Frage bezüglich RCD

Diskutiere Frage bezüglich RCD im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin! ich habe eine Frage bezüglich der Elektroinstallation in meiner WG. Das Haus ist Anfang/Mitte der 70er-Jahre erbaut worden. Allerdings...
  • Ersteller Vollkornschorle
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Nur so ein Sponti-Gedanke.
Bauen wir das System weiter so aus. Alle geprüften bekommen ihren Aufkleber / Papperl oder wie auch immer ;), die suboptimalen eben mit tiefrotem Hintergrund.
wäre der Überlegung wert, scheint ja auch bei Lebensmittel super zu funktionieren, das mit der Ampel :D
 
Die Plakette zeigt ansich nur an das eine Wartung/Prüfung durchgeführt wurde, bzw wann die nächste fällig ist. Es ist keine Garant für einen erfolgreiche Wartung/Prüfung.

Das wird aber hier ganz anders gesehen und das m.E. nach auch völlig zu Recht:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwi3rJno07HtAhXEGewKHQCuA4YQFjABegQIAhAC&url=http://www.lindsten.de/assets/E-CHECK_Richtlinien.pdf&usg=AOvVaw0bQMDK9KbMQuGDg7vn86wa
(Ja, ich weiß, dieses Dokument ist nicht die "Bibel", aber auch nicht sooo weit weg.... ;) )

Zitat:
"Die E-CHECK Plakette ist das exklusive Gütesiegel der Elektroinnungs-Fachbetriebe.
Sie darf nur vergeben werden,
– wenn die überprüfte Anlage den Anforderungen entspricht.
– wenn der Fachbetrieb Mitglied der Elektro-Innung ist."

Das ist ja wohl etwas völlig anderes als Deine These.
Ich würde es eher mit der TÜV-Plakette vergleichen, diese sagt aus, dass ein Fahrzeug betriebssicher für die nächsten 2 Jahre ist, aber nicht, welche Mängel festgestellt wurden (z.B. Bremsscheiben in Richtung der Verschleißgrenze oder angerostet, Querlenker beginnendes Spiel, Rost an tragenden Teilen im Anfangsstadium), die aber trotzdem das Erteilen der Plakette nicht verhindert haben, da (NOCH) nicht sicherheitsrelevant. Dafür gibt es dann eben den Prüfbericht.
 
Das wird aber hier ganz anders gesehen und das m.E. nach auch völlig zu Recht:
....
Das ist ja wohl etwas völlig anderes als Deine These.
jo, deswegen auch meine Meinung das mein geschilderter Fall nicht unbedingt vergleichbar bzw. anwendbar auf den E-Check ist.
Das mit dem E-Check ist ja auch eine, überspitzt gesagte, "Vereinsgeschichte". Der Herausgeber der Plakette kann dann natürlich auch die Regel für die Anbringung vorgeben. Ich finde das auch völlig richtig, es gibt nur ne Plakette wenn auch das Ziel derselben erreicht ist.
Allerdings gibt es ja nicht nur den E-Check, sondern man kann ja auch ohne E-Check ebenso prüfen, also das "Marketing" aussen vor lassen, da sieht es halt anderes aus mit dem "müssen" und "dürfen". Ist halt die Frage ob dies durch rechtgültige VDE-Normen vorgesehen ist, also die Wiederholungsprüfungen mittels Plakette zu "untermauern".

Ich würde es eher mit der TÜV-Plakette vergleichen, diese sagt aus, dass ein Fahrzeug betriebssicher für die nächsten 2 Jahre ist, aber nicht, welche Mängel festgestellt wurden (z.B. Bremsscheiben in Richtung der Verschleißgrenze oder angerostet, Querlenker beginnendes Spiel, Rost an tragenden Teilen im Anfangsstadium), die aber trotzdem das Erteilen der Plakette nicht verhindert haben, da (NOCH) nicht sicherheitsrelevant. Dafür gibt es dann eben den Prüfbericht.
na, da wäre ich nicht zu 100% deiner Meinung. Die Prüfplakette der Hautpuntersuchung ist ein amtliches Siegel, ist schon eine andere Geschichte. Es stimmt aber, wie du schreibst, sie wird nur erteilt wenn keine "erheblichen" Mängel vorhanden sind.
Fraglich ist halt ob der FI hier im Thread nun einen "erheblichen" Mangel darstellt. Auf der einen Seite gaukelt er Sicherheit vor, auf der anderen Seite kann keinerlei Gefahr von ihm ausgehen, selbst wenn er defekt ist, da er ja nicht angeschlossen ist.
Klar ist aber auch das es das ganze nicht richtiger macht, egal wie herum man nun die Kuh dreht. Die Frage wird auch hier sein, was wurde bestellt und was wurde geliefert.
 
Naja. Das mit der Sicherheit vorgaukelt ist ja nett beschrieben.
"Keine Gefahr ausgehen" ist ebenso euphemistisch.
Fakt ist eher, dass es einen eklatanten Mangel darstellt, einen nicht angeschlossenen RCD zu haben (das ist dasselbe wie "keinen haben"), wenn die Anlage nach 2008/2009 oder ähnlich errichtet worden ist. Der Errichtungszeitpunkt wäre also vorab zu klären (s. meinen Beitrag oben), ehe hier eine gültige Bewertung (auch des E-Checks) erfolgen kann.
 
Auf den Plaketten steht nur "Prüfung am"
an der blauen ist das Datum noch nicht mal angekreuzt also unbekannt, ob das geschmier neben der Plakette das Datum dazu sein soll lässt sich nur mutmaßen, jedenfalls hätt der von mir eines hinter die Ohren bekommen meinen Verteiler zu bekritzeln.

Die TüV Plakette am Auto bescheinigt eine bestandene HU.
das ist hier nicht so, hier wird nur die Durchführung bekundet nicht die Mangelfreiheit.

Aus dem Grund mag ich solche Plaketten nicht, denn sie sagen nicht das geringste zum Zustand der Anlage aus, außer vielleicht, daß ein sofortiges stillegen nicht notwendig war.

Nur das dazugehörige Protokoll lässt eine Aussage treffen.
 
Die TüV Plakette am Auto bescheinigt eine bestandene HU.
das ist hier nicht so, hier wird nur die Durchführung bekundet nicht die Mangelfreiheit.

Du hast aber schon meinen Beitrag #22 gelesen, oder?

Zitat:
"Die E-CHECK Plakette ist das exklusive Gütesiegel der Elektroinnungs-Fachbetriebe.
Sie darf nur vergeben werden,
– wenn die überprüfte Anlage den Anforderungen entspricht.

– wenn der Fachbetrieb Mitglied der Elektro-Innung ist."

"Anforderungen" dürfte auch in so weit klar sein, oder wird darüber auch eine Diskussion entbrennen?
 

Du bist Laie. Wenn du einen FI-Schalter bei der Wohnungsbesichtigung siehst, muss der funktionieren. Es ist dir nicht zuzumuten, das zu kontrollieren.
Genau wie bei allen anderen Ausstattungsmerkmalen der Wohnung hast du den Anspruch, dass das, was verbaut ist, auch funktioniert.
Stell dir eine Wohnungsbesichtigung im Hochsommer vor. Jedes Zimmer hat einen schönen Heizkörper. Kurz vor Anfang der Heizperiode stellt dir der Vermieter drei elektrische Heizlüfter in die Wohnung, damit du die Wohnung beheizen kannst. "Die Heizkörper? Na, die sind nicht angeschlossen, die haben wir erstmal nur vorbereitet. Das renovieren wir 2022."
 
Prinzipiell hast Du Recht. Aber ein schlecht gewähltes Beispiel. Wer bitte fragt bei einer Wohnungsbesichtigung bezüglich Heizkörper nicht nach, womit diese betrieben werden.
 
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