B16 Automaten gegen B13 Automaten tauschen ?

Diskutiere B16 Automaten gegen B13 Automaten tauschen ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi.. Momentan sieht es so aus. Werte 10000/3 (ABL) - 6000/3 (Hager) Montag kommt zumindest der Elektriker und wird einen 2 FI...
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Zidane schrieb:
Für den Durchlauferhitzer sind es 3x 4mm oder ehr 3x 6mm jedenfalls deutlich dicker als 1,5mm.

Das glaub ich nicht denn das wären > 10 mm² und 3x wird es nicht sein.

Zidane schrieb:
Habe es allerdings nicht nachgemessen. Vorher waren da halt Schraubsicherungen mit 35A von Neozed drin, und nun der 32er Automat, was ohne Probleme funktioniert.

Kann ich mir nicht vorstellen das ein 32er LSS drei 35 A Schmelzsicherungen ersetzt.

Lutz
 
Hatte der ELI da keinen neuen Blindstreifen für die Verteilung? :roll:

elo22 schrieb:
Kann ich mir nicht vorstellen das ein 32er LSS drei 35 A Schmelzsicherungen ersetzt.

Warum? Bei 21KW (Angenommen für DEH) fließen 30,irgendwas Ampere, da reicht ein 32er LSS doch auch noch. :) "Früher" wurden halt nur 35er Neozed verbaut, weil es keine 32er gab bzw. es nicht bekannt ist, dass es die gibt (heute). Habe mich auch schon von einem Gesellen anschnauzen lassen müssen, als ich ihn gefragt habe, warum er die 32er CEE mit 35A absichert..

@Zidane: Ob 6 oder 10 kA Kurzschlussschaltvermögen ist egal. 6kA ist meines Wissens für Privathaushalte gefordert, 10kA für Industrie etc.
 
Das glaub ich nicht denn das wären > 10 mm² und 3x wird es nicht sein.

Kann ich mir nicht vorstellen das ein 32er LSS drei 35 A Schmelzsicherungen ersetzt.

Lutz

Da das Teil mit 400V läuft, existiert hier kein Neutralleiter und es sind genau 3 Adern die vorher jeweils mit einer 35A Schraubsicherung abgesichert waren. Und die Adern liegen in 6mm vor, für 10mm erscheinen sie mir nicht dick genug. Habe es aber nicht nachgemessen, und mir erschien es logisch einen 21KW/31A Stibel Eltron DH durch einen 32er Block 3 polig zu ersetzen, was auch funktioniert.

Es liegt ja daran was der DH verbraucht, und da ja hier nicht mehr als 21kw vorgesehen sind, es gibt auch welche mit 24kw und mehr, wäre auch vermutlich nicht zulässig sie hier zu betreiben, da dann auch der Adernquerschnitt aus deiner Sicht 1cm betragen muß was hier nicht der Fall ist. :wink:
 
so sieht es wohl aus :wink:
 
Das einzigste was man jetzt noch machen könnte, wäre im Keller die 3x 65A Neozed ebenfalls gegen Automaten zu wechseln.
 
Hoffen wir mal, dass ein 4G oder 5G zu deinem DLE liegt und nicht ein 3x... Son PE ist da nicht zur Zierde. :evil:

Die Schmelzsicherungen bei dir im Keller lässt du bitte auch Schmelzsicherungen sein, sonst ist deine Selektivität im Po...

Sollten das wirklich Neozed sein, so prüfe bitte den festen Sitz, wenn die Dinger nicht ganz festgeschraubt werden, macht das einen Haufen Wärme und kurz danach das Haus sehr nachhaltig warm, gerade, wenn der DLE längere Zeit für die Badewanne auf voller Leistung arbeitet und dann noch eine(r) kocht.
 
Im Grund befinden sich im Keller die üblichen Kästen mit den NH-Sicherungen, an die darf man eh nicht ran, danach zu einem großen Verteiler mit den Zählern und nach dem Zähler die 3x 65A Schmelzsicherungen. Die neueren SLS-Automaten kommen ja i.d.r in Neubauten vor dem Zähler.

Der DLE wird sicher geerdet sein, auch wenn ich da jetzt so nichts erkennen konnte. Es ging ja lediglich um die 3 Phasen, wo vorher ebend Schmelzsicherungen vorhanden waren.

Aber trotzdem etwas blöd gelöst, wenn man den kompletten Strom garantiert weg haben will, müssen diese im Keller rausgedreht werden, da dies beim Verteiler nicht vorgesehen ist, wobei man ja da jetzt mittels den FIs und den Automaten, jedes Zimmer bzw. Automaten und DLE trennen kann.

