Darf man einem Stromkreis einen PE von der Haupterdungsschiene zuführen?

Diskutiere Darf man einem Stromkreis einen PE von der Haupterdungsschiene zuführen? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Mahlzeit, folgendes: Ich habe in der ersten Abzweigdose im Heizraum nur Phase und Null. Also abgehend zu den Steckdosen und zur Heizung ist alles...
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Mahlzeit,

folgendes: Ich habe in der ersten Abzweigdose im Heizraum nur Phase und Null. Also abgehend zu den Steckdosen und zur Heizung ist alles vernünftig installiert. Nur das eben in dieser Dose die Neutralleiter und Schutzleiter auf die Null Klemme gehen.

Ist es erlaubt, eine Schutzleiter Ader von der Haupterdungsschiene in diese Dose zu legen und damit dann einen vernünftigen Schutzleiter zu haben?

Danke vorab an die Stromer
 
Ich würde dir dringend empfehlen diese Zuleitung anständig dreiadrig aus zu führen.
Der Schutzleiter ist prinzipiel in der Leitung mit zu führen.
In TT Netzen wurden früher Schutzleiter zu Unterverteilern bzw Wohnungsverteilern auf separatem Weg gezogen, davon ist man aber schon lange wieder ab gekommen.
Der Schutzleiter ist sonst nur schwer zuordnenbar.
Zudem ist der Schutzleiter im TN Netz nicht am Potentialausgleich zu befestigen.
 
Ich würde dir dringend empfehlen diese Zuleitung anständig dreiadrig aus zu führen.
Der Schutzleiter ist prinzipiel in der Leitung mit zu führen.
In TT Netzen wurden früher Schutzleiter zu Unterverteilern bzw Wohnungsverteilern auf separatem Weg gezogen, davon ist man aber schon lange wieder ab gekommen.
Der Schutzleiter ist sonst nur schwer zuordnenbar.
Zudem ist der Schutzleiter im TN Netz nicht am Potentialausgleich zu befestigen.

Danke für deine Antwort. Das mit der Zuleitung ist momentan leider nicht möglich. Wirklich nicht. Das ganze wird in spätestens 2 Jahren komplett erneuert inkl. Zählerschrank.
Dann wird mir wohl doch nur die Nullung übrig bleiben.
Ich möchte für die Steckdosen im Heizraum einen Rcd verwenden. Würde das trotz Nullung in der Versorgung funktionieren?
 
Die Versorgung ist (bis auf wenige Ausnahmen von TT Netzen) immer genullt.
In heutigen Analgen endet der PEN halt eben im Hausanschlußkasten.

Den FI kannst Du folglich nur nach Aufteilug des PEN setzen.
Hierzu kannst Du einen kleinen Unterverteiler dort setzen um den FI unter zu bringen.
Dir sollte aber auch bewusst sein, daß der FI bei Schäden am PEN keinen Schutz bietet, da dieser weiterhin mit dem Schutzleiter verbunden ist.
Eine Spannung vom PEN gegen Erde bleibt auch nach Auslösen des Fis bestehen, sofern nicht die Geräte nach dem FI für die Spannung mit verantwortlich sind.
 
Naja, mir wäre die Sicherheit lieber als irgendeine Norm einzuhalten, wenn dieses Konstrukt eh nicht lange in Betrieb ist und bald erneuert wird und du der einzige bist, der die Anlage verwaltet und weißt was los ist...
Aber das ist meine Meinung.
 
Ich habe das mal machen müssen wo die Bestandsanlage keinen PE hat und es keine anderen Anschlussmöglichkeiten gab um zwei Kellerräume zu versorgen. ( UV im Nebenhaus)
Kleinverteiler mit RCD gesetzt und ein 1x6mm² zur nahen HES verlegt.
 
Ich glaube ich habe mir auf die weisse Mal ein pen geholt ist aber lang her


FROHES NEUES JAHR :p
 
Man koennte ja mal ueberlegen, was passiert, wenn man die beiden Leiter in der Zuleitung als L und PE nutzt, und den N separat nachzieht...falls sogar die Farben in der Bestandszuleitung passen, sollte das die sauberste Loesung sein.
 
Im TT-Netz gibt es keine klassische Nullung! Und im TN-C-Netz hast du einen PEN. Das der PEN am HAK gestützt wird und somit an die HES angeschlossen wird ist schon länger gefordert. Es spricht aber nichts dagegen den PE zusätzlich in der UV auf die HES zu legen. Grundsätzlich soll der PEN so früh wie möglich getrennt werden und hier erfolgt die Trennung eben in der UV . Den PE nachträglich zu Steckdosen zu ziehen ist keine gute Idee. (Gefahr das der PE unterbrochen wird und damit wird der Schutz ausgehebelt)
Wie schon gesagt es spricht aber nichts dagegen von der UV zur HES einen PE mit 10 mm² zu ziehen. So bleibt auch bei einem PENbruch der Schutz erhalten!
Zitat: "Zudem ist der Schutzleiter im TN Netz nicht am Potentialausgleich zu befestigen."
Das ist eine eindeutig falsche Aussage ! Man spricht nicht umsonst nach der Normenänderung von Schutzpotentialausgleich. Und damit muss der Potentialausgleich auch die Forderungen an einen Schutzleiter erfüllen!
 
Man koennte ja mal ueberlegen, was passiert, wenn man die beiden Leiter in der Zuleitung als L und PE nutzt, und den N separat nachzieht...falls sogar die Farben in der Bestandszuleitung passen, sollte das die sauberste Loesung sein.

Das halte ich für eine denkbar schlechte Lösung, gerade unter dem hintergrund das er nicht zum Verteiler Installieren kann.
Ein reiner N müsste dann schliesslich auch unmittelbar neben der Leitung mit dem L geführt werden.
Octavian könnte ja mal darlegen, wo geschrieben steht, das der Schutzleiter nicht separat von der PA-Schiene aus errichtet werden darf.
 
