Blitzschutz mittels Erdungsstab

Diskutiere Blitzschutz mittels Erdungsstab im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich muss mich gezwungenermaßen mit etwas beschäftigen worin ich ein absolutes geistiges Fliegengewicht bin. Es geht um einen...
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Hallo zusammen,

ich muss mich gezwungenermaßen mit etwas beschäftigen worin ich ein absolutes geistiges Fliegengewicht bin.
Es geht um einen Blitzschutz.

Es soll ein Raucherhäuschen geerdet werden. Das Racuherhäuschen steht auf einer Tankstelle.
Siehe Fotos.

Meine Recherche bislang hätte ich so interpretiert das ich einen Tiefenerderstab ca.1,5m in die Wiese einschlage und den Blitzfang dann am Häuschen und diesem Tiefenerderstab festmache...
Geht das so einfach?

Alternativ, wogegen sich mein Hausverstand sträubt, wird ein überfahrbarer Kabelkanal vom Raucherhäuschen zum Shopgebäude gelegt (dieser wird so oder so gemacht für die Elektroleitungen), ich nehme mal stark an das ich keinen Blitzschutzdraht zusätzlich da durch leiten kann und diesen dann am Blitzschutz des Gebäudes anschließen kann, oder?
 

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siehe den Dehn Blitzplaner, den kann man kostenlos runter laden.

Da es sich um eine Tankstelle handelt wird es hier nicht nur um Blitzschutz sondern auch um Potentialausgleich gehen.
Den Potentialausgleich kann man nur anständig erstellen, wenn man hier auch entsprechende Drähte der verschiedenen Gebäude zusammen führt.
 
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um den gewerblichen Bereich handelt.
Du (d.h. der TE) willst also alleine und eigenverantwortlich da etwas "zusammenschustern", mit Hilfe von Foren oder Internetbroschüren/planern?
Klar, kann man machen. Die Frage ist allerdings, wer am langen Ende dafür die Rübe hinhält, wenn etwas passiert und dass Blitzschutz schon fast eine Spezialdisziplin der Elektrik ist, die nichtmals jeder Feld-Wald-und-Wiesenelektriker beherrscht, ist auch in so weit klar, oder warum gibt es speziell dafür tätige Firmen?

Ich bin wahrlich niemand, der gleich nach einem Fachmann ruft oder Laien ganz wenig zutraut, wenn aber jemand
a) schon sich selber als "absolutes geistiges Fliegengewicht" in dem Bereich bezeichnet und
b) es um den gewerblichen Bereich, Dritte und ggf. deren Schäden geht

dann empfehle zumindest ich DRINGEND, das Thema in fachkundige Hände zu legen.
Das schließt nicht aus, dass Du (nach Vorgabe oder Anleitung) einen Teil der Arbeiten selber erledigen kannst/darfst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Octavian1977 vielen Dank erstmal für die Antwort.

@Stromberger Auch danke für die Antwort erstmal.
Es scheint hier ein kleines Missverständnis vorzuliegen, dass sicher daher rührt das ich wenig Kontext gegeben habe.
Ich selbst bin Ingenieur für Automatisierungstechnik, da dieser Zweig zur Elektrotechnik zählt ist es gesetzlich so das ich Ing. für Elektrotechnik bin, nicht bin sondern so eingestuft werde.

Mir ist durchaus bewusst das dieses Thema eine Wissenschaft für sich ist, und es ist nicht so das ich diese Arbeit machen soll, es geht lediglich darum das Material zu bestellen, der ausführende Techniker (Elektriker) ist sich aber eben nicht ganz sicher und hat mich gebeten mal nachzufragen.
Und ob das jetzt gut oder schlecht ist und man sich über die Qualifikation des Technikers streiten kann sei mal dahingestellt darum geht es mir ja gar nicht.

Meine Annahme war jetzt einfach das hier eventuell Leute sind die sich wirklich damit auskennen und die mir sagen können, ja kannst den Tiefenerder einschlagen wenn man den Kobel erden will oder was weiß ich...
 
Blitzschutz ist schon Aufgabe einer Blitzschutzfachkraft.
Um das zu können gibt es Tagelange Kurse für Fachkräfte.

Mit dem Erwerb des Ingenieur Titels bist Du erst mal nur Dipl Ing aber noch lange nicht Fachkraft im Sinne der VDE.
Ausbildung ist eine der Voraussetzungen dazu, Kenntnisse und Erfahrungen die weiteren unverzichtbaren.
 
