Das ist doch Schwachsinn. Wichtiger sind doch die Werte, die dieser im tatