Balkonkraftwerk an Steckdose anschliessen - wo bleibt da der FI?

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Wenn ich ein "Balkonkraftwerk" mit 230VAC/600W über eine Steckdose oder über eine extra gesetzt Verteilerdose an einen vorhandenen Stromkreis anschliesse, wo bleibt da der FI, der ja Vorschrift ist?
 
Wenn der Stromkreis bereits mit einem RCD überwacht wird, ist dieser Schutz doch gegeben. Fehlt ein RCD bisher, muss dieser nachgerüstet werden, da eine Veränderung der Anlage stattfindet.
 
Da das Gerät auch Überspannungen verursachen kann, muß auch dieser Schutz nachgerüstet werden.
Je nach Art des BKW kann auch ein Typ B oder EV erforderlich sein und der vorhandene FI muß möglicherweise ausgetauscht werden.
 
Da das Gerät auch Überspannungen verursachen kann, muß auch dieser Schutz nachgerüstet werden.
Je nach Art des BKW kann auch ein Typ B oder EV erforderlich sein und der vorhandene FI muß möglicherweise ausgetauscht werden.
Das ist ein steckerfertiges Gerät, da braucht man weder einen ÜSS noch einen RCD außer Typ A.
ÜSS ist ein Konzept und nicht irgendein Gerät Typ 3.
 
ja und das Gerät geht von einer aktuellen Installation aus.
Dieses berückscihtigt garantiert keine Bestandsanlagen.

Nur weil das Gerät Steckerfertig ist, heißt das nicht, daß es an jeder beliebigen Anlage problemlos betreiben werden kann.

Nur mal so als Beispiel, Anlagen mit klassischer Nullung haben neben den üblichen Problemen auch das erhebliche Problem Oberwellenströme von heute häufig eingesetzten Problemen über den PA im Ganzen Haus zu verteilen.
 
Auch SK I-Geräte werden in Schukosteckdosen eingesteckt ohne zu prüfen, ob die Steckdose genullt ist oder einen RCD enthält.

Ich weiß, dass du, wenn du in einem Hotel ein Gerät einsteckst, erst einmal prüfst, ob die Anlage vorschriftsmäßig aufgebaut ist. :D
 
ja :)
Je größer der Abstand des Normstandes zwischen Gerät und Anlage um so größer die Gefährdung.
 
Wenn Du das unter Steckerfertig verstehst gibt es keine solchen Geräte.
Steckerfertig heißt nur, daß dies ein Gerät ist was zur Installation keine besondere Fachkenntnisse erfordert sondern vom Laien mit einstecken in die Dose aktiviert werden kann.
Das bedeutet aber nicht, daß vor Inbetreibnahme die Anleitung ignoriert werden kann.
Hier stehen unter Umständen durchaus Einschränkungen drin, die eben nicht den Betrieb an jeglicher mechanisch passenden Steckdose erlauben.
 
Ja, wie bei jedem steckerfertigen Gerät, z.B. einem 2 kW Heizlüfter. Ein Restrisiko an sehr alten Installationen besteht da genauso.
 
wo bleibt da der FI, der ja Vorschrift ist?

Vorschrift ist ein FI, wenn man eine neue Steckdose installiert.

Prinzipiell ist die Gefährdung gleich, ob man jetzt Verbraucher oder ein Balkonkraftwerk ansteckt.


Fehlt ein RCD bisher, muss dieser nachgerüstet werden, da eine Veränderung der Anlage stattfindet.

Es gibt keine Verpflichtung, bei Betrieb eines Balkonkraftwerkes einen RCD nachzurüsten.
Wenn jemand eine neue Waschmaschine kauft, rüstet keiner in einer Altanlage einen RCD nach. Ebenso wenig, wenn einer auf dem Balkon einen Elektrogrill betreibt.

Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk ist in dem Sinne keine Veränderung der Anlage.


Ansonsten muss man sagen, dass generell die Nachrüstung von 30mA RCDs für die gesamte Haus-Anlage (wenn es überhaupt möglich ist), eine sehr sinnvolle Investition ist.
Aber nur wegen eines Balkonkraftwerkes besteht kein Handlungsbedarf.

Wie gesagt, sicherheitsmäßig ist es völlig egal, ob Verbraucher oder kleine Erzeuger angeschlossen werden. Es läuft auf die selbe Gefährdungslage hinaus.


Nur weil das Gerät Steckerfertig ist, heißt das nicht, daß es an jeder beliebigen Anlage problemlos betreiben werden kann.

Ein steckerfertiges Balkonkraftwerk arbeitet problemlos, auch an Altanlagen. Die zu ihrer Zeit vorschriftsmäßig installiert wurden.

Anlagen mit klassischer Nullung haben neben den üblichen Problemen auch das erhebliche Problem Oberwellenströme

Übliche Balkonkraftwerke mit 600 W erzeugen keine so hohe Leistung, dass diesbezüglich Probleme auftreten können. Sonst dürfte man eine moderne Waschmaschine mit Frequenzumrichter hier auch nicht betreiben.
 
Streng nach VDE ist sogar eine Einspeisedose notwendig und wenn eine solche installiert wird, ist ein RCD und die richtigen Überstromschutzorgane obligatorisch. In der Praxis wird das bei den steckerfertigen Geräten aber kaum noch beachtet und im nächsten Jahr kräht, so wie es geplant ist, kein Hahn mehr danach. Die Teile werden einfach an eine vorhandene Steckdose angeschlossen, egal, ob klassisch genullt, mit oder ohne RCD. Es ist dann nichts anderes, wie der Anschluss eines Toasters.
 
