Altbauwohnung von 1957, Bad soll erneuert werden

Diskutiere Altbauwohnung von 1957, Bad soll erneuert werden im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Wenn jemand eine Altbauwohnung mit alten Elektrobestand mit einen neuen Bad versehen möchte, dagegen gibt es ja keine Einwände. Die alte...
Und was spricht gegen 4x FI/LS fuer Bad, WM, GS und Steckdosen Küche? Platz und Preis wohl kaum, Sicherheit doch auch nicht.
Der Preis schon eher, aber die RCD-s sind bereits besorgt, B16A-LSS sind 10 Stück in der UV vorhanden die ja noch recht neu ist.
Es muss nur umgerüstet werden.
 
Es ist schon erstaunlich welche ab- und ausgewohnten Mietobjekte ohne jedliche Sanierungsmaßnahme in manchen bestandsnotleidenen Gebieten sich gewinnmaximierend an den Mann, bzw. an die Frau bringen lassen.
Diese Altbauten wurden damals vorher zu Eigentumswohnungen umgewandelt und dann die vermieteten Wohnungen an Unternehmern als Steuersparmodel verscherbelt, so war das vor 30 Jahren ungefähr gewesen.
Mit dem Mieteinahmen sollte man die Finanzierungskosten decken, eine Milchmädchenrechnung die nie aufging weil doch Unterhaltungskosten zusätzlich auftraten. Aber man kann ja alles Steuerlich absetzen wie einen gerne vorgegaukelt wurde.
Viele Käufer kannten ihre Objekte nur vom Baugrundriss her und erst wo der Mieter ausgezogen oder gestorben ist da kommt das böse erwachen weil es sich da um eine renovierungsbedürftige und verwohnte Schrottimmobile handelt.
Diese Wohnung befindet sich jedoch in einem gepflegten Zustand, nur eben das Bad und jetzt auch die Küche sollen renoviert werden.
Verkauft werden soll die für 160.000€ ein Preis den ich etwas sehr hoch finde.
 
kommt drauf an wo.
Im Rhein Main Gebiet schon ein Schnäppchen mit unter 3200€/m²
 
kommt drauf an wo.
Im Rhein Main Gebiet schon ein Schnäppchen mit unter 3200€/m²
Die Wohnung befindet sich im "Speckgürtel" von Hamburg (Schleswig-Holstein).
Aber auch dort steigen die Preise kontinuierlich an.
Ich hatte vor 2 Jahren eine Wohnung dort gekauft, nun ist im gleichen Haus eine Etage darüber die gleiche für 30% mehr verkauft worden und die ging schnell weg.
Und in Hamburg ist es inzwischen schon unbezahlbar geworden.
 
Ja und wenn sich bald kein Idiot mehr findet, der die Apothekerpreise bezahlen will und sich rausstellt, dass man auf nem großen Haufen Müll sitzt, springen sie alle aus dem Fenster...... :D
 
Ja und wenn sich bald kein Idiot mehr findet, der die Apothekerpreise bezahlen will und sich rausstellt, dass man auf nem großen Haufen Müll sitzt. :D
Na dann gucke mal in Neufünfland was dort für ein Schrott verkauft wird, ist zwar billiger als hier aber trotzdem.

Nun habe ich in der Wohnung inzwischen die UV umgerüstet, Küche und Bad sind bereit für die Endmontage.
Das Bad ist nun auch verfliest und die Küche verfügt über einen gewissen Standard mit der neuen Elektroanlage wo es schon was mit anfangen lässt.
Es ist also schon mehr getan worden als noch vor 6 Wochen zu sehen war.
Der Verkaufspreis soll aber mit 160.000 Euro bleiben, wobei ich denke, es könnte trotzdem nicht leicht sein die loszuwerden.
Aber mal sehen.
 
Nun habe ich in der Wohnung inzwischen die UV umgerüstet, Küche und Bad sind bereit für die Endmontage.
Das Bad ist nun auch verfliest und die Küche verfügt über einen gewissen Standard mit der neuen Elektroanlage wo es schon was mit anfangen lässt.
und genau aus dieser Tatsache heraus wird aus auch noch in 20 Jahren klassische Nullungen geben. Hier wäre die Möglichkeit gegeben gewesen, mit relativ geringen Aufwand (Leerstand) zumindest die Wohnungsinstallation auf aktuellen technischen Stand zu bringen.
Bitte nicht falsch verstehen @Strippe-HH , das ist keine Kritik. Du hast ja gefragt was andere machen würde, ich hätte es so nicht gemacht. Da es aber in deinem Verantwortungsbereich liegt, und du mit deiner Entscheidung logischerweise konform gehst, ist das für mich OK.