Ohne jetzt die speziellen Anforderungen einer TANKSTELLE zu kennen, obwohl ich mit Ex-Anlagen gut bewandert bin, sagt mir mein Verstand, dasst als erstes ein Potentialausgleich erforderlich ist.
D.h., die Hütte wird mit min. 16mm² Cu an die HES des Gebäudes angeschlossen. Ob das nun als Erdkabel oder mit anderen Leitungen zusammen im Kanal erfolgt, ist ziehmlich Wurscht. Ein zusätzlicher Tiefenerder schadet nie. Weiter sind alle el. Leitungen - mindestens auf der Gebäudeseite - über einen Blitzschutz zu führen.

Näheres wird noch @Dipol schreiben.
 
Deswegen hat dir ja auch @Stromberger schon geschrieben das du dich an einen Fachbetrieb wenden sollst, denn dieser kann dir dann genau und schriftlich sagen/schreiben was genau zu machen ist.
Meiner Meinung nach, und das ist ganz bescheidenes Wissen in dem Bereich, braucht es weder einen "Blitzschutzanschluss" noch einen Potentialausgleich, wenn in dem Unterstand kein Strom vorhanden ist. Es steht auch meiner Meinung nach nicht im Bereich wo irgendwelche Ex-Geschichten eine Rolle spielen.

Aber, das ist nur meine Meinung und die nutzt dir halt nunmal nix. Auch wenn dir ein Forenkollege hier schreibt, hämmer da 6m Tiefenderder fürn Blitzschutz rein und mindt. noch ein 25qmm Potentialausgleich von der HES, muss das nicht stimmen...

Da du das mit der "Gleichstellung" bezüglich Ing und EFK ansprichst, stell dir mal die Frage ob du einen Gastroschirm mit 5m Spannweite aus Metall erden bzw. mit Blitzschutz versorgen würdest, oder einen metallernen Heizpilz der mit Gas betrieben wird...
 
Das läuft hier in die falsch Richtung... :D

Das war genau so gemeint, ich habe zwar gesetzlich die Rechtfertigung, mir ist aber ganz klar das das auf gut deutsch fürn A**** ist...

Es hilft so oder so nicht, und ich kann es nicht ändern, warum auch immer der Firmeninhaber das so machen möchte, ihm ist bewusst das es dafür eigens spezialisierte Firmen gibt, er haftet anschließend ja auch dafür... das ist der Arbeitsauftrag den ich habe. Jetzt muss ich damit umgehen.
Und da ich keine Ahnung davon habe frag ich halt Menschen die Ahnung haben, dass das keine Aleitung ist und keine Garantie das ist mir schon bewusst.
 
und der nächste TE der zwar die Lösung sucht, aber auf Hinweise, Ratschläge oder Fragen nicht eingeht...schade ^^
 
Ich gehe darauf ein, bin dankbar dafür das sich jemand Zeit nimmt und mir versucht zu helfen.
Ändert aber nichts an der Situation das ich keine Zusatzaufwände für externe Beratungen oder ähnliches machen kann, nicht meine Firma nicht meine Freigabe
 
Es haftet immer erst mal der welcher wider besseren Wissens tätig wird.
Der Auftraggeber sicher auch aber auch seine Erfüllungsgehilfen.

Selbst ein Arbeitgeber darf von seinen Mitarbeitern keine Tätigkeiten verlangen die über deren Fachkompetenz hinausgeht.

Möglicherweise geht der Auftraggeber der vermutlich noch weniger Ahnung von Strom hat sogar davon aus, daß ein Elektroingenieur ja das schon können muß.

Folglich ist das einzig richtige hier den Auftrag ab zu lehnen.
 
Ändert aber nichts an der Situation das ich keine Zusatzaufwände für externe Beratungen oder ähnliches machen kann, nicht meine Firma nicht meine Freigabe

Versuche ich es einfach mal anders herum:
Schau Dir dieses Prüfprotokoll an, es möge als Beispiel dienen; ich zumindest bin mir nicht sicher, ob das nun das exakt passende für die Aufgabenstellung ist, aber irgend eines wird es doch wohl geben, welches hier zutrifft:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwibyKaUu8HtAhWP3eAKHbkbCuIQFjABegQIBhAC&url=http://www.arbeitssicherheit-elkb.de/system/files/downloads/02-Blitzschutz-Vorlage.pdf&usg=AOvVaw3eCRyVJ_3ipbg628pQCqRA

Wer glaubt denn Dein Chef, würde die Prüfung/Abnahme machen, dieses Protokoll ausfüllen und mit seiner Unterschrift die Rübe hinhalten?
Du?? Ganz sicher nicht, denn Dir fehlt dazu Fähigkeit und Qualifikation, TROTZ Dipl.-Ing..
Achte mal auf Punkt 6, "Errichter des Blitzschutzsystems". Warum will man den wohl ganz genau wissen?
Also sind wir doch wieder bei der "externen Beratung" bzw. eher bei einer "externen Leistung". Besteht Dein Chef trotzdem darauf, dass Du da was hinbastelst
----> @Octavian1977 hat es in #12 im letzten Satz geschrieben. Auch wenn es "Murren und Knurren " gibt. Ist im eigenen Interesse, glaub es mir!
 
Meine Recherche bislang hätte ich so interpretiert das ich einen Tiefenerderstab ca.1,5m in die Wiese einschlage und den Blitzfang dann am Häuschen und diesem Tiefenerderstab festmache...
Geht das so einfach?
Dass für einen Ingenieur nichts zu schwör ist, wurde hier schon bei der Recherche zur Mindestlänge von Tiefenerdern widerlegt.

Auch als Laie ohne Normenzugriff kann man normkonforme Erderlängen recht einfach z. B. im DEHN Blitzplaner oder OBO Blitzschutzleitfaden korrekt recherchieren.
Alternativ, wogegen sich mein Hausverstand sträubt, wird ein überfahrbarer Kabelkanal vom Raucherhäuschen zum Shopgebäude gelegt (dieser wird so oder so gemacht für die Elektroleitungen), ich nehme mal stark an das ich keinen Blitzschutzdraht zusätzlich da durch leiten kann und diesen dann am Blitzschutz des Gebäudes anschließen kann, oder?
Da du weder eine Konzession bei einem VNB hast noch eine qualifizierte BSFK bist, gibt es einen Unterschied zwischen "können" (gemeint: DIY) und dürfen.

Ob für diese Qualmstation baurechtlich ein Blitzschutzsystem überhaupt gefordert ist, steht nicht fest. Wenn ja, dann sollte primär geklärt werden ob die durch eine Fangstange auf dem Dach des Shops in LPZ 0B gestellt werden kann. In Eingangs- oder Aufenthaltsbereichen mit hohem Publikumsverkehr kommt auch einer Potentialsteuerung im Erdreich erhöhte Bedeutung zu.

Für ein nicht getrenntes Blitzschutzsystem an diesem Unterstand wären mind. zwei Ableitungen - evtl. sogar isoliert - auszuführen. Als PA-Leiter würde ich einen abstandslos (= schleifenfrei) mit der Stromversorgung erdfühlig verlegten NIRO-Ringerderdraht an den Gebäudeerder vorziehen. Wenn St. Florian versagt und ein Blitz direkt oder in die Nähe einschlägt, ergibt ein Abstand zwischen Stromversorgung und dem Erdleiter keine Schadensminderung.

FAZIT: Wer in Foren grundlegende Basics saugen muss, ist für den Bereich auch mit akademischen Titel unqualifiziert.
 
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Naja, also sooo blauäugig finde ich das nicht. Das "Verlangen" mag wohl gerne versucht werden, um dann aber zu sagen "njet, nicht mit mir" bedarf es natürlich schon ein paar "Cochones" und ist von der persönlichen Stellung und Erfahrung im Betrieb sicher auch abhängig. Ist am langen Ende aber gesünder für alle Beteiligten.
Lieber einen neuen Job suchen, wenn man deswegen hinausgeschmissen wird (wenn alles "geregelt" ist, kann man der Berufsaufsicht, dem VNB und was-weiss-ich-wem ja noch dezente Hinweise auf die Praktiken in diesem Betrieb geben); ist allemal gesünder als sich nach Murphys law als Teilschuldiger vor einem Strafrichter wiederzufinden.
 
Wie blauäugig kann man denn eigentlich sein ! Du glaubst doch wohl selbst nicht, was du da schreibst !
Wenn es eine verantwortliche VEFK ist wird Sie die EFK so auswählen, das diese die Aufgaben Fehlerfrei bewältigen werden. Wenn nicht führt die VEFK die Arbeiten selbst durch.
 
Soweit die Theorie.

Die Praxis hat der TE ja eindrucksvoll geschildert:

und es ist nicht so das ich diese Arbeit machen soll, es geht lediglich darum das Material zu bestellen, der ausführende Techniker (Elektriker) ist sich aber eben nicht ganz sicher und hat mich gebeten mal nachzufragen.

Mit anderen Worten: Chef hat keine Ahnung, will kein Geld ausgeben und beauftragt (s)einen Dipl.-Ing. und seinen "Techniker", von denen er GLAUBT!!!!!, dass diese es ja schließlich können müssen, mit einer Arbeit, die sie fachlich und vorschriftengemäß überfordert.
 
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Wir haben hier aber keine VEFK, sondern einen Künstler, der darf alles.
 
Thema: Blitzschutz mittels Erdungsstab
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