Freundschaftsdienst, rechtliche Seite, in Ordnung bringen

Diskutiere Freundschaftsdienst, rechtliche Seite, in Ordnung bringen im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo Leute, erstmal: Das hier ist ein langer Text, bitte lest ihn richtig durch. Ich bin 21, Elektrotechnikstudent. Wie ich heiße und woher...
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ist_egal

Guest
Hallo Leute,

erstmal: Das hier ist ein langer Text, bitte lest ihn richtig durch.

Ich bin 21, Elektrotechnikstudent. Wie ich heiße und woher ich bin ist erstmal egal.
Mit Elektroinstallationen beschäftige ich mich schon sehr lange, vor allem Hobbymäßig, habe schon öfters Ferienjob bei einem Elektriker-Meisterbetrieb gemacht.

Vor ein paar Monaten kam ein Freund auf mich zu, fragte mich ob ich ihm bei der Elektroinstallation helfen würde. Ist ein Haus, welches er geerbt hat und baut das mittlere Stockwerk aus. Ich sagte ihm zu.

Ich bin mir den Risiken von Elektroinstallationen wirklich bewusst, habe durch die Reihe weg nur Markenartikel genommen (FI und LS von ABB, Hager UV). Licht und Steckdosenkreise getrennt, Leitungen zu Steckdosen überall 2,5 mm^2, eigene Leitungen zu Trockner, Waschmaschine und Spülmaschine. Alle Verschrauben fest angezogen.

Die Hauptzuleitung zur UV erfolgte über ein 5^10 mm^2 Kabel, welches vorher nochmal mit einem C32 abgesichert ist.

Soweit so gut. Habe die Steckdosen alle mit einem FI-Tester durchgecheckt usw.



Jetzt kam heute der Schock: Mein Freund rief mich an, er habe einen Stromschlag bekommen. Ich war erstmal perplex: Es stellte sich heraus, dass er irgendwas am Putz machte, wozu er eine Steckdose heraus nahm, kurz abklemmte und wieder reinbaute und nicht richtig angeklemmt hatte...


Jetzt habe ich im Laufe des Tages ein richtig schlechtes Gewissen bekommen. Nicht unbedingt wegen meiner Installation, die halte ich wirklich guten Gewissens für sehr ordentlich, aber ich habe gemerkt dass Dinge passieren, die ich nicht kontrollieren kann, wie z.B. das was heute passiert ist.

Ich habe ihm gesagt, dass ich sofort möchte, dass er jetzt eine zugelassene Fachkraft sich holt, die alles durchprüft und die Anlage abnimmt. Ich darf das ja "offiziell" nicht und will unbedingt aus der Haftung sein.

Weil egal was mal passiert. Fängt z.B. mal der Trockner feuer und das Haus brennt ab kommt man garantiert auf mich zu und kann mich ja dann u.U. beschuldigen, weil ich ja solch eine Elektroanlage nicht in Betrieb nehmen darf.


Ich habe heute daraus gelernt und will das definitiv nicht mehr machen hobbymäßig und will jetzt aus der Sache rauskommen, auch wenn es mich notfalls Geld oder die Freundschaft kostet.

Was ist der richtige Weg? Was ist wenn sich mein Freund aus Kostengründen Stur stellt und trotzdem alles weiter betreibt?

Bis jetzt ist nichts passiert und es soll so bleiben.

Danke & Gruß
 
Re: Freundschaftsdienst, rechtliche Seite, in Ordnung bringe

ist_egal schrieb:
Mit Elektroinstallationen beschäftige ich mich schon sehr lange, vor allem Hobbymäßig, habe schon öfters Ferienjob bei einem Elektriker-Meisterbetrieb gemacht.
Dabei hast Du nicht richtg aufgepasst.

ist_egal schrieb:
Die Hauptzuleitung zur UV erfolgte über ein 5^10 mm^2 Kabel, welches vorher nochmal mit einem C32 abgesichert ist.
Das ist murks. Erklärung gibt es dutzendfach in allen Elektroforen zu lesen.
BTW: Was ist ein 5^10 mm^2 Kabel?