Bzw. würde es Sinn machen ein Last-Trenn-Schalter vor den FIs zu setzen ?

http://i.ebayimg.com/19/!Bo3eIHwB2k~$(KGrHqQH-CIEuWhbeUj7BLpO3PE3NQ~~_35.JPG
 
Hallo wen man diese Diskussion liest wird man das Gefühl nicht los dass Unmengen an Schrott Elektrogeräten in Verwendung sind durch welche ständig die Sicherungen fliegen,bzw welche deshalb eine Normgerechte Absicherung unbedingt benötigen.Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern wann die letztes mal eine Sicherung wegen eines def.geflogen ist.mfg sepp
 
@sepp_s
Wenn eine Elektroanlage gut geplant ist auf die Leistung der Geräte löst auch nichts aus oder "verbrennt".
Es gibt nur Anlagen wo der Betreiber die falschen Geräte hat oder der Errichter nicht Leistung kannte.
 
elektroblitzer schrieb:
@zidane
Bist DU Elektrofachkraft?

Und was begründet die Frage, kann mit Nein geantwortet werden.

Bisher ist hier nichts rausgeflogen, aber ich kann ja auch nichts dafür das mein Vorbesitzer dieser 3 Zimmer Wohnung, meint er müßte z.b Steckdosen im Keller anbringen, ohne Schutzleiter, ist aber eh verboten da es allgmein Strom ist, oder hier in der Wohnung 5 Steckdosen nicht geerdet waren. Das die Schrauben der B16 Automaten nicht überall fest angezogen waren, weshalb es knissterte und die Küche kein Saft bekam obwohl der Schalter oben war. Das geht nicht auf mein Konto. Das sind genau die Leute die alles selbst machen wollen, aber sich nichts sagen lassen, also machen lassen. Aber in 4 Zimmern mehr als 8-10 Steckdosen habe, außer im Flur, Bad da er selbst welche hinzugefügt hat, was nicht verboten ist. Es wäre aber das mindeste gewesen das ebend von einem Elektriker überpüfen zu lassen und ich nun beauftragt hatte diese Mängel zu beheben. Und im nach bin ich einfach nur sauer.

Was den DLE angeht, weiß ich nichtmal ob der geerdet ist oder nicht. Da waren zwar 3 dicke schwarze Adern, aber eine ebendso dicke gelbgrüne ist mir nicht aufgefallen, aber falls dem nicht so ist, was ich mir aber nicht vorstellen kann, könnte man die Erde von der Perilex-Dose nehmen, auch wenn der Querschnitt kleiner ist oder nicht.

Und alles ist noch jeweils mit einer B16 abgesichert, und das dies nichts taugt beweißt hier der 6 Stock. Wo sogar 3 Zimmer an einer B16 hängen und die Leitungen verbrannt sind, wg. Überbelastung ist ja auch logisch weil das Teil erst bei mehr als 5,3kw auslöst. Und die restlichen Wohnungen sind alles so im Verteiler ausgerüstet. 70er Jahre halt. Lediglich Perilex und Herd sind mit jeweils 3 Automaten bestückt, bzw. Spülmanschine. Sprich 3 Sicherungen teilen sich 6 Räume. Abr gut ändern kann man das eh nicht, ist mir auch wurscht. Hauptsache hier ist alles so wie es sein soll.

Und wenn ich der Meinung bin, das die Automaten ebend durch B13 und B10 z.b ersetzen möchte ist das ebenfalls begründet, damit man nichtmal in den Versuch kommt, irgend eine Leitung qualmen zu lassen sondern vorher der Automat auslöst und die Leitung schützt.

Und da es hier ja quasi meine Wohnung ist, und ich mit dem Thema mal ein wenig auseinandergesetzt habe, für mich durchaus Sinn macht elektrisch gesehen auf den Stand von 2010 zu sein, soweit es möglich ist und nicht auf den Stand von 1970, nur weil man nicht verplichtet ist nachträglich die Installation anzupassen.

Ich denke das jeder Elektriker hier, der sich hier mal bei den anderen Wohnungen die Verhältnisse ansehen würde die Hände über den Kopf schlagen würde, oder bei uns auf der Arbeit in entsprechenden Schalträumen wo quasi eine 500V Leitung in Form von dicken Kupferschienen abgetrennt durch eine Panerzsicherung frei zugänglich sind. Heute wäre wohl sowas generell nicht zulässig. Da ich in der Ausbildung, auch in der E-Werkstatt war und dadurch auch mal in den Schalträumen gekommen bin, wo ich als leihe sagen müßte der ganze Müll da drin müßte erneuert werden um den aktuellen Std zu entsprechen was aber keine Firma bezahlen kann. Auf der anderen Seite sind diese Räume im Idealfall nur den Elektrokräften zugänglich, und damit begründet die Technik so zu lassen wie sie ist, und hoffen das kein E-Techniker versehentlich 30cm nach vorne oder hinten fällt oder hingreift da der dann ebend gegrillt wird, weil da alles offen ist und sich 6 solcher Gerätschaften im Umfeld befinden, soweit ich mich entsinnen kann.
 
