Falsche Verkabelungen?

Diskutiere Falsche Verkabelungen? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir sind in eine andere Wohnung (Baujahr 1977) eingezogen. Wir wollten anstelle der altmodischen Deckenleuchte für Renovierungsarbeiten...
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bobo51

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Hallo,

wir sind in eine andere Wohnung (Baujahr 1977) eingezogen.
Wir wollten anstelle der altmodischen Deckenleuchte für Renovierungsarbeiten eine Fassung mit Glühbirne anbringen.
Aus der Decke kommen drei Adern: blau – schwarz – und gelbgrün. An blau aus der Decke liegt die ankommende Phase.
Wenn wir die zwei Adern der Glühlampenfassung an blau und schwarz anschließen, passiert nichts.
Wir haben probehalber die alte Deckenlampe angeschlossen. Wenn wir nur die Kabel blau und schwarz mit den entsprechenden Kabeln der Lampe verbinden, brennt die Lampe nicht. Erst wenn wir das gelbgrüne Kabel von der Deckenlampe mit dem gelbgrünen Kabel aus der Decke verbinden, brennt sie.

Wir haben den Verdacht, dass hier keine richtige Verkabelung vorliegt. Wir wollen das durch eine Fachfirma überprüfen lassen. Kann jemand aber vorab schon grob einschätzen, ob unser Verdacht richtig sein könnte?

Hilfe/Antwort wäre nett.

Schönen Gruß

Burghard
 
Ja,Prüfen lassen.
 
Thema klassische Nullung, nicht schön aber in den 70ern wurde es hald so gemacht.

Sicherlich war die Brennstelle mal für einen Lüster gedacht, deshalb 2x Lampendraht und 1x Pen

Genaueres kann ohne eine anständige Messung jedoch nicht gesagt werden, jedoch sollte mann es tunlichts unterlassen Ohne Messung und ohne blassen Schimmer irgend etwas anzuklemmen

das hätte auch böse ausgehen können.
Kann sein das es hart klingt ist aber leider so...

Farben sind Schall und Rauch, verlasse dich nie darauf !!

Mfg
 
1977 war die klassische Nullung nicht mehr erlaubt.
Es kann jedoch sein, das einer noch gebastelt hat um eine Serienschaltung zu machen.
 
jein, kommt darauf an wo der Fragesteller wohnt... in den Neuen Bundesländern wurde sie bis zu den 90ern gemacht und auch in den alten bis in die end 70er, auch wenn seit ~1973 net mehr erlaubt.


Mfg
 
Ist das Baujahr denn sicher? Vielleicht ist es doch noch 1973 oder es hat doch noch jemand 1974 oder 1975 klassisch genullt. Wäre auch nicht so schlimm, gerüchteweise installieren auch heute noch Leute Steckdosen ohne FI. Schlimm hingegen ist, dass man ahnungslos einfach irgendetwas anschließt.

Zum Glück ist es schon der neue Farbcode, so dass eigentlich nicht passieren kann, solange man nicht schwarz oder blau ans Gehäuse anschließt. Beim uralten Farbcode grau/schwarz/rot wäre dieses Probieren mit einer SK-I-Leuchte schon ins Auge gegangen.


Ich vermute auch stark, dass es sich um eine Serienschaltung handelt, von der nur noch ein Lampendraht übriggeblieben ist. Das scheint hier der blaue zu sein. Im TN-C-System ist grüngelb auf jeden Fall der PEN.

Mach mal ein Foto von einer geöffneten Steckdose im gleichen Zimmer oder von der Unterverteilung ("Sicherungskasten"), falls Du Dich traust.

Ansonsten hilft nur, Fachmann bestellen und prüfen.

0V
 
Moin!

Ist das Baujahr denn sicher? Vielleicht ist es doch noch 1973 oder es hat doch noch jemand 1974 oder 1975 klassisch genullt
Wie schon gesagt, in den neuen Bundesländern durfte bis (03.10.?)1990 TN-C ohne Querschnittsbegrenzung installiert werden.

