wo bleibt da der FI, der ja Vorschrift ist?
Vorschrift ist ein FI, wenn man eine neue Steckdose installiert.
Prinzipiell ist die Gefährdung gleich, ob man jetzt Verbraucher oder ein Balkonkraftwerk ansteckt.
Fehlt ein RCD bisher, muss dieser nachgerüstet werden, da eine Veränderung der Anlage stattfindet.
Es gibt keine Verpflichtung, bei Betrieb eines Balkonkraftwerkes einen RCD nachzurüsten.
Wenn jemand eine neue Waschmaschine kauft, rüstet keiner in einer Altanlage einen RCD nach. Ebenso wenig, wenn einer auf dem Balkon einen Elektrogrill betreibt.
Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk ist in dem Sinne keine Veränderung der Anlage.
Ansonsten muss man sagen, dass generell die Nachrüstung von 30mA RCDs für die gesamte Haus-Anlage (wenn es überhaupt möglich ist), eine sehr sinnvolle Investition ist.
Aber nur wegen eines Balkonkraftwerkes besteht kein Handlungsbedarf.
Wie gesagt, sicherheitsmäßig ist es völlig egal, ob Verbraucher oder kleine Erzeuger angeschlossen werden. Es läuft auf die selbe Gefährdungslage hinaus.
Nur weil das Gerät Steckerfertig ist, heißt das nicht, daß es an jeder beliebigen Anlage problemlos betreiben werden kann.
Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk arbeitet problemlos, auch an Altanlagen. Die zu ihrer Zeit vorschriftsmäßig installiert wurden.
Anlagen mit klassischer Nullung haben neben den üblichen Problemen auch das erhebliche Problem Oberwellenströme
Übliche Balkonkraftwerke mit 600 W erzeugen keine so hohe Leistung, dass diesbezüglich Probleme auftreten können. Sonst dürfte man eine moderne Waschmaschine mit Frequenzumrichter hier auch nicht betreiben.