Und wenn ich der Meinung bin, das die Automaten ebend durch B13 und B10 z.b ersetzen möchte ist das ebenfalls begründet, damit man nichtmal in den Versuch kommt, irgend eine Leitung qualmen zu lassen sondern vorher der Automat auslöst und die Leitung schützt.

Und da es hier ja quasi meine Wohnung ist, und ich mit dem Thema mal ein wenig auseinandergesetzt habe, für mich durchaus Sinn macht elektrisch gesehen auf den Stand von 2010 zu sein, soweit es möglich ist und nicht auf den Stand von 1970, nur weil man nicht verplichtet ist nachträglich die Installation anzupassen.

Ich denke das jeder Elektriker hier, der sich hier mal bei den anderen Wohnungen die Verhältnisse ansehen würde die Hände über den Kopf schlagen würde, oder bei uns auf der Arbeit in entsprechenden Schalträumen wo quasi eine 500V Leitung in Form von dicken Kupferschienen abgetrennt durch eine Panerzsicherung frei zugänglich sind. Heute wäre wohl sowas generell nicht zulässig.

@Zidane
Damit genaui das nicht passiert was oben beschrieben ist dürfen nur in das Installateursverzeichnis eingetragene Elektrounternehmen solche Anlage Errichten, Ändern und Prüfen. Bei bestimmten Anlagen dürfen nur Sachverständige oder bestellte und Vereidigte Sachverständige prüfen.

Ein Vermieter hat eine den Anerkannten Regeln der Technik entsprechende Mietsache zur Verfügung zu stellen. DIes tut er hier nicht. Damit liegt gemäß §319 StGB ein Verstoss mit Baugefährdung vor. Das ist ein Delikt das von Amtswegen verfolgt wird.

Wer der Meinung ist eine Installation vorzunehmen ohne Eintragung in das Installateursverzeichnis handelt gegen die Netzanschlussverordnung und hält die Regeln die Technik nicht ein. Damit kann er schon von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
 
Und genau darum gehe ich da selst Verteilerbezogen nicht ran, sondern lasse das einen Elektriker machen. Des letzteren handelt es sich um eine Eigentumswohnung, womit der Rest von dir entfällt. Aber mag sein, das es bei der betreffenden Wohung anders ist, und der jenige zur Miete wohnt. Allerdings entspricht wie schon gesagt der Verteiler nicht dem Stand von 2010. Also wenn kann man dafür haftbar machen, den jemand der keine Ahnung von Elektrik hat und die Leitung überlastet hat, mit der Konsequenz das die Leitungen erneuert werden müssen, wohl kaum der Mieter, aber auch nicht das Unternehmen was 1970 hier die Installation nach errichten des Gebäudes gemacht hat, weil man es nicht besser wußte. Auch gibt es keine Vorschrift die besagt, seinen Verteiler auf den aktuellen Stand zu bringen, lediglich erst in Kraft tritt wenn man die bestehende Installation verändert. Dadurch das der Vorbesitzer allerdings hier die Installation in geändert hat, womöglich selbst am Verteiler bei - könnte man hier durchaus von ausgehen das auch der Rest hätte mitgemacht werden müssen und voralldingen die Abnahme von dem ganzen, das ist nicht passiert und wurde von mir nachträglich beordert. Der letzte Schritt am Dienstag wäre der Automatenwechsel und der Check des DLE wegen der Erdung. Und dann bin ich damit durch.

Im Prinzip würde ich ehr fordern das hier bei einer kommenden Eigentümerversammlung allgemein der Punkt der veralteten Elektrik angesprochen wird und die Sicherheitsmängel zu beheben sind. Sprich jeder Raum muß einzeln "angemessen" abgesichert sein, d.h in diesem Fall keine B16, sondern B13/10 je nach Gerät und die FIs der 500mA Reihe sind durch 30mA zu ersetzen, aus dem einfachen Grund damit genau das was im 6 Stock ebend nicht passiert, mit der Konsequenz das die Wohnung abfackeln kann wg. Kabelbrand.

