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Dipol
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- RFT-Meister und VDE-geprüfte Blitzschutzfachkraft
Nur so hält man sich auf dem laufenden. Die Lektüre der de ersetzt zwar kein VDE-Auswahlabo, bewahrt aber vor elementaren Fehlern.T.Paul schrieb:Ich bin auch nicht ständig auf Fortbildungen, aber 4-5 Werktage im Jahr gehen schon dafür drauf plus 1-2 mal im Jahr der Mehrstündige Besuch einer Fachmesse und abseits dessen habe ich ein Abo der Fachzeitschrift de, welches in in meiner Freizeit lese um mich fortzubilden
Verbindungen als Brücken oberhalb des höchsten Grundwasserstands sind gemäß den Beispielbildern # 9 und 10 des Normentwurfs zulässig.T.Paul schrieb:Was mir fraglich bleibt ist, ob bei einer weißen Wanne diese Verbindung nun zwingend unmittelbar, sprich im Erdreich über eine Druckwasserdichte Durchführung oder gleichwertige Anbindung zum Ringerder erfolgen muss, oder ein Ausführen beider Erder über Anschlussfahnen und verbinden dieser an der HES statthaft ist/bleibt.
EDIT: Bilder mit druckwasserfesten Wanddurchführungen/Erdungsfestpunkten fehlen, obwohl die bei weißen Wannen auch im Grundwasser möglich sind. Ob auch Direktverbindungen technisch möglich sind wäre von Bauphysikern oder Architekten zu entscheiden. Ich werde beim Obmann der DIN 18014 nachfragen was er dazu und dem Einbau druckwasserfester Erdungsfestpunkte bei schwarzen Wannen meint.
Zitat-Nachtrag der noch aktuellen Normausgabe:
DIN 18014:2007 schrieb:6.1 Geschlossene Wanne und bei Perimeterdämmung
Bei Gebäuden mit geschlossenen Wannen ist ein Ringerder außerhalb der Wanne zu montieren (siehe Bilder 10 und 11). Zur Einhaltung der geforderten Maschenweiten können Verbindungen unterhalb der Wanne notwendig werden.
-Die Anschlussfahnen sind entweder an der Außenfläche oder innerhalb der Abdichtungsrücklage in Beton eingebettet hochzuführen und oberhalb des höchsten Grundwasserstandes in das Gebäude einzuführen.
-Der Ringerder muss die gleiche Maschenweite wie ein Fundamenterder haben.
-Für den Potentialausgleich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke ist im Fundament ein Rund- oder Bandstahl zu verlegen, der mit der Bewehrung und der Potentialausgleichsschiene zu verbinden ist.
-Im Fall eines Blitzeinschlags dürfen keine Überschläge vom Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage stattfinden. Dies wird nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) durch eine maximale Maschenweite von 10 m x 10 m erreicht.