Arbeiten am Sicherungskasten nur durch E-Meister

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drleo

Guest
Vor kurzem bin ich in eine Neubauwohnung gezogen. Ein E-Check Protokoll wurde uns überreicht.

Nachträglich wurde durch den Elektriker noch ein FI-Schalter und eine zusätzliche Sicherung für die Mikro eingebaut und die Arbeiten im Küchenbereich beendet.

Die Arbeiten am Sicherungskasten wurden aber durch einen Gesellen druchgeführt und vom Meister nicht abgenommen. Meines Wissens ist dies nicht erlaubt. Kann mir einer sagen wo ich als Laie diese Vorschrift finde (VDE?)

Auch steht mir doch eingentlich nach einem nachträglichen Sicherungs und Fi-Sicherungseinbau ein neuer E-Check zu, oder nicht?

Vorab danke für die Info
Gruß
Chris
 
An der VT darf jeder arbeiten, Meister und Geselle..
Du verwechselst es z.B. mit dem Zähler und dessen beantragung, die kann nur Meister aufwärts machen. Und im Netz darf ein Geselle nur arbeiten wenn das Unternehmen eingetragen ist.
Eine Abnahm durch den Meister muss nicht erfolgen für diese Arbeiten. Anders wenn ein Lehrling die Arbeiten gemacht hätte, da muß dann jemand draufschauen was da gemacht wird

Ein E-Check ist nicht notwendig, sondern eine Messung nach VDE für die Stromkreise die nach dem umbau betroffen sind.
Ohne die kann ich ja nicht nachweisen das z.B. der FI i.o ist oder die Sicherung richtig gewählt wurde...Die Messung darf auch jeder machen ( im gegensatz zum E-Check )wenn er die vorraussetzungen dafür erfüllt

Wenn du der Eigentümer der Whng. bist steht dir das Protokoll zu, ansonsten dem Vermieter der es dir dann zeigen kann


mfg und Frohe ostern
 
Der Meister muß nicht persönlich die Abnahme machen.
Das kann auch sein fachkundiges Personal in seinem Auftrag machen, er muß nur unterschreiben.
Ein neuer E-Check (ist eh nur ein Marketinggag) ist nicht notwendig. Nur die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach der Änderung muß messtechnisch nach VDE0100/610 (600) nachgewiesen werden.
 
Hallo friends-bs und kafeeruler,

natürlich meinte ich "Messprotokoll" und nicht E-check.

Vielen Dank für Eure Antwort.
 
drleo schrieb:
Die Arbeiten am Sicherungskasten wurden aber durch einen Gesellen druchgeführt und vom Meister nicht abgenommen. Meines Wissens ist dies nicht erlaubt. Kann mir einer sagen wo ich als Laie diese Vorschrift finde (VDE?)

Nirgendwo, weil es solch eine Bestimmung nicht gibt. Die Arbeiten müssen lediglich durch einen bei einem Energieversorger zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Der weisungsberechtigte Verantwortliche kann fachkundige Personen in seinem Namen mit der Durchführung beauftragen. eine Abnahmepflicht besteht nicht.

Auch steht mir doch eingentlich nach einem nachträglichen Sicherungs und Fi-Sicherungseinbau ein neuer E-Check zu, oder nicht?

Nein, nur wenn dafür ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.

MfG
 
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Thema: Arbeiten am Sicherungskasten nur durch E-Meister
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