Gruß
Christian
 
Hallo Christian,

stimmt natürlich. Den Sonderfall Neufünfland hatte ich vergessen. Dann sollte es sich doch sogar um eine Stromstoßschaltung handeln. Das hat man doch in der DDR meist so gemacht...

0V
 
Nachtrag

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Ich blicke da jetzt etwas mehr durch. Ich werde mir Ende Mai mal eine Steckdose anschauen und fotografieren und danach das Bild hier ins Forum stellen.

Auf jeden Fall soll sich ein Fachbetrieb die Verkabelungen anschauen.

Übrigens ist das Reihenhaus im Jahr 1977 in der Nähe von Hannover gebaut worden.
Hätte diese Verkabelung, wie von mir beschrieben, überhaupt zu der Zeit so durchgeführt werden dürfen?
Es ist ja kein Altbau (bis 1973), sondern ist 1977 gebaut worden und demnach hätte wohl diese „klassische Nullung“ nicht mehr geschaltet werden dürfen, oder irre ich mich da?

Schönen Gruß

Burghard
 
Ja du hast recht.
Es kann jedoch sein das jemand eine Serienschaltung haben wollte. Also eine Leuchte die in 2 Gruppen geschaltet wird. Dazu musste mann bei 3 Adern basteln.
Das kann auch später ein Mieter gemacht haben...
Ich denke, in der Abzweigdose umklemmen und es passt schon.
 
Re: Nachtrag

bobo51 schrieb:
Übrigens ist das Reihenhaus im Jahr 1977 in der Nähe von Hannover gebaut worden.
Hätte diese Verkabelung, wie von mir beschrieben, überhaupt zu der Zeit so durchgeführt werden dürfen?
Offiziell war in der Nähe von Hannover die Klassische Nullung nur bis 1973 (mit Übergangsfrist noch bis 1974) zulässig. Sollte die Wohnung dennoch in Klassischer Nullung ausgeführt worden sein, wird Dir das über 30 Jahre später aber nicht mehr helfen. Da wirst Du niemanden mehr zur NAchbesserung heranziehen können.

Es ist ja kein Altbau (bis 1973),

Auch wenn das Gebäude 1973 errichtet worden wäre, wäre es kein Altbau. Altbauten sind alle Bauten, die bis zum 20.07.1948 errichtet worden sind.

0V
 
Einfach Lichtschalter ausbauen und Anschlüsse prüfen. Vermutung auf klassische Nullung sehr naheliegend.
 
Klassiche Nullung mit den Farben schwarz/Blau/gelbgrün ?
Möglich, so aber noch nie geshehen. Ich tippe auch darauf,. dass wer aus einer Auschaltung eine Serienschaltung gebastelt hat.
 
Hallo,

es war ein Elektriker da. So etwas hat er in 25 Berufsjahren noch nicht gesehen (sagt er).

Die Deckenleuchte (Kronleuchter) wird hälftig jeweils über eine Stromleitung von zwei verschiedenen Sicherungskästen (an zwei entfernten Orten) gespeist. Die Lampe wird über zwei Lichtschalter geschaltet (jeweils 3 Lampen von 6). Der Elektriker hat dort 400 V (zwei Netze) gemessen.

Er hat als Lösung vorgeschlagen, eine Leitung totzulegen und an der Deckenleuchte eine „klassische Nullung“ einzurichten. Begründung: Dann hätte der Vermieter nicht so hohe Instandsetzungs- und Renovierungskosten.

Was ist von seinem Vorschlag zu halten? (Baujahr der Wohnung = 1977)

Gruß

Burghard
 
HI


Hast du kinder wenn ja dann solte die Elektrik auf jeden fall neugemacht, Weil jetzt hast du kein RCD hast veraltet leitungen und ob die LS schalter (DIAZED-NEOZED Sicherungen) bei Kurzschlußfall sicher auslösen weißt du auch nichtund dann kann es natürlich zu einer voll sanierung kommen durch die feuerwehr.
 
