Aderleitungen H07V-U gemeinsam im Leerrohr mit Cat7?

Diskutiere Aderleitungen H07V-U gemeinsam im Leerrohr mit Cat7? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ist es nach VDE tolerierbar, in einem in der Wand eingeputzten, vertikal verlaufenden Leerrohr auf einer Teilstrecke von ca. 3m...
Mein lieber Dipol,
du wirfst doch sonst immer mit Normen um dich; wo bleiben die in diesem Fall? ;)

Was ist Starkstrom und Schwachstrom?
  • Erstens bin ich im Urlaub,
  • zweitens habe ich den aktuellen Entwurf der DIN 18015:2018-09 nicht und kann daher nur DIN 18015-1:2013-09 ff. zitieren,
  • drittens dürfen auch mal EFK-Exoten mit Normenkompetenz zitieren, denn so lange wie ich das als gelernter RFT im Unruhestand schon mache, ist es längst überfällig, dass mich ein jüngerer wie z. B. DU darin ablöst.
DIN 18014:2013-09 schrieb:
4.5 Rohrnetze

Für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), Verteilanlagen für Radio/Fernsehen bzw. Rundfunk- und Kommunikationstechnik (RuK) sowie interaktive Dienste und ggf. Starkstromanlagen, sind jeweils getrennte Rohrnetze vorzusehen. Die Ausführung erfolgt entsprechend den Anforderungen in den jeweiligen Abschnitten dieser Norm.

ANMERKUNG Die gemeinsame Nutzung eines dieser Rohre für eine Leitung, die IuK und RuK beinhaltet, ist zulässig.
Mit der Anmerkung sind Kombileitungen gemeint. Warum nicht auch von einander getrennte IuK- und RuK-Leitungen bei Beachtung des Füllfaktors in einem Rohr verlegt werden dürfen, erschließt sich mir nicht.
DIN 18014:2013-09 schrieb:
6.2.4 Rohrnetze

Für die Versorgung der Wohnungen ist in dem Gebäude ein Rohrnetz (siehe Bilder B.1 und B.2) vorzusehen. Eine Installation direkt in oder unter Putz ist nicht zulässig.

ANMERKUNG Durch die Installation in einem Rohrnetz sind Kabel und Leitungen auswechselbar und gegen Beschädigung geschützt.

In Schächten dürfen Koaxialleitungen zusammen mit Starkstromleitungen bis 1 000 V Nennspannung unter Beachtung von DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) und DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) angeordnet werden.
Das gilt in gleicher Weise füt Verlegung in Kabelkanälen, aber eben NICHT in Leerrohren.

Gruß aus Oberammergau, wo gerade viele Eingeborene ihre Bärte wachsen lassen.

LG Dipol

PS: Im Ort wimmelt es von Chinesen, da muss irgendwo ein Nest sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Industrial ethernet...profinet u.dgl.
@karo28: Es ging ja hier mal um die Spannungsfestigkeit von Leitungen. Ich konnte auf die Schnelle keine Angaben für Cat-Leitungen finden.
Was du hier jetzt in den Raum wirfst, sind Protokolle, die erst mal nichts mit einer Spannungsfestigkeit zu tun haben.
  • "Industrial ethernet" ist nichts anderes, als Ethernet und arbeitet mit 3,3V
  • "profinet": Die Daten habe ich jetzt nicht zur Hand, meine aber, dass die physikalische Ebene gleich Ethernet ist
  • "u.dgl." kann alles sein
Die höchsten Spannungen werden bei PoE benötigt, nämlich max. 57V und max. 350mA
 
Die höchsten Spannungen werden bei PoE benötigt, nämlich max. 57V und max. 350mA

Du hast den PoE++ Standard vergessen? 90Watt ueber Cat7a AWG23?

Ich konnte auf die Schnelle keine Angaben für Cat-Leitungen finden.
Was du hier jetzt in den Raum wirfst, sind Protokolle, die erst mal nichts mit einer Spannungsfestigkeit zu tun haben.

Dann schau mal z.b. bei sab-kabel.de, dort finden sich z.b Cat5 Kabel fuer Profibus- anwendungen, zert. bis 350V gem. VDE. Das man darueber auch andere TCP/IP Protokolle nutzen kann, setze ich mal voraus. Das man nicht die maximale Datenrate bei maximaler Spannungsfestigkeit erreichen kann..
nunja das ist eben so. Das Grundproblem des TE (Leerrohr zu klein) bleibt trotz alledem.
 
Das Grundproblem des TE (Leerrohr zu klein) bleibt trotz alledem.
Stimmt leider, karo28, präzieser kann man es nicht ausdrücken.

Ich fasse mal zusammen, wenn wir es irgendwie doch schaffen, die Mantelleitung (NYM, 3x1,5mm²) mit dem Netzwerkkabel (ggf. dünneres Cat5e Verlegekabel) in das rd. 3m lange Leerrohr zu ziehen, wäre das zwar ein Verstoß gegen die Sollvorschrift zum Verlegeabstand, aber prinzipell nicht verboten, wie mit drei Aderleitungen, richtig?
 
Din18015 verbietet nichts. Entweder sind das technische Richtlinien, die man aufgrund von Verträgen einhalten muss, oder es sind eben nur Richtlinien.
 
Seit wann bist du Juraexperte für deutsches Recht?

Die einzelnen DIN 18015 sind NORMEN, ob auch Anerkannte Regeln der Technik wird nicht nur von dir infrage gestellt. Mir haben als Studierenden an der Akademie des Handwerks in Stuttgart zwei aktive Richter als Referenten dringend empfohlen, bei LVZs, welche gegen diese Normenreihe verstoßen - mit wie ohne VOB als Vertragsbestandteil - schriftlich Bedenken geltend zu machen. Dies weil auch ohne VOB jeder Auftragnehmer ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik schuldet, es sei denn, es ist konkludent etwas anderes vereinbart.

