Also ich sehe da noch mehr als vier Mängel und nach aktuellen Normen noch viel mehr. Die Frage war aber nach der Zulässigkeit der Abschaltung der Versorgung durch den Netzbetreiber.
Wegen alter Technik, wie im Titel gefragt: Nein
Wegen dem Zustand der Anlage: Ja
Es bestehen Mängel und es besteht ein erhöhtes Risiko durch die mangelhafte Leitungsanlage, da hier die Schutzmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit unzulässig geschwächt werden. Das ist kein dekoratives Problem, kein Alterungsschaden und auch keine Frage eines eh nicht existenten Bestandschutz. Hier würde schlichtweg durch unsachgemäße Ausführung eine mangelhafte Anlage betrieben, für dessen Zustand per Rechtslage der Betreiber verantwortlich ist.
Die Grundlage für die Unterbrechung der Versorgung hat der Netzbetreiber auch passend im an schrieb benannt. Nav §15 (2) sagt dazu: Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.