Hallo,

da das nur der Vermieter entscheiden kann und man dem Fachman nicht seine Kompetenz absprechen kann/sollte, vorallem weil man nicht vor Ort ist um sich eine Meinug zu bilden, wirst du wohl damit leben müssen.

Alternativ dazu sprichst du mal mit deinem Vermieter was gemacht werden soll...

Ich persönlich halte von so einer Panik mache nichts...
 
Von Panikmache halte ich generell nichts....

Wenn sicher ist, dass im Prinzp kein TN-C-System, sondern ein TN-S-System ab Verteilung vorliegt, ist die Klassische Nullung an einer einzigen Leuchte nicht zu befürworten, stattdessen wäre eher der Einbau von mindestens zwei FI-Schutzschaltern in der Verteilung sinnvoll.

Ist jedoch ein TN-C-System vorhanden, würde ich auch hier das TN-C-System "reparieren". Pragmatisch.

Im andern Fall (was wohl eher anzunehmen ist), muss die Schaltung korrigiert werden. Die Versorgung aus zwei UVen ist ohnehin gemeingefährlich!! Und MUSS beseitigt werden.

Da ich annehme, dass _eine_ Leitung zum Deckenauslass führt, muss diese Leitung ja irgendwo entspringen, wahrscheinlich in einer Dose. Diese Dose muss gefunden werden und umverdrahtet werden und eine etwaig vrohanden "Verwurstelung" der zwei Stromkreise mit sauber getrennt werden.

0V
 
Nach VDE darf hier vom Baujahr keine Klassische Nullung mehr angewendet werden.
 
Nach VDE darf sovieles nicht gemacht werden.

Wenn du dem Kunden, hier in dem Fall dem Vermieter, sagst das er 2000€ bezahlen muss weil du dich weigerst eine Drahtbrücke zu machen, weiß ich jetzt schon was er sagen wird. Natürlich steht es dir frei dann zu sagen das du die Arbeiten nicht ausführen wirst, aber dann macht es eben ein anderer.

Die VDE ist kein Gesetzt, es ist eine Richtlinie, in der festgehalten wird, was aktuell als technischer Standard definiert wird.

Wenn man mal zurück blickt, wurde früher genau diese Nulllung als technisch in Ordnung angesehen.

Wenn ich als Fachmann feststelle das die Sicherheit der Anlage auch durch eine andere Maßnahme gewährleistet wird, kann ich das auch so machen.

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, muss man mir erstmal nachweisen das meine Maßnahme nicht genauso gut ist wie die, die in der VDE steht und das der Schadensfall nicht eingetreten wäre wenn ich nach VDE gearbeitet hätte.

Nicht falsch verstehen ich bin der Meinung die VDE ist einzuhalten. Aber man sollte auch immer die Situation betrachten. Es macht sich keiner Gedanken dabei mit einer Dosenklemme drei grgb Drähte mit einander zu verbinden, verbindet man jetzt in der Dose einen bl und einen grgb ist es auf einmal keine sichere Verbindung mehr.
 
Eine Nullung durchzuführen ist definitiv hier verboten, und würde von unserer Fa. auch in keinem fall gemacht. Leider finden sich immer wieder Murkser die sich derart Prostituieren.

Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, so sind wir halt nicht die richtigen Partner, und er muss sich einen anderen Deppen suchen der den Kopf für ihn hinhält. Derartige Diskussionen sind allerdings mit gewerblichen Vermietern nicht zu erwarten, dort möchte kein Techniker soetwas verantworten, wozu auch?

Also umbau auf Auschaltung, wie es einmal Originalzustand war. Oder, auf eine Kosten, mit Kabelkanal und 5x1,5 neu.
 
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