Den Neutralleiter separat legen ist eine noch schlechtere Idee, elektrische Felder heben sich damit nicht mehr auf, durch die Entfernung
aus Gründen der EMV ist schon davon ab zu raten, für den Überspannungsschutz auch sehr von Nachteil.
Hierzu VDE 0100-540:
"521.8 Anordnung von Stromkreisen
521.8.1 Leiter eines Stromkreises dürfen nicht auf verschiedene mehradrige Kabel oder Leitungen, Elektroinstallationsrohre, .... verteilt werden. Dies gilt nicht, wenn mehrere mehradrige Kabel oder Leitungen, die einen Stromkreis bilden, parallel verlegt sind. Wenn mehradrige Kabel oder Leitungen parallel verlegt sind, muss jedes Kalbe/jede Leitung einen Leiter je Phase und den Neutralleiter, falls vorhanden, führen."

VDE 0100-540 543.8: " Anordnung von Schutzleitern
Wenn Überstrom-Schutzeinrichtungen für den Schutz gegen elektrischen Schlag verwendet werden, muss der Schutzleiter in demselben Kabel bzw. in derselben Leitung integriert sein, wie die aktiven Leiter oder in unmittelbarer Nähe zu diesem verlegt sein."

Hieraus lässt sich auch ersehen, warum separate Schutzleiter im TT System zunächst erst mal zulässig ist, da hier Fehlerstromschutzschalter gegen den elektrischen Schlag verwendet werden.
 
ach ja ein RCD schützt also vor einem elektrischen Schlag. :eek: Bisher war ich der Meinung er soll verhindern das eine gefährliche Berührungsspannung bestehen bleibt. Also die Forderung den Schutz durch Abschaltung sicher zu stellen!
So und auch wenn bei dem TE ein TT oder ein TN-C-S-Netz vorliegt spricht nichts dagegen die Zuleitung in den Keller mit L und N auszuführen, dort einen RCD zu setzen und den PE von der HES zu holen!
 
Und wie schützt Du vor elektrischem Schlag?
siehe hierzu die 0100-410 "Schutz gegen elektrischen Schlag"
Da gibt es explizit das Kapitel "Schutzmaßnahme: Automatische Abschaltung der Stromversorgung"

Die separate Verlegung des PE stört die Wirksamkeit des Überspannungsschutzes, durch aufspannen elektrischer Felder zwischen den separat verlegten Leitern.
 
nun halte mal die Luft an . Die Leitung ist gegen Überlast und Kurzschluss durch die Sicherung in der UV geschützt und der Schutz bei Erdschluss wird durch den FI im Keller sichergestellt. Der PE wird von der HES geholt.
Und nun erklär mir und anderen Mal was da an diesem lokalen TT-Netz für den Keller anders ist als ein TT-Netz vom Versorger ! Deshalb auch meine Aussage das es gar keine Rolle spielt ob das speisende Netz ein TN-C-Netz oder ein TT-Netz ist! Und selbst bei einem TN-C-S-Netz spielt das keine Rolle denn hier wird nur der L und der N des Netzes zum Aufbau eines lokalem TT-Netzes verwendet . So und nun komm mir nicht das aus einem TN-Netz kein TT-netz werden kann! Und noch etwas der Überspannungsschutz ist da auch fehl am Platz den Richtig gehört der an den Hak und in die UV ! Zudem ist Überspannungsschutz ein System und nicht nur eine Ansammlung von Überspannungsschutzgeräten! Und da hier eine Bestandsanlage vorhanden ist und es Keine Nachrüstforderung für den Überspannungsschutz gibt ist das auch völlig belanglos! Hier wird der Mangel Klassische Nullung mit vertretbarem Aufwand beseitigt. So und nun Treib ich es noch auf die Spitze bei einem TN-C-S-Netz kann ich ohne Probleme in der UV eine PEN-Schiene und eine N -Schiene haben! Auch wenn dir das nicht passt es ist nun mal so auch erlaubt!
 
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hab ich nie behauptet.
und darum geht es auch hier nicht.
Es geht um die separate Verlegung des PE und das ist eben nicht (mehr) fachgerecht.
 
nein ist aber auch nicht verboten und hier bei richtiger Verlegung durchaus Zulässig. Wann begreift ihr endlich das eine Elektrofachkraft auch mal das Hirn benutzt und nicht nur stur auf die VDE-Norm schaut!
So und selbst dem dümmsten Elektriker müsste bei einem Kleinverteiler mit einem FI und einer Zuleitung von L +N und separatem PE von der HES aufgehen das da ein TT-Netz als speisendes Netz vorliegt.
 
Da dies mit der Netzform nicht unbedingt was zu tun hat eher nicht.
Nur weil es im TT Netz eine Zeit lang so üblich war, heißt daß nicht, daß das vorliegende Netz immer noch ein TT ist.
Mit Verwendung eines FIs in der Zuleitung ist das auch im TN Netz zulässig.
 
Die separate Verlegung des PE stört die Wirksamkeit des Überspannungsschutzes, durch aufspannen elektrischer Felder zwischen den separat verlegten Leitern.

Langsam frage ich mich ernsthaft was du für Pillen einschmeist, und ob du nicht irgendwie gänzlich den Bezug zur Realität verloren hat.
Aber bitte, soll der TE halt weiterhin klassich Nullen, bevor hat er Probleme mit dem "aufspannen elektrischer Felder" bekommt. Das währe sonst sicher dramatich!.
 
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Thema: Darf man einem Stromkreis einen PE von der Haupterdungsschiene zuführen?
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