Anmerken möchte ich aber dennoch, das ich solche E-Anlagen sehr kritisch gegenüber stehe. Nicht weil der Altbestand potenziell gefährlich ist, oder gar die ominösen ständig abbrechenden PEN mich um meine Nachtruhe bringen. Sondern wegen der trügerichen Sicherheit in der sich ein Laie wieder findet. Dieser schaut in die UV, sieht einen FI und denkt "alles gut". Egal wie gut man sowas beschriftet, der Laie kann vielleicht trotzdem der Tatsache, dass die einen Steckdosen in der Küche einen FI haben und die anderen nicht, nicht folgen. Wie gesagt, nur meine Meinung.

btw
tja liebe "VDE-Jünger" , so ist das mit der Theorie und der Praxis. Am Ende entscheidet der Kunde was er willen ist zu bezahlen. Machst du es nicht, wird es einen geben der es macht.
Solange sich die "Profis" da draussen immer wieder und wieder unterbieten/ausboten wird sich daran auch nix ändern. Das war schon immer so in der Elektrobranche, auch wenn die Verbände wie zb. die Innungen mit so sinnbefreiten Aktionen wie dem E-Check ihre Mitglieder "stärken" wollen.
 
Also würde ich Geld verdienen wollen, dann würde ich da einfach ein bisschen am PEN herumbiegen und dann den Wasserkocher laufen lassen, bis das Teil abbrennt und behaupten, dass ich nen Schlag bekommen habe...... :cool:
 
Also würde ich Geld verdienen wollen, dann würde ich da einfach ein bisschen am PEN herumbiegen und dann den Wasserkocher laufen lassen, bis das Teil abbrennt und behaupten, dass ich nen Schlag bekommen habe...... :cool:
Keine Ahnung auf was sich diese Aussage beziehen soll, aber Hauptsache was geblubbert...
 
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Da diese Wohnung verkauft werden soll, wehrt sich die Kundin gegen eine komplette Erneuerung der elektrischen Anlage in dieser 51m² 2Raum Wohnung, auch wo ich ihr ein schriftliches Prüfprotokoll über dem Zustand der Anlage ausgestellt hatte fruchtete das bei ihr nicht.
Und da liegt das Problem in allgemeinen.
Es ist ja schon etwas dass diese das mit der Küche wenigstens eingesehen hat, so dass dort gewissermaßen ein gebräuchlicher Standard dort eingebracht wurde.
Die Zimmer haben Holzböden, die Wohnung damals Ofenheizung wo der Schutz durch nichtleitende Räume galt. Nach dem Einbau einer Zentralheizung ca. 1972 wurden einfach die Steckdosen genullt was ja noch damals machbar gewesen ist jedenfalls in SH. wo sich das Objekt befindet. Also gelten immer noch die damaligen Normen zum Errichter Zeitpunkt.
Die Schukosteckdosen mit runden Abdeckungen wurden damals erneuert und sind auch heute noch vorhanden, es wurden also keine Änderungen in der Bestandsanlage vorgenommen, höchstens mal ein Lichtschalter erneuert.
 
Beitrag #11:

Zitat von VDE 0105-100:
4.1.102Werden an oder in elektrischen Anlagen Mängel beobachtet, die eine Gefahr für Personen, Nutztiere oder Sachen zur Folge haben, so sind unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu treffen. Sofern die Betriebsverhältnisse nicht erlauben, die Mängel unmittelbar zu beseitigen, ist die Gefahr zunächst einzuschränken, z. B. durch Absperren, Kenntlichmachen, Anbringen von Schildern. Der Anlagenbetreiber ist unverzüglich zu benachrichtige

4.1.103Anlagen oder Anlagenteile, die nicht betrieben werden dürfen, sind auszuschalten und mindestens durch Verbotsschilder an den Stellen, an denen die Anlagen in Betrieb gesetzt werden können, gegen Ein-schalten zu sichern. Darüber hinaus sind die Mittel für die Antriebskraft oder Steuerung der Kraftantriebe fernbetätigter Schalter unwirksam zu machen
Alles klar? Das steht nichts von "Lassen Sie den alten Scheiß einfach weiter laufen, auch wenn er gefährlich ist!"


Alles klar? Das steht nichts von "Lassen Sie den alten Scheiß einfach weiter laufen, auch wenn er gefährlich ist!"

Wo steht jetzt, WER diese Maßnahmen zu treffen hat?
Steht da irgendwo, dass derjenige, der sie BEOBACHTET, dafür verantwortlich ist?
An welcher Stelle willst Du jetzt daraus ableiten, dass jemand, der eine Anlage besichtigt und dabei o.a. Mängel feststellt, SELBER diese beseitigen oder kenntlich zu machen ist?
Beispiel: Du stellst bei einer Vorbesprechung und Besichtigung eines potentiellen Auftrages fest, dass der RCD (obwohl zum Errichtungszeitpunkt vorgeschrieben) nicht richtig angeklemmt wurde und demzufolge nicht funktionieren kann. Oder es keinen gibt.
Jetzt sagst Du: "STOPP meine Freunde, ich hole mal eben mein Schild und sperre hier alles" (davon mal abgesehen, dass Du nichtmals einen Sachkundenachweis vorlegen kannst?).
DAS WILL ICH SEHEN!!!
 
