Altbausanierung wie viele FI's

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Hallo zusammen,

bin 10 Jahre aus dem Beruf und habe ein paar Fragen, da sich die DIN ständig ändert.

Ich habe gelesen, dass man nun pro 6 Stromkreise 1 FI setzen muss. Gilt das auch bei Altbausanierungen?

Derzeit erneuere für jemanden die Elektroinstallation in einem 1985er Haus in NRW und habe 16 Stromkreise für den Wohnbereich, 1x Außenbereich und 1x Badezimmer.

Wenn ich die DIN richtig verstehe, bedeutet das, dass ich bei der 3x12TE-Verteilung folgendermaßen absichern müssen.

1. Reihe
1x FI 40/0,03 + 6x LS B16

2. Reihe
1x FI 40/0,03 + 6x LS B16

3. Reihe
1x FI 40/0,03 + 6x LS B16

Muss ich den Außenbreich und das Badezimmer dann trotzdem noch zusätzlich mit jeweils einem 2p. FI/LS absichern?

Also
1. Reihe
1x FI 40/0,03 + 6x LS B16

2. Reihe
1x FI 40/0,03 + 6x LS B16

3. Reihe
1x FI 40/0,03 + 4x LS B16
+ 2x 2p FI/LS B16

Das Gäste-WC und die Dielen-Beleuchtung habe ich um Stromkreise zu sparen als einen Kreis verlegt.
Könnte das zum Problem werden, wenn später ein Meister die Anlage abnimmt?
Also muss die Zuleitung zwingend separat oder mit dem Badezimmer zusammen gelegt sein?

Gruß
 
Hallo,

die 6 Leitungsschutzschalter sind eine Din 18015 Vorgabe.
Einen vernünftigen Grund gibt es nicht dafür.
Das sind alle nur Scheinbegründungen, die wiederlegbar sind.

Nach meine Meinung kann mit dem Auftraggeber vereinbart werden, in dem Punkt nicht nach DIN aufzubauen.

Jedoch macht eine Aufteilung auf 3 RCD Sinn. Ausfallsicherheit. Ob dann 8 LSS in eine Reihe mit Reserve sind. ich sage OK.

Auch beim Verteiler für Mehrraumwohnungen möchte die DIN mindestens Verteiler mit 4 Reihen.

Klemmleiste, Überspannungsschutz und günstige Verkabelung, mit Platz für eine Leckstromzange bei der Fehlersuche sind Gedanken, die man sich machen kann.

Wärmeabfuhr ...

Ich bin sogar für 5 Reihen, wenn zu bekommen.

Bad benötigt einen 30 mA RCD, kann jedoch auf anderen Stromkreisen mit verkabelt werden.
 
Der RCD für das Bad sollte ein <=30 mA Type sein.
Es kann jedoch ein anderer Stromkreis verwendet werden, der den geforderten <=30 mA RCD schon enthält.
Also wie Schlafzimmer; Flur Bad auf einen RCD
 
Sollte ist nach Auskunft im anderen Forum ein höfliches Muss.
 
Wie groß ist denn das Haus, bzw wwwieviele Räume hat es?

Es handelt sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien.

Die Wohnung hat im 1.OG ca. 90qm mit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Diele, Bad und Gäste-WC.
Zusätzlich gibt es im 1.OG eine Terrasse mit Beleuchtung und Steckdosen sowie eine Kellerinstallation inkl. Garage.
 
Danke für die Antworten.

Habe nochmal in der DIN nachgelesen.
Demnach ist in Wohnungen jetzt tatsächlich eine 4-reihige UV mit einem Überspannungsschutz erforderlich.
Für Räume auf anderen Etagen ist eine separate UV mit mindestens 3 Reihen zu installieren.

Werde dann wohl nicht drum rum kommen die alte 3reihige UV gegen eine 4reihige zu tauschen und im Keller extra eine 3reihige zu installieren, damit das ein Meister abnimmt.

Komisch ist nur, dass es im Internet zahlreiche vorverdrahtete 4R UV's gibt die pro Reihe 1 FI und bis zu 8 LSS haben, was ja laut DIN garnicht mehr zulässig ist.

Wenn sowas also oft verkauft und verbaut ist, muss es doch auch Meister geben, die sowas abnehmen.
Ergo ist es garnicht so wichtig sich 1:1 an die DIN zu halten???!!

Ganz ehrlich, da blickt doch keiner mehr durch...
 
Es wird oft noch so gebaut. Für eine alte normgerechte Verteilung besteht keine Austauschpflicht nur, weil diese nur 3 Reihen hat.
Wenn du jedoch Überspannungsschutz und 3 RCD mit 18 LSS hast, rate ich sogar zu 5 Reihen. Messen, Fehlersuche ...

Rechtsverbindlichkeit durch Normen
 
16 Stromkreise für den Wohnbereich.
Wow. Mehr als übertrieben. In 99% aller Fehlerfälle löst eher der RCD als der LS aus.
Man baut aber 16 Stromkreise, die man auf 3 RCD aufteilt.
Ausfallsicherheit ist das eigentlich nicht.

