Ich beobachte dieses Thema schon eine Weile und wollte mich eigentlich heraus halten ... Wir hatten das Thema für alle Stammleser schon zu genüge und meine Meinung dazu sollte bekannt sein.
Wo mir aber langsam der Hut hoch geht, ist bei den Aussagen von A.E. ...
Ja, Vertragspartner und damit gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich ist in der Regel der Eigentümer bzw. der festzulegende Betreiber der elektrischen Anlage. Wenn er diese dann z.B. vermietet, ist er ebenso in der Pflicht seiner Sorgfalt nachzukommen (dessen Bedarf Fall bezogen zu bewerten ist), als würde das Objekt selbst genutzt.
Das hebelt Doch aber nicht im geringsten aus, dass die Mietsache zivilrechtlich gegenüber dem Vermieter in einem guten Zustand zu erhalten ist - Die Meldung etwaiger Schäden ist sogar eine Pflicht als Mieter, für dessen Abstellung je nach Vertragswerk und Art des Schadens Mieter oder Vermieter aufzukommen haben - Der Versicherung wegen aber immer nachweislich fachgerecht! Wie soll denn ein Laie deiner Meinung nach diesen Nachweis für den Eigentümer erbringen, dass dieser dem Netzbetreiber und Versicherer gegenüber abgesichert ist, die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik oder min. gleichwertig ausgeführt wurden und dafür eine Haftung für diese Tätigkeiten inkludiert ist für den Schadensfall? Willst einen VdS-Sachverständigen eine Nachprüfung machen lassen?
Das ist jetzt Allgemein und nicht auf den Fall eines Herdanschlusses gemünzt ... Das ist totaler Blödsinn!
Für den Fall: Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist das mindeste, um ein solches Gerät fest mit dem Netz zu verbinden und diese stützt sich auf eine korrekt unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Normgerecht errichtete und geprüfte Anlage, da etwaige Mängel der Ausführung nur durch eine Efk festzustellen wären.