Das wird aber hier ganz anders gesehen und das m.E. nach auch völlig zu Recht:
....
Das ist ja wohl etwas völlig anderes als Deine These.
jo, deswegen auch meine Meinung das mein geschilderter Fall nicht unbedingt vergleichbar bzw. anwendbar auf den E-Check ist.
Das mit dem E-Check ist ja auch eine, überspitzt gesagte, "Vereinsgeschichte". Der Herausgeber der Plakette kann dann natürlich auch die Regel für die Anbringung vorgeben. Ich finde das auch völlig richtig, es gibt nur ne Plakette wenn auch das Ziel derselben erreicht ist.
Allerdings gibt es ja nicht nur den E-Check, sondern man kann ja auch ohne E-Check ebenso prüfen, also das "Marketing" aussen vor lassen, da sieht es halt anderes aus mit dem "müssen" und "dürfen". Ist halt die Frage ob dies durch rechtgültige VDE-Normen vorgesehen ist, also die Wiederholungsprüfungen mittels Plakette zu "untermauern".
Ich würde es eher mit der TÜV-Plakette vergleichen, diese sagt aus, dass ein Fahrzeug betriebssicher für die nächsten 2 Jahre ist, aber nicht, welche Mängel festgestellt wurden (z.B. Bremsscheiben in Richtung der Verschleißgrenze oder angerostet, Querlenker beginnendes Spiel, Rost an tragenden Teilen im Anfangsstadium), die aber trotzdem das Erteilen der Plakette nicht verhindert haben, da (NOCH) nicht sicherheitsrelevant. Dafür gibt es dann eben den Prüfbericht.
na, da wäre ich nicht zu 100% deiner Meinung. Die Prüfplakette der Hautpuntersuchung ist ein amtliches Siegel, ist schon eine andere Geschichte. Es stimmt aber, wie du schreibst, sie wird nur erteilt wenn keine "erheblichen" Mängel vorhanden sind.
Fraglich ist halt ob der FI hier im Thread nun einen "erheblichen" Mangel darstellt. Auf der einen Seite gaukelt er Sicherheit vor, auf der anderen Seite kann keinerlei Gefahr von ihm ausgehen, selbst wenn er defekt ist, da er ja nicht angeschlossen ist.
Klar ist aber auch das es das ganze nicht richtiger macht, egal wie herum man nun die Kuh dreht. Die Frage wird auch hier sein, was wurde bestellt und was wurde geliefert.