Dass Festlegungen zu den Installationszonen oder die Forderung nach Fundamenterdern unverbindlich sind, glaubst du selbst nicht.

In der DDR hatten die TGL-Bestimmungen wie die ÖVE-ÖNORMEN Gesetzescharakter, bessere Normenkunde der Elektriker hat das nach meinem Eindruck nicht bewirkt.
 
Es gibt sicherheitstechnisch keinen Grund, der gegen 2 Mantelleitungen im gemeinsamen Leerrohr spricht. Ob nun NYM-J oder H0... ist dabei nicht entscheidend. Die getrennte Verlegung von Starkstrom(230/400V) und Schwachstrom ist empfehlenswert, aber kein Gesetz. Nur eine normative Empfehlung...
 
In der DDR hatten die TGL-Bestimmungen wie die ÖVE-ÖNORMEN Gesetzescharakter, bessere Normenkunde der Elektriker hat das nach meinem Eindruck nicht bewirkt.

Kann ich so nicht bestaetigen. Die TGL stellten allgemein verbindliche Anforderungen (quasi Mindeststandard) dar. Der wurde auch umgesetzt.

Die in den derzeitigen Normungsgremien eingeflossenen extremen Herstellereinfluesse, gab es m. W. im Bereich der TGL nicht.
 
Hmm, jetzt bin ich doch ein wenig irritiert, bei derart gegensätzlichen Ansichten:
Dass nach DIN 18015 die gemeinsame Verlegung in einem Leerrohr klar untersagt ist, hast du überlesen?
Es gibt sicherheitstechnisch keinen Grund, der gegen 2 Mantelleitungen im gemeinsamen Leerrohr spricht. Ob nun NYM-J oder H0... ist dabei nicht entscheidend. Die getrennte Verlegung von Starkstrom(230/400V) und Schwachstrom ist empfehlenswert, aber kein Gesetz. Nur eine normative Empfehlung...
Mir geht's nicht darum, einen Streit vom Zaun zu brechen, wer Recht hat, sondern darum ob einem Elektriker und/oder Hauseigentümer/-besitzer an den Karren gefahren werden kann, bei Verlegung von NYM-Kabeln mit 230/240V Netzstrom und Ethernet-/Telefon-/Antennen- und/oder anderen Schwachstromkabeln als Mantelleitung in einem gemeinsamen Leerrohr?
Wenn etwas verboten ist, wird es ja nicht dadurch erlaubt, dass der Hauseigentümer/-besitzer seine Zustimmung dazu gibt. Ist es aber eine nicht sicherheitsrelevante Sollvorschrift /-empfehlung, müsste durch die Zustimmung hingegen alles in Butter sind, oder irrt hier meinereiner?
 
Diskussionen über die Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit von Normen sind zahllos, ohne dass sich die gegensätzlichen Positionen trotz aller Links geändert hätten.

Auch im Forum dieSteckdose wird die Thematik gerade mal wieder aufgewärmt. Die Kernfrage lautet: Ist DIN 18015 eine Anerkannte Regel der Technik? Wenn ja, dann ist sie nach meinem Rechtsverständnis als Betriebswirt des Handwerks NICHT eigens zu vereinbaren, sondern deren Missachtung ohne ausdrücklichen konkludenten Ausschluss nach § 633 BGB ein Sachmangel.

Ich orientiere mich an der Definition der DIN EN 45020:2007-03, andere tun es nicht und verkehren auch schon mal ein BGH-Urteil durch verkürzte Zitierung ins Gegenteil. Danach kann auch der höherwertige Stand der Technik und nicht nur die Anerkannten Regeln der Technik geschuldet sein, und das definitiv ohne gesonderte Vereinbarung!

DIN EN 45020:2007-03 schrieb:
Anerkannte Regel der Technik

– technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.

- Anmerkung Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde.
Experten, welche sich jahrelang aus den Normengebungsverfahren vornehm herausgehalten haben und hinterher wie b.v.s bei der DIN 18014 meinen sich auf die Inkompetenz einer Mehrheit berufen zu können, müssen sich den Gorbi-Spruch vorhalten lassen.

Da dieser Verstoß gegen DIN 18015 keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellt, ist für diesen Sachmangel § 319 StGB m. E. als Nicht-Jurist nicht relevant.
 
Nunja das EnWG schreibt ja:
"...Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,...."
Von DIN ist da nichts zu lesen.
Die TABs der Versorgungsnetzbetreiber fordern allerdings die Einhaltung der DIN 18015 in ausgewählten Teilen.
 
Nunja das EnWG schreibt ja:
"...Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,...."
Von DIN ist da nichts zu lesen.
Die TABs der Versorgungsnetzbetreiber fordern allerdings die Einhaltung der DIN 18015 in ausgewählten Teilen.

Ich habe das wichtigste Wort mal etwas größer gemacht
 
Alles andere wäre erst mal aufwendig zu beweisen...
 
Es sind alles wieder solche Dinge wo sich die Katze selbst in dem Schwanz beißt.
VDE-Vorschriften, Regelwerke und Normen.
Und auch wenn es immer nur solche Kleinigkeiten sind.
Natürlich würde das kein klug denkender Elektriker machen, mit Leitungen verschiedener Spannungsarten durch ein gemeinsames Leerrohr zu verlegen, dafür gibt es andere Möglichkeiten.
 
Thema: Aderleitungen H07V-U gemeinsam im Leerrohr mit Cat7?
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