Ich denke, das ich da selbst keine Probleme bekommen werde, mir aber ehr Sorgen machen würde über die restlichen 17 Wohungen dessen Elektrik eine potenzielle Gefahr darstellen. :roll:
 
@zidane

Ob eine Mietwohnung oder Eingentumswohnung der Straftatbestand ist derselbe. Es ist nunmal bis zur Steckdose und zur Leuchte nicht erlaubt zu errichten oder zu ändern.
Wer das war wird die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis des Vorganges schon ermitteln.

Du bringst aber jetzt einiges durcheinander. Warum soll die Elektroinstallation auf dem Stand von heute sein, wenn Sie z.B. 1970 errichtet wurde? Wie soll denn der Elektriker von 1970 gewusst haben wie heute gearbeitet werden muss. Ein klares Nein zu dieser Forderung!!
 
elektroblitzer schrieb:
@zidane

Ob eine Mietwohnung oder Eingentumswohnung der Straftatbestand ist derselbe. Es ist nunmal bis zur Steckdose und zur Leuchte nicht erlaubt zu errichten oder zu ändern.
Wer das war wird die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis des Vorganges schon ermitteln.

Du bringst aber jetzt einiges durcheinander. Warum soll die Elektroinstallation auf dem Stand von heute sein, wenn Sie z.B. 1970 errichtet wurde? Wie soll denn der Elektriker von 1970 gewusst haben wie heute gearbeitet werden muss. Ein klares Nein zu dieser Forderung!!

Sprich aus Sicherheitsgründen, wäre es erforderlich was möglich ist, heute die Geschichte auf aktuellen Stand zu bringen, um genau den Fall wie im 6 Stock für künftige Parteien zu vermeiden.

Daher sehe ich ich in meinem handeln keinen Fehler genau das umzusetzen, was quasi heute in Neubauten Plicht ist, soweit machbar umzusetzen. Es mag korrekt sein das mein Vorbesitzer hier hätte nicht an die Installation bei gehen dürfen, das sehe ich ein, wobei im Hauseigentum durchaus erlaubt ist alle Elektroarbeiten durchzuführen die kein Meister erfordern, sprich Kabel und Dosen verlegen.

Allerdings gibts auch den Pasus der verlangt, sobald die org Installation verändert wird, diese auf dem aktuellen Stand entsprechend muß und auch abgenommen werden muß. Da das hier passiert war, waren die anderen Schritte ebenfalls notwenig, soweit klar denke ich.

Beispiel:

Der DLE befindet sich im Bad, es gibt eine Vorschrift die besagt das dieser mit einem FI von 30mA abgesichert sein muß. Diese muß angewendet werden, wenn der DLE umgesetzt wird.

Wird die Org-Installation nicht verändert, hätte ich auch den FI mit 500mA drin lassen können.

Von daher spricht rein gar nichts dagegen wenn mittels meinem Auftrag der DLE nun wie geschehen sep. Automaten und einen eigenen FI mit 30mA bekommen hat.


Von daher sehe ich für mich kein Problem, da ich selbst hier nichts verändert habe, bis auf mein Vorbesitzer bzw. der Elektriker. Wäre demnach nicht greifbar oder Verantwortlich und kann demnach auch nicht strafrechtlich verfolgt werden, dazu müßte man mir beweisen das ich hier dran war, was wohl schlecht geht, ganz im Gegenteil und vorhandene Mängel beseitigen lassen, sowie der illegalen Anzapfung im Keller.
 
@zidane
Für Errichtung und Änderung benötigst DU eine Eintragung in das Installateursverzeichnis.
Da Du Eigentümer bist musst Du beweisen das alles Ordnungsgemäß ist. Kannst DU das nicht wäre das schlecht.

Um es klarzustellen es interessiert mich nicht ob jemand bei rot über die Ampel fährt und damit andere gefähred oder Elektroinstallationen mit Gefahren errichtet, sofern ich nicht selbst prüfe.

P.S.: Da es nicht ohne erheblichen Aufwand möglich ist den aktuellen Stand der Technik herzustellen ist muss evtl. eine komplette Entkernung stattfinden. Die Änderung muss dann wieder ein Fachbetrieb durchführen. Von Brandschottungen und LAR möchte ich nur am Rande erwähnen. Sicherheitsbeleuchtung??
 