@Stromberger.
So nun blas dich mal bitte nicht so auf und halte mal den Ball flach.
Ich war seit über 40 Jahren im Beruf und kenne die Richtlinien in der Elektrotechnik da brauchst du mir nichts weiteres darüber zu erklären.
Anscheinend hast du meinem Beitrag im #32 wohl nicht richtig gelesen oder verstanden.
Also steht dein Geschreibsel außerhalb der eigentlichen Sache worum es überhaupt geht.
 
???? :confused:
Es ging in meinem Beitrag nicht ansatzweise um Dich, sondern um RalfP, der die VDE anführt, aber (noch) nicht beantwortet hat, wer denn letztendlich für die Umsetzung verantwortlich ist, wenn jemand einen Mangel feststellt.
Ganz allgemein, und überhaupt nicht auf Deine Installation/Wohnung/Vorhaben etc. bezogen!
Kannst also ruhig wieder "runterkommen"! :cool:

(P.S. Ehe man anderen "Geschreibsel" vorwirft, sollte man einfach RICHTIG lesen und verstehen, das als gut gemeinter Hinweis, ich schrieb nämlich explizit "Beitrag #11"!)
 
Sorry, zu spät gelesen.
Aber das kommt auch immer wieder daher wenn Themen wieder auseinander gefleddert werden ohne mal bei der eigentlichen Sache zu bleiben was man ja viel im Forum lesen kann.
 
Ok. Angekommen/angenommen.
Die Fragestellung finde ich jetzt nicht (nur) theoretischer, sondern auch praktischer Natur und würde Dich ja auch betreffen:
Was macht man /muss man machen, wenn man auf eine nicht normkonforme Installation(siehe VDE oben) trifft, und sei es durch "Zufall"?
 
Alles klar? Das steht nichts von "Lassen Sie den alten Scheiß einfach weiter laufen, auch wenn er gefährlich ist!"

Ich denke, du liest das so, wie du es sehen möchtest.

Da ist von Mängeln die Rede. Also etwa verschmorte Klemmen oder ein "grün-gelber" der sich gelöst hat.

So wie du das auslegst, wäre der ganze alte Bestand "mangelhaft" geworden in dem Moment wo die klassische Nullung verboten wurde. Jetzt schau mal, ob du die Stelle in den Vorschriften findest.

In der Regel gilt immer der Bestandsschutz im deutschen Recht. Greift man baulich in den Bestand ein, so muss der erneuerte Teil dem neuen Stand entsprechen. Der Teil der nicht angefasst wird, für den gilt der Bestandschutz weiter. Ausnahmen werden dann explizit mit Übergangsfristen benannt in denen "nachgebessert" werden muss. Beispiel dafür sind die alten flachen Drehstromanschlüsse die durch die runden roten zu ersetzen waren.

Also such bitte die Stelle in den Vorschriften, die das regelt. Die von dir zitierte Stelle belegt deine Behauptung leider nicht.


Dass es ärgerlich ist, dass man immer noch derartige veraltete Installationen antrifft, steht natürlich auch außer Frage.
 
Was macht man /muss man machen, wenn man auf eine nicht normkonforme Installation(siehe VDE oben) trifft, und sei es durch "Zufall"?
Das kommt ganz drauf an wie die Anlage überhaupt ist.
Besteht Gefahr im Verzuge oder auch nicht, ist diese wie schon vorher erwähnt wurde, eine nahezu unveränderte Bestandsanlage die nach den damaligen Normen errichtet wurde. Und dafür gibt es Sichtprüfungen und Gefahreneinschätzungen um das zu beurteilen.
Und je nach dem kann man es den AG. nur empfehlen die Anlage erneuern zu lassen, aber so einfach ganz abschalten darf man die nicht.
Man kann zwar teile vom Netz nehmen wo es eine Gefährdung gibt und sich auf eine Instandsetzung beziehen wenn es machbar ist, nur Hauptsache der AG. ist ein sichtlich und lässt es auch ausführen.
 
Ja, das ist soweit klar, aber WER ist denn laut VDE gemeint, wenn es um die Abschaltung und Stillegung geht?
Auch eine EFK, die "zufällig" mal mit so einer Anlage konfrontiert wird?
Der verständige Laie, der eklatante Fehler auch erkennt?
Wer kann denn Auskunft geben, wie die VDE an dieser Stelle zu interpretieren ist?
 
Thema: Altbauwohnung von 1957, Bad soll erneuert werden
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