FI-Schutzschalter an Herdanschluß

Diskutiere FI-Schutzschalter an Herdanschluß im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, drei kurze Fragen. 1. Ist ein FI-Schutzschalter an einem Herdanschluß nach Norm verpflichtend vorzusehen? Wenn ja in welcher Norm...
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M4rcus

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Hallo,

drei kurze Fragen.

1. Ist ein FI-Schutzschalter an einem Herdanschluß nach Norm verpflichtend vorzusehen? Wenn ja in welcher Norm steht das?

2. Wie sieht es mit FI in reinen Beleuchtungsstromkreisen aus? Norm?

3. Darf man als Laie eine Deckenlampe anklemmen oder ist theoretisch ein eingetragener Elektroinstallationsbetrieb damit zu beauftragen?

MfG
 
M4rcus schrieb:
1. Ist ein FI-Schutzschalter an einem Herdanschluß nach Norm verpflichtend vorzusehen?
Im TN Netz nur wenn es eine eingebaute Steckdose gibt.

M4rcus schrieb:
2. Wie sieht es mit FI in reinen Beleuchtungsstromkreisen aus?
Im TT Netz ja.

M4rcus schrieb:
3. Darf man als Laie eine Deckenlampe anklemmen oder ist theoretisch ein eingetragener Elektroinstallationsbetrieb damit zu beauftragen?
Lampen werden gesteckt oder geschraubt, Leuchten siehe NAV §13.

Lutz
 
Der FI Schutz geforderte für den Herdanschluß ist nicht ganz klar.
früher gab es Herde mit eingebauter Steckdose, rein prizipiell darf man so einen Herd auch an einem Herdanschluß aktueller Installation anschließen. somit wäre dann ein 30mA dafür gefordert.


für TT Netze ist ein FI 300mA für alle Stromkreise Pflicht,
Für Steckdosen, Bäder und Außenbereiche gilt in TT und TN Netzen eine Pflicht für einen FI maximal 30mA

nach zu lesen gibt es das in der VDE 0100-410.

Ein elektrischer Laie darf gar nichts anschließen, er darf nur Schalter und Leitungsschutzschalter betätigen und FIs mit Hilfe der Testtaste prüfen und wieder einschalten.
Installation von Leuchten darf die Elektrofachkraft, oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.
 
Octavian1977 schrieb:
Der FI Schutz geforderte für den Herdanschluß ist nicht ganz klar.
früher gab es Herde mit eingebauter Steckdose, rein prizipiell darf man so einen Herd auch an einem Herdanschluß aktueller Installation anschließen. somit wäre dann ein 30mA dafür gefordert.
Ein elektrischer Laie darf gar nichts anschließen, er darf nur Schalter und Leitungsschutzschalter betätigen und FIs mit Hilfe der Testtaste prüfen und wieder einschalten.
Installation von Leuchten darf die Elektrofachkraft, oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.

1. Ein fester Geräteanschluss erfordert keine FI-Schaltung (außer in TT-Netzen)
Herde mit Steckdosen gab es in den 60-er Jahren und sind heutzutage längst verschrottet worden.
2. Es ist kein Hobbyhandwerker ohne Elektrokenntnisse zu verbieten seine Leuchten in seiner Wohnung selber anzuschließen. Was sich daraus resultiert das liegt in seinen Ermessen.
 
2. Es ist kein Hobbyhandwerker ohne Elektrokenntnisse zu verbieten seine Leuchten in seiner Wohnung selber anzuschließen. Was sich daraus resultiert das liegt in seinen Ermessen.

Wenn der Hobbyhandwerker elektrotechnischer Laie ist, dann darf er nicht schrauben. Es bedarf einer Elektrofachkraft oder einer Elektrofachkraft mit Befähigung. Dies gilt für eine Reparatur ohne jedwede Änderung.
Wenn noch nie eine Leuchte da war oder eine Leuchte gegen einen anderen Typ ausgetauscht werden soll bedarf es einen eingetragenen Elektrobetrieb. Siehe hierzu §13 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung).
 
Die Lüsterklemme ist der Abschlusspunkt der Elektroanlage, genau wie eine Steckdose. Danach kommt die Leuchte und die hat mit der NAV nichts mehr zu tun, genau wie dein Fernseher
 
Octavian1977 schrieb:
Der FI Schutz geforderte für den Herdanschluß ist nicht ganz klar.
früher gab es Herde mit eingebauter Steckdose, rein prizipiell darf man so einen Herd auch an einem Herdanschluß aktueller Installation anschließen. somit wäre dann ein 30mA dafür gefordert.
Die Forderung nach dem 30mA FI gibt es nur in der VDE und nur für Steckdosen in einer Elektroanlage. Die Elektroanlage endet in diesem Fall aber an der Anschlussdose. Danach kommt der Herd und dafür gibt es Normen für Elektrogeräte.
Anders sieht es aus, wenn ich, wie heute ja oft nötig, von der Herdanschlussdose eine Phase abzweige für eine Steckdose für den separaten Backofen. Wobei man in diesem Fall, erst recht, wenn die Steckdose hinter dem Backofen nicht zugänglich ist, auch so eine Ausnahme aus der VDE in Anwendung bringen könnte.
Aber mal im Erst ein FI kostet 30€ der schadet vor einem Herd und erst recht nicht in Beleuchtungsstromkreisen, wo Laien Leuchten anklemmen. Von daher frag ich mich eher, warum in der VDE immer solche Schwammregelungen stehen. Da hätte gleich rein geschrieben werden sollen Wohngebäude nur noch mit FI und fertig. Hier in Thüringen wurde 1991 alle TT und da lebt man damit und das ohne Probleme.
 
für nicht zugängliche Steckdosen gibt es keine Ausnahme in der VDE.
Nur Für Steckdosen die von Laien nicht bedient werden können.
Und der Schreiner der die alte Küche abbaut und die Neue einbaut ist sicher keine Elektrofachkraft.
Der Laie kann natürlich auch selbst einen alten Ofen gegen einen Neuen tauschen.
Also ist die Steckdose Laienbedienbar.

Nicht Laienbedienbar sind nur Teile die mit Werkzeug oder Schlüssel zu bedienen sind, wobei sichergestellt werden muß, daß der Schlüssel nur Fachkräften zugänglich ist.
Also z.B. Steckdosen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.
 
Wobei ich die Ausnahmen für FI Schutz nicht verstehe:
nur Laienbedienbare Steckdosen.

Sind Fachkräfte Spannungsresistent?
Geht von einer Leuchte oder Herd die auch jeder anfassen kann keine Gefahr aus? Es gibt schließlich genug Meltalleuchten mit Touch Dimmer oder in verstellbarer Form die durchaus häufig angefasst werden.
Und wieso benötigt der Durchlauferhitzer direkt über der Wanne immer noch keinen?

Für Wohnbereiche gehören ausnahmslos ALLE Endstromkreise über 30mA FI geführt. Allein schon um unentdeckte Fehler nicht schlummern zu lassen bis es brennt.
Wie oft hör ich den Satz: " in der alten Wohnung hat die Maschine immer funktioniert..."
 
Octavian1977 schrieb:
für nicht zugängliche Steckdosen gibt es keine Ausnahme in der VDE.
Nur Für Steckdosen die von Laien nicht bedient werden können.
Und der Schreiner der die alte Küche abbaut und die Neue einbaut ist sicher keine Elektrofachkraft.
Der Laie kann natürlich auch selbst einen alten Ofen gegen einen Neuen tauschen.
Also ist die Steckdose Laienbedienbar.

Nicht Laienbedienbar sind nur Teile die mit Werkzeug oder Schlüssel zu bedienen sind, wobei sichergestellt werden muß, daß der Schlüssel nur Fachkräften zugänglich ist.
Also z.B. Steckdosen in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.
So steht das dort aber nicht. Da steht was von Steckdosen, die nur für ein bestimmtes Gerät sind. Und wenn der Backofen vor der Steckdose sitzt, dann kann man da kein anderes Gerät reinstecken.
 
Das wär mir in einer Wohnung zu unsicher.
Der nächste Mieter baut eine neue Küche ein und hat mit der Steckdose nachher was ganz anderes gemacht.
z.B. Dreifachsteckdose eingesteckt und oben auf die Arbeitsplatte gelegt für Mixxer Kaffeeautomat und Co.
 
Wie gesagt, bei mir würde auch jeder Herd über FI gehen, aber so sind die Ausnahmen der VDE.
 
Hier ist mal wieder einiges unklar bzw. widersprüchlich.
Es wurde behauptet: Ein Laie hat nichts zu schrauben. Was ist aber mit der Leuchte, die er mit einer Wago-Hebelklemme anschließt? Dafür braucht er heute kein Werkzeug mehr.
Da wird behauptet, die Elektroanlage endet an der "Lüsterklemme". Was ist aber mit dem E-Herd? Endet die E-Anlage dort an der Herdanschlussdose(Klemme) und ein Laie darf den E-Herd anschließen (was nicht mal jeder Elektriker hinbekommt)?

:shock:
 
Die endet an der Klemme, also ist es zumindest nicht mehr dein Problem, was da hinten dran kommt und ob der Herd eine Steckdose hat. Genau genommen hat jeder Einbauherd eine Steckdose an der das Kochfeld angeschlossen ist. Denn zu der Steckdose steht keine Definition weiter als 20A.
 
Wenn man es genau nimmt darf der Leuchtenanschluß so wie meist üblich als loses Leitungsende an der Decke mit Klemmen NICHT ausgeführt werden.
Die Klemmen haben in einer Dose zu enden die mit einem Deckel verschlossen ist der nur mit Werkzeug zu öffnen ist.
So kann man ohne Werkzeug erst gar nicht bis zur Klemme kommen.
Auch für das Öffnen der Herdanschlußdose wird ein Werkzeug benötigt.
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn man es genau nimmt darf der Leuchtenanschluß so wie meist üblich als loses Leitungsende an der Decke mit Klemmen NICHT ausgeführt werden.
Die Klemmen haben in einer Dose zu enden die mit einem Deckel verschlossen ist der nur mit Werkzeug zu öffnen ist.
So kann man ohne Werkzeug erst gar nicht bis zur Klemme kommen.
Auch für das Öffnen der Herdanschlußdose wird ein Werkzeug benötigt.
Das mit Werkzeug zu öffnen gilt unter 2,25m Höhe. Wenn du also in einem Keller wohnst, könnte das stimmen.
 
Ich hatte das sogar von einen unserer jungen Elektromeister in unserer Firma mal erklärt bekommen.
Zugeordnete Steckdosen wie Backofen-Steckdosen und auch Kühlschränke und Geschirrspüler die nicht so einfach erreichbar sind brauchen keinen RCD.
Natürlich wird es trotzdem gemacht, aber erforderlich wäre das nicht.
 
Ach Leute ... immer die selben Themen ...

1.) Die Ausnahme für definierte Geräte Steckdosen ohne RCD zu betreiben ist in der selben Norm, die diese fordert und hier eine Ausnahme zulässt auch mit einer Empfehlung formuliert, von dieser Ausnahme möglichst keinen Gebrauch zu machen oder solche Geräte alternativ fest anzuschließen ohne Steckdose.

Liest von euch eigentlich jemand die Normen oder wird da immer nur rumgemault? Diese Ausnahme hat schon seinen Grund und der ist nicht die Mikrowelle in der Küche!

2.) Wo bitte kommt denn jetzt diese Fantasie her, dass die elektrische Anlage an den Klemmen endet?

Die DIN VDE 0100-200 definiert die elektrische Anlage als Gesamtheit der eingesetzten elektrischen Betriebsmittel.

Die Definition der "elektrischen Betriebsmittel" umfasst auch die "elektrischen Verbrauchsmittel" -> Ergo auch das eingesetzte Gerät, völlig egal ob dies nun ein Elektroherd, eine Deckenleuchte oder ein Handmixer ist. Dies ist alles, solange es mit der restlichen Anlage verbunden ist, Bestandteil eben jener - und die Errichtung einer solchen Anlage ist Fachkräften vorbehalten.

Erst weitere Definitionen machen einige Dinge Laienbedienbar - u.a. das Ein- und Ausstecken üblicher Steckdosensysteme wie Schuko oder "CEE"!

Die Laienbedienbarkeit ist die Ausnahme von der Regel, die grundsätzlich alle Tätigkeiten auf befähigtes Personen, i.d.R. Elektrofachkräfte, beschränkt! Und zwar völlig egal, ob das die DIN VDE ist, die NAV oder eine TAB - Diese Reihenfolge gilt immer!
 
Die Anlage, die ich installiere, prüfe und dafür ein Übergabeprotokoll erstelle beinhaltet keinen Handmixer und auch keinen Herd
 
Selber schuld, wenn Du den Elektroherd und dessen Anschluss nicht gleich mitverkaufst ... Aber das ändert nichts an dessen Zugehörigkeit zur Anlage und der Notwendigkeit einer Fachkraft zum Anschluss inkl. Prüfung.
 
Thema: FI-Schutzschalter an Herdanschluß

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