Auf die Gefahr, das möglicherweise doch was faul sein kann, werde ich das nicht tun. Habe auch nicht das Geld um im schlimmsten Fall hier alles wieder rauszureißen, sprich nachträgliche Zwischenwände etc. wo Dosen verbaut worden sind. Es muß reichen, das hier der E-Check bestanden worden ist, und das habe ich schriftlich, keine weiteren Mängel vorhanden, da alle quasi behoben sind. Das nehme ich das Risiko bewußt in Kauf, ehr werden hier wie im 6 Stock die anderen Buden abfackeln, aufgrund der mangelhaften Installation, wie schon beschrieben.

Wenn ich wüßte wie son Check, seitens eines Techniker der RWE aussehen würde, und ich nichts zu befürchten hätte, da alle mindest. Anforderungen erfüllt sind, wäre es kein Thema das eintragen zu lassen.

Ist aber trotzdem Interessant zu wissen, das die Bestimmungen im Gegensatz zum Eigenheim hier drastisch verschärft sind, und man wohl selbst nichtmal eine Lampe anbringen darf, was ich wiederum für übertrieben halte.
 
@Zidane
Es gibt noch einen Umstand den ich nicht richtig gedeutet habe. Es handelt sich um ein Hochhaus. Wahrscheinlich gibt es aufgrund des Leitungsbedarf einen eigen Trafo mit Anbindung an das Mittelspannungsnetz. Zusätzlich müsste eigentlich ein Brandschutzkonzept nach der HochhausVO vorliegen an die sich auch die Elektriker halten müssen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in dieser Form ist seit dem 01.11.2006 in Kraft.

Für die Selbstbauer gilt:
"Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten,
darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den
Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung
der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt
Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

FAZIT: Eine einmal installiert Leuchte darf man austauschen. Eine einmal installiert Steckdose oder Schalter darf aman austasuchen, wenn man Elektrofachkraft ist und weiss was man tut!!
 
elektroblitzer schrieb:
@Zidane
Es gibt noch einen Umstand den ich nicht richtig gedeutet habe. Es handelt sich um ein Hochhaus. Wahrscheinlich gibt es aufgrund des Leitungsbedarf einen eigen Trafo mit Anbindung an das Mittelspannungsnetz. Zusätzlich müsste eigentlich ein Brandschutzkonzept nach der HochhausVO vorliegen an die sich auch die Elektriker halten müssen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in dieser Form ist seit dem 01.11.2006 in Kraft.

Für die Selbstbauer gilt:
"Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten,
darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den
Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung
der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt
Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

FAZIT: Eine einmal installiert Leuchte darf man austauschen. Eine einmal installiert Steckdose oder Schalter darf aman austasuchen, wenn man Elektrofachkraft ist und weiss was man tut!!

Am Anfang der Straße die recht kurz ist 100 Meter, befindet sich glaub ein Trafo Haus, dann kommen zur rechten 3 Hoch-Häuser, und zur linken ein kleines.

Nach der Brandschutzordnung sind auch 300mA FIs Plicht, dieser Schutz ist hier nirgends außer bei mir gegeben, das mal am Rande. Womit wir wieder bei der mangelhaften Hardware im Verteiler wären. Aber wie schon gesagt, wäre das nur notwendig wenn die Installation wie hier erweitert wurde. Sonst dürfte man die Anlage in der Form nicht abnehmen. So genau sollte man dann doch schon sein.

Ob der Elektriker in diesem Register eingetragen ist weiß ich nicht, man kann aber davon ausgehen das er als Meister ausreichende Kenntnisse besitzt die arbeiten durchzuführen, es soll ja arbeiten geben die ein normaler Elektriker ohne Meister gar nicht machen darf, sofern das heute auch noch so ist.
 
elektroblitzer schrieb:
@zidane

Ob eine Mietwohnung oder Eingentumswohnung der Straftatbestand ist derselbe. Es ist nunmal bis zur Steckdose und zur Leuchte nicht erlaubt zu errichten oder zu ändern.
Wer das war wird die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis des Vorganges schon ermitteln.

@elo sorry aber du wiederholst dich ständig, schon mal
unabhängig davon was von Eigentumsrecht gehört ja? dann ist gut, diese"Staatsanwaltschaft" sollte sich lieber mal um ihre Verbrecher kümmern die sie am gleichen Tage nach festnahme wieder laufen lässt sage nur Körperverletzer und Vergewaltiger.
Wir diskutieren hier bei uns gerade die Baumschutzsatzung ob der Staat dem Eigenheimbesitzer
verbieten kann den Baum den er selber gekauft hat
und gepflanzt hat zu fällen.
Dieser verfl. Staat mischt sich schon in zu viele
Dinge ein die ihm nichts angehen, im Ausland (Afgahnistan) bekommt er die Quittung zu Recht ja schon.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: B16 Automaten gegen B13 Automaten tauschen ?
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