Aber egal: ein LS B16 kostet halt nur 2€ ein RCD >40€ Und gleich FI/LS anstatt Gruppen RCD sind ja nun mal unbezahlbar.
 
@s-p-s sollte schreibt man in der Norm wenn man das in gut begründeten Ausnahmefällen unterlassen kann.
Für den FI im Bad gibt es keine solche Regelung, da muß dieser rein ohne Ausnahme.

Ich persönlich würde für den Badstromkreis einen separaten 10mA FI verbauen.

Die Regelung mit den 6 Stromkreisen nach einem FI (nicht Automaten) aus der 18015 halte ich auch für Unsinn, es ist einfach schon aus gründen der praktischen Installation an zu streben die 8 TE nach dem Gruppen FI zu füllen.
Grundsätzlich sollte man aber unbedingt auf mehrere FIs aufteilen, mindestens 2 je nach Größe der Wohnung auch mehr.

Wichtig ist auch zu bedenken, daß der Überspannungsschutz Pflicht ist!
siehe hierzu den dehn Blitzplaner zur richtigen Installation und Auswahl.
 
16 Stromkreise für den Wohnbereich.
Wow. Mehr als übertrieben. In 99% aller Fehlerfälle löst eher der RCD als der LS aus.
Man baut aber 16 Stromkreise, die man auf 3 RCD aufteilt.
Ausfallsicherheit ist das eigentlich nicht.

Aber egal: ein LS B16 kostet halt nur 2€ ein RCD >40€ Und gleich FI/LS anstatt Gruppen RCD sind ja nun mal unbezahlbar.

Mein Fehler, habe mich falsch ausgedrückt. Keller und Garage sind aktuell auch noch mit in der Verteilung aufgelegt.

1. Wohnzimmer
2. Schlafzimmer
3. Kinderzimmer
4. Bad
5. Diele / Gäste Wc
6. Fußbodenheizung / Abstellkammer
7. Küche
8. Küche Arbeitssteckdosen
9. Kühlschrank / Mikrowelle
10. Ofen
11. Herd
12. Herd
13. Herd
14. Außenbeuchtung + Steckdosen
15. Keller
16. Garage
17. Reserve
18. Reserve
 
Ergo ist es garnicht so wichtig sich 1:1 an die DIN zu halten???!!
Ganz ehrlich, da blickt doch keiner mehr durch...
Die DIN ist eine Norm, aber kein Gesetz. Ich kann mir Türen mit Normmaß in mein Haus bauen oder auch individuelle.
Wenn in einem Vertrag die Einhaltung der Normen vereinbart wurde, musst du dich daran halten, sonst nicht.
 
Die Normen die im Bereich Elektrik ein zu halten sind, sind die Normen der DIN VDE.
gerade die DIN 18015 ist an sich eine Richtlinie zur Ausstattung es macht Sinn diese an sich als Mindestmaß zu erfüllen.
Manche Teile der DIN 18015 werden in den TAB der Netzbetreiber gefordert.
Nur Normen sind eben nicht an jeder stelle Fehlerfrei, und somit ist auch bei Anwendung von Normen immer das Hirn ein zu schalten.
 
die 6 Leitungsschutzschalter sind eine Din 18015 Vorgabe.
Einen vernünftigen Grund gibt es nicht dafür.
Das sind alle nur Scheinbegründungen, die wiederlegbar sind.

Nach meine Meinung kann mit dem Auftraggeber vereinbart werden, in dem Punkt nicht nach DIN aufzubauen.
Genauso ist es und diese Norm aus der DIN 18015 nehme ich auch nicht für voll, weil absolut sinnfrei. Der maximale Ableitstrom kann auch schon von einem einzigen Stromkreis kommen. Das da nur zwei Stromkreise pro Außenleiter erlaubt sind, haben sich irgendwelche Theoretiker ausgedacht, die nicht begriffen haben, worum es eigentlich geht. Man kann die Reihe getrost vollmachen und sogar noch mehr als 8 LSS hinter einen FI packen. Es ist allerdings sicherzustellen, dass der maximale Bemessungsstrom des FI nicht überschritten werden kann, also entweder durch eine Vorsicherung oder durch die nachgeachalteten LSS.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sowas also oft verkauft und verbaut ist, muss es doch auch Meister geben, die sowas abnehmen.

Warum sollte ein Meister etwas abnehmen, was er nicht selbst errichtet hat und warum sollte das überhaupt notwendig sein? Wenn so etwas vereinbahrt wurde, bitte, dann soll es so sein. Ich würde mich pauschal nicht darauf einlassen. Die einzigen, die unter Umständen etwas abnehmen, sind die Netzbetreiber. Bei Installationen an einer elektrotechnischen Anlage ist immer der Errichter verantwortlich und haftet auch dafür.
 
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