Das bedeutet aber nicht, daß vor Inbetreibnahme die Anleitung ignoriert werden kann.
Hier stehen unter Umständen durchaus Einschränkungen drin, die eben nicht den Betrieb an jeglicher mechanisch passenden Steckdose erlauben.

Prinzipiell richtig, aber wer kontrolliert das in der Praxis? Haben alle Kunden Ahnung davon, was da in der Dokumentation steht? Schön, wenn der elektrotechnische Laie eine fachkundige Person konsultiert. Letzlich wird meist probiert, ob es geht und fertig. Wenn es dann knallt oder die Sicherungen fliegen, ist es dann Zeit, dass der Fachmann auf den Plan tritt. Anders wird es künftig mit den Balkonkraftwerken auch nicht werden.
 
Diese Mini-Anlagen können insgesamt nur Wirkung entfalten, wenn sie in großer Zahl installiert werden. Dazu müssen sie aber so einfach in Betrieb zu nehmen sein wie ein neuer Fernseher, sonst wird das nichts. Alles, was dem im Wege steht, muss weg.
 
Man soll es nicht übertreiben, ein Balkonkraftwerk mit 600W ist ein steckerfertiges Gerät mit speziellen Vorgaben an die Sicherheitseinrichtungen und danach haben sich auch die Inbetriebnahmeanforderungen zu richten. Bei einer Mikrowelle oder drehzahlgeregelten Bohrmaschine wird auch nicht diskutiert wenn die angesteckt werden. Es gibt sicher wichtigere Baustellen.

Unbenommen davon hat die Hausinstallation natürlich den Mindestanforderungen an einen sicheren Betrieb zu entsprechen. Das ist auch ohne BKW gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob nun ein Gerät an einem Anschluß Strom verbraucht oder Erzeugt.
Für die Einspeisung sind 99% aller Anlagen im Wohnbau nicht errichtet worden.

Gab übrigens auch mal Waschmaschinen die in Ihrere Anleitung aufgrund des FU Antriebes einen Typ B FI in der Anlage gefordert haben.
 
So lange die Leistungsgrenzen des stromführenden Systems eingehalten werden ist es bis auf wenige Bauelemente unerheblich ob der Strom von rechts nach links oder von links nach rechts fließt auch wenn es ursprünglich nicht so geplant war.

Die Anleitungen beinhalten heutzutage auch gerne das absolute Sicherheitsmaximum um jegliche Verantwortung des Herstellers bereits im Vorfeld auf Dritte abzuwälzen. Eigentlich gehört ein notwendiges Sicherheitssystem bereits in das betreffende Gerät und nicht eine diesbezügliche Forderung in eine Anleitung die eine Hausfrau weder liest noch versteht. Obwohl man andererseits wieder zugeben muß er hat keine andere Wahl wenn er einem potentiellen teuren Streit aus dem Weg gehen will.

Trotzdem soll man vorrangig alle Kraft dazu verwenden die großen Defizite aufzuzeigen und zu beseitigen und bei den letzten 1,5% etwas weniger Nachdruck aufbringen.
Ohne Zweifel kann man die Maximallösung aufzeigen, ohne sie jedoch als unumgänglich einzufordern.

Eigentlich ist festzustellen die perfekte Lösung gibt es nicht oder ist unbezahlbar und ein unterirdischer Zustand gehört abgestellt.
 
Nimm mal die typischen Altanlagen mit den schönen H oder L Automaten.
die sind so schon nicht in der Lage vor Überlast zu schützen und jetzt kommt da noch mal was obendrauf von der PV.

Ich bin an sich sehr für solche Kraftwerke aber da gibt es erhebliche Defizite in der Sicherheit beim einfachen anstecken an die Heimdose.
Diverse Wechselrichter an sich scheinen da noch zusätzlich eigene erhebliche Defizite in der Sicherheit zu haben.
 
Ja, diese Automaten sind Altlasten, ich habe jedoch keine Kenntnis ist das Unvermögen gemessen gegen die hinterlegte Kennlinie oder geht das schon ans Eingemachte des betroffenen Systems..
Habe selbst 30 solche Siemens L-LS in meinem EFH installiert. Sie haben mich im guten Glauben lange und erfolgreich beschützt.
Sie haben bei meinen Ereignissen jedoch immer schön ausgelöst. Aber das waren keine gleitenden Überlastungen sondern kurze Effekte.
Ich muß tatsächlich mal nachlesen wo da die eigentlichen Probleme sind. In den 70-80ern hat man es nicht besser gekonnt oder der Kommerz hat gesiegt.

Es gibt sicher Wechselrichter mit und besonders ohne Zertifikate welche große innere Mängel haben.
Jedoch die Wenigsten machen sich beim Anstecken bemerkbar.
Doch das gilt auch für viele andere elektrischen Geräte insbesonders die modernen Schaltnetzteile dezentral oder auf Geräteplatinen integriert. Ohne guten Überstromschutz und minimale Querschnitte, Kriech- und Luftstrecken.

Gut daß die Installation doch so belastbar ist.
 
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