B16 Automaten gegen B13 Automaten tauschen ?

Diskutiere B16 Automaten gegen B13 Automaten tauschen ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi.. Momentan sieht es so aus. Werte 10000/3 (ABL) - 6000/3 (Hager) Montag kommt zumindest der Elektriker und wird einen 2 FI...
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@spannung24
Man muss Dinge manchmal schon genauer nehmen.
Beispiel: Flughafenbrand Düsseldorf. Dort wurde vielen Dingen nicht so genau genommen. Es hat vielen das Leben gekostet. Diese Personen könnten noch leben, wenn man (Wer auch immer das tut) besser kontrolliert hätte.

@zidane
Nach VDE 0105-100 muss eine ortsfeste Anlage alle 4 Jahre geprüft werden. Liegen Dir Protokolle bzw. der Eigentümergemeinschaft durch den Verwalter solche Protokolle vor.
 
elektroblitzer schrieb:
@spannung24
Man muss Dinge manchmal schon genauer nehmen.
Beispiel: Flughafenbrand Düsseldorf. Dort wurde vielen Dingen nicht so genau genommen. Es hat vielen das Leben gekostet. Diese Personen könnten noch leben, wenn man (Wer auch immer das tut) besser kontrolliert hätte.

Wenn es da nach ginge dürften auch keine neuen Erfindungen mehr gemacht werden, es könnte Menschen
das Leben kosten...
Übrigens die meisten Erfinder waren meist keine
gelernten Fachkräfte sogar wohl eher Tüftler und Bastler...
Ein Mönch hat bekannterweise das Schwarzpulver
erfunden,nach den heutigen Gesetzen hätte er ohne
Sprengstoffschein damit gar nicht hantieren dürfen,
trotzdem gibts heute genug Anschläge mit dem Pulver
trotz gesetzlicher (über) Regulierungen.
Ob Dampflok oder Atomkraft immer gab es Bedenkenträger
es gibt auch ein Lebensrisiko, viele wollten nach dem
11.Sept.2001 nicht mehr fliegen, sie stiegen in ihr Auto und kamen bei einem Unfall ums Leben warum weil alle so dachten und zu viele in Ihre Autos stiegen es kam (vor allem in den USA) zu Verkehrsgaus.
Was ich damit sagen will, es lässt sich nicht alles
über das Strafrecht regeln, zumal das so beschriebene
auch nicht stimmt, es gibt sehr wohl Bausätze für den
Selbstbau Installation auch für Laien im Packet ist alles beinhaltet vom Plan bis hin zum Zählerantrag.
Der Eigenheimbauer kommt während der gesamten Installation nicht mit Strom in Berührung.
Die Abnahme sowie der Zählerantrag erfolgt durch
einen eingetragenen Installateurbetrieb was gibts
daran auszusetzen?
Und wenn jemand selber installiert und die Sache danach abnehmen lässt von einem konzesionierten Betrieb ist er auf der sicheren Seite.
Wichtig nur das die Anlage den geltenden VDE Bestimmungen entspricht und Rückwirkungen auf das Netz verhindert werden,punkt.
Aber vornherein zu sagen die Leute dürften nicht mal Leitungen ziehen stimmt so nicht, und das interessiert auch kein EVU ausschlaggebend ist das
die Anlage den "allgemein anerkannten Regeln der Technik" entspricht.und die Rückwirkung auf das Netz
des EVU/VNB verhindert wird.
Unsere Firma zB. spricht mit sehr vielen Kunden ab
was diese machen und das, was uns überlassen wird.
Es gab hier noch keine Probleme egal welcher Art.
Wenn wir uns nur auf staatliche (wobei die Netzanschl.verord.ist mehr eine Interne Regelung der
Energieversorger um das mal klarzustellen weniger ein Bundesgesetz)aber wie gesagt wenn wir uns nur von Oben beeinflussen lassen werden die eines Tages auch das denken für uns übernehmen, dann wirds Pflicht
nur Windows auf dem PC zu haben und den Bundestrojaner zu installieren... :evil:
 
Wenn 5,1,5 qmm mit 3x25A abgesichert wird ist das eine Baugefährdung.
Bitte beim Thema bleiben. Die Politik hat nichts mit dem Umsetzen von technischen Regeln oder Physikalischen Gesetzmässigkeiten zu tun.
 
Ich korregiere mich nochmal, einen Trafo gibts hier nicht. Wäre zwar durch die Hochhäuser zu vermuten, kann aber nichts finden.

Soweit ich weiß liegt mir nichts nach VDE 0105-100 vor, und der Vorbesitzer wohnte hier seit 2001. Aber es sollte kein Thema sein, eine erneute Prüfung der jetzt umgerüsteten Anlage vorzunehmen.
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn 5,1,5 qmm mit 3x25A abgesichert wird ist das eine Baugefährdung.
Bitte beim Thema bleiben. Die Politik hat nichts mit dem Umsetzen von technischen Regeln oder Physikalischen Gesetzmässigkeiten zu tun.

Und diese sind bei mir die Tage mit 3x13A abgesichert, da sollte für den Herd dicke reichen. Für die Steckdosen würde sogar hier eine B10 ausreichen. Da wären die Leitungen optimal geschützt und man käme nie in den kritischen Grenzbereich.

So ganz sicher bin ich mir nun nicht mehr, oder ehr überwiegend doch B10 zu verwenden, bis auf den Herd.

Im Bad der Trockner zieht 2600 Watt

Die Küche

Wasserkocher 1600 Watt
Microwelle 1300 Watt
Kühlschrank 350 Watt
Decken Lampe 100 Watt
Eisschrank 100 Watt

macht 3450 Watt und es hängt quasi alles an einer langen Leitung, hier wäre B10 ratsam da mir die Mirco im Geräuschverhalten bei zu hoher Last den Eindruck erweckt nicht genügend Saft zu bekommen. Hier würde auch eine B13 auch meiner Meinung zuviel durchlassen.

Wäre es möglich unterschiedliche Automaten zu verwenden, solange es von gleichen Hersteller sind und gleiche Baureihe sprich Hager MBN 110/113.

Spülmaschine liegt bei 80 Watt, hätte da deutlich mehr vermutet, während des Waschvorganges.

Werde noch checken was die Spülmaschine und Waschmaschine ziehen. Der Rest sind Kleinverbraucher.

Womit wir wieder bei ursprünglichen Thema sind.
 
@Zidane
Zidane sei mir nicht böse und nimm folgendes nicht persönlich. Aber Abschaltbedingungen und Leistungen festzulegen dafür gibt es Normen. Das was Du realieren willst ist bastelei!
Schau bitte in den Normen DIN 18015 und VDE 0298-4 und VDE 0100-410, VDE 0100-430 dort steht alles zu den Themen die Du benötigst.
 
Aber mit einer B16 laufe ich jedenfalls Gefahr die Leitung durchaus zu überlasten.

Aber ich lege mal diesen http://www.elektrikforum.de/ftopic8645-0-asc-0.html

Die dortigen Erklärungen sind jedenfalls plausibel. Aber was sagst du dazu, aber bitte keine Std Antwort weil irgendwo festgeschrieben ist, das man eine 3x 1,5er Leitung mit 16A absichern darf. Den das das sinnfrei ist, wurde ja bereits dort aussdiskutiert.
Und der Beweis sind ebenfalls die verschmorten Leitungen in einer Wohnung im 6 Stock. Mit einer B10/B13 wäre das nicht passiert, da die vorher wg. Überlast schon abgeschaltet hätte. Mit ist zwar auch klar, die Automaten passend zu wählen damit nicht die Gefahr bestände die Automaten ständig an Ihrer Kotzgrenze zu betreiben, quasi kurz vor dem Auslösen, aber hier besteht ehr das Problem der überdimensionierung, ein quasi Selbstschutz der Anlage kann mit B16 nicht gewährleistet werden, auch wenn andere das scheinbar nicht einsehen wollen oder können, ich kann das durch den besagten Thread. Und es daher kein Argument gibt diesen Teil so zu belassen wie er ist, mit der Ausnahme das B10/B13er haöt 3 Euro teurer sind, als die B16er.
 
Abschaltbedingungen nur der Charakteristik eines Automaten zu beurteilen kann einem auch mit einem B10A Automaten das gleiche Ergebnis bringen.
 
elektroblitzer schrieb:
Abschaltbedingungen nur der Charakteristik eines Automaten zu beurteilen kann einem auch mit einem B10A Automaten das gleiche Ergebnis bringen.

Hmm, also ich sehe da schon einen kleinen Unterschied ob ein Automat bei 3,3KW abschaltet oder erst bei 5,3kw abschaltet, ..... oder habe ichw as verpaßt.
 
Ja.

LS Schalter ist ein Leitungsschalter und kein Leistungsschalter da gibt es andere Technologien.

Bitte berücksichtigen Z=U*I*Cos Phi.
Der entscheidene Faktor ist I. Also muss I für eine kurze Abschaltzeit maximal werden können. Auf die Leistung kommt es dabei nicht an.
 
So habe heute die 15 "B13" Automaten erhalten und werden morgen verbaut, zuletzt wohl in kommender Woche kommt dann der E-Check wonach es dann ein Siegel gibt, nachdem alle Mängel beseitigt sind wird das kein Thema sein, und dann ist das Thema Elektrik beendet ohne das es einer weiteren Handlung bedarf.
 
elektroblitzer schrieb:
Ja.

Bitte berücksichtigen Z=U*I*Cos Phi.
Der entscheidene Faktor ist I. Also muss I für eine kurze Abschaltzeit maximal werden können. Auf die Leistung kommt es dabei nicht an.

Z ??

Meinst wohl eher P
 
Hier ist jetzt soweit alles okay. Wenn man bedenkt das theoretisch dieser E-Check zur Verplichtung vom vermieteten Wohnungen vorgesehen ist, das wird hier in diesem Gebäude nirgendwo gemacht, selbst bei meiner alten Wohnung nicht, ist es wohl auch kein Wunder das so manch einer dann den Löffel abgibt.

Beispiel, was der Elektriker mir erzählte da ne Frau in Bielefeld ums leben gekommen ist, als aus der Dusche herraus den Handtuchhalter berührte. Grund, der Vormieter verschwieg den Mängel, als er eine Leitung angebohrt hatte, und dieser dann unter Strom gestanden hat, er lediglich selbst meidete das Teil anzufassen, bzw. den Mängel beheben zu lassen.
 
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