Lutz
 
Soweit so gut. Habe die Steckdosen alle mit einem FI-Tester durchgecheckt usw.

Reicht nicht!

Wenn was passiert wird nur gefragt wer hat es gebaut.
Dürfte er eine Anlage errichten?
Da droht ungemach.
Da fehlen Nachweise.
Ein konzessionierter Betrieb soll also keinen Umsatz machen, wohl aber die Haftung übernehmen. Mit anderen Worten für etwas bezahlen wovon Sie keinen nutzen haben?
 
1. Den von Dir aufgeführten Bildungsmaßnahmen geht hervor, daß Du KEINE Elektrofachkraft bist.

2. Die Inbetriebnahme einer Elektrischen Anlage darf nur von einem im Installationsverzeichnes des Versorgungsnetzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

3. Leitungsquerschnitte sind entsprechend VDE zu ermitteln.

4. Leitungsschutzschlater sind zueinandern nicht selektiv eine Vorsicherung mit C32 ist folglich absoluter Unfug, hier sind z.B. Neozed Lasttrennschalter zu verwenden.
Bei einem Kurzschluß im Endstromkreis wird der C32Automat mit Auslösen.

5. Vor Inbetriebnahme hätte eine Isolationsmessung aller Stromkreise erfolgen müssen, danach die Messung des minimalen Kurzschlußstromes, und der Auslösezeit des FI Schutzschalters auf allen Phasen.
 
5. Vor Inbetriebnahme hätte eine Isolationsmessung aller Stromkreise erfolgen müssen, danach die Messung des minimalen Kurzschlußstromes, und der Auslösezeit des FI Schutzschalters auf allen Phasen.

An sich muss eine Prüfung nach VDE 0100-600 durchgeführt werden, nicht nur eine ISO Messung.
 
Du hast dich leider in eine ziemlich unglückliche Lage hineinmanövriert, das mal vorweg. Wenn der "Freund" sich stur stellt, hast du ziemlich schlechte Karten, im Vorfeld vorzusorgen - wobei das juristisch ziemlich kompliziert ist, mitunter ist Derjenige, der zuletzt an der Anlage gearbeitet hat, für die gesamte Anlage/Anlageneinheit verantwortlich. Inwiefern man im Fall, das etwas passiert, geltend machen könnte, dass ja auch jemand Anderes danach irgendeinen Mist gebaut hat, weiß ich jetzt auch nicht mit Bestimmtheit.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Freund reden und ihn davon überzeugen, die Anlage von einem zugelassenen Betrieb abnehmen zu lassen. Da sich die meisten sträuben werden, diese Dienstleistung zu erbringen, wärs eine Möglichkeit, die Anlage wieder teilzuzerlegen (ein paar Sachen an wichtigen Stellen rausnehmen) und die Anlage von einem Betrieb wieder komplettieren zu lassen - damit stößt man wahrscheinlich auf deutlich weniger Widerstand.

Dass dein Freund darauf bestehen wird, dass du die Kosten für den ganzen Zinnober trägst, dürfte wohl klar sein.

Falls er sich querstellt, und du verbindliche Infos willst, wird am ehesten ein Anwalt, der sich in der Materie etwas auskennt, deine Lage beurteilen können. Als Student bekommst du vielleicht einen Antrag auf Beratungskostenhilfe durch (Dann kostet dich die Beratung nur 15 Euro). Einfach mal beim Amtsgericht nachfragen!

Fazit: Damit hast du dir also keinen Gefallen getan, dein Startposting lässt allerdings schon erahnen, dass dir das eine Lehre war ;)

MfG; Fenta
 
Fentanyl schrieb:
Ich würde an deiner Stelle mit dem Freund reden und ihn davon überzeugen, die Anlage von einem zugelassenen Betrieb abnehmen zu lassen. Da sich die meisten sträuben werden, diese Dienstleistung zu erbringen(...)

Warum sollte sich ein Fachbetrieb da sträuben? Der E-Check ist eine Leistung, welche jeder mir bekannte Fachbetrieb anbietet. Auf dem Protokoll wird dann erklärt ob die Anlage den aktuellen Regeln der Technik entspricht oder nicht.
 
Wenn der "Freund" sich stur stellt, hast du ziemlich schlechte Karten, im Vorfeld vorzusorgen -

Die Aussage ist leider nicht korrekt.
Die Haftung liegt immer beim Errichter, dieser haftet auch bei Schwarzarbeit.
Da die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten wurden, gibt es keine Unschuldsvermutung. Damit wirken alle Lasten sofort gegen den Errichter. Da der Errichter hier kein eingetragener Betrieb ist ist jede Korrektur noch schlimmer.

Hier handelt es sich nicht um einen E-Check, sondern um eine Inbetriebsetzung einer Erweiterung. E-Check ist eine Wiederholungsprüfung. Bei der Durchführung eines E-Ckeck mit neuem Anteil (das ist ja erkennbar) würde man den Eigentümer nicht entlasten können, wenn er keinen Errichter nennen kann.
Der E-Checker haftet also nicht, sondern der Errichter.

Aus der Nummer kommt man nicht raus.
 
Nur wenn ich mir die Eingangs-Ouvertüre durchlese, speziell den 6. Absatz, muss man doch nicht bereits an der eigenen Leistung zweifeln, egal ob das ganze jetzt "Legal", oder nur ein "Freundschaftsdienst" ist o. war.

Irgendwie kommt mir die ganze Frage, nach "aushorchen" an, was in letzter Zeit u.a. in gewissen Foren dann so momentan gerne, "Bauernschlaumässig" hinterfragt wird.

Manchmal gehen manche, auch ohne "Zoll" auf den Leim.
"In den April schicken" heisst noch lange nicht dass das nur auf den 1. des Monat's beschränkt ist!

Meine Meinung!

LG Arno.
 
Hallo,

der TE sollte nach allen Regeln des Gesetzes bestraft werden.

Solche Leute haben an der Elektrischen Anlage nichts zu suchen.

Ohne Konzession an der elektrischen Anlage arbeiten ist die eine Sache, aber ohne VDE-Messungen eine Anlage in Betrieb nehmen geht überhaupt nicht.

Hoffe es geht vor Gericht, inkl. Sachverständigen, der dem TE mal ordentlich den Marsch bläst.

Selbst schuld...

MfG
 
foren-geist schrieb:
Ohne Konzession an der elektrischen Anlage arbeiten ist die eine Sache, aber ohne VDE-Messungen eine Anlage in Betrieb nehmen geht überhaupt nicht.

LOL. Mal gut, dass das in Deutschland nicht ständig passiert. Täglich. Minütlich.

Hoffe es geht vor Gericht, inkl. Sachverständigen, der dem TE mal ordentlich den Marsch bläst.

Selbst schuld...

Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein. Kenne keinen Handwerker, der nichts nebenbei macht.

@ist_egal:

Mach dir mal nicht ins Hemd.. Wenn Du gewissenhaft gearbeitet hast (RCDs vorhanden?), wonach es sich ja anhört, wird schon nix passieren. Wenn dein Freund selber dran rumfummelt, und einen gewischt bekommt, ist er ja wohl selbst schuld irgendwie. Und wenn die Steckdose einen RCD hatte, dann hätte ihm auch nicht viel passieren können.
 
Am 8.4. angemeldet, einen Beitrag verfasst, nie mehr gesehen - ich denke nicht, dass es sich lohnt, dieses Thema erneut aufzuwärmen. Daher: geschlossen.
 
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Thema: Freundschaftsdienst, rechtliche Seite, in Ordnung bringen

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