erkannten Mängel sind zu beseitigen bis der Errichter schriftlich die Einhaltung der Anforderungen der DIN VDE 0100 bestätigt.

Kleines Praxisproblem: Der Prüfbericht wird dem Auftraggeber ausgehändigt, was vermutlich dein Bauträger sein wird - Da der Bericht aber zu den Unterlagen zum Haus gehört ist er spätestens mit Übergabe des Objektes auszuhändigen. Dein Ansprechpartner ist immer der Bauträger.
 
Abnahme verweigern!
Der Bauträger muß Dir eine fachgerechte Installation nachweisen können. Ohne Inbetriebnahmeprotokoll mit Meßwerten kann er das nicht.

Egal was Du wünschst, der Fachmann muß Dich auf eine Normabweichung hinweisen und im Zweifelsfall die Ausführung verweigern.

Ich kann Dir nur empfehlen auch für die anderen Gewerken einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen.
Vor der Abnahme muß der Bauträger beweisen, daß die Mängel die Du aufführst keine sind. Nach der Abnahme mußt Du nachweisen, daß es sich um einen Mangel handelt.

Eine elektrische Installation ist ausschließlich durch einen beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Fachbetrieb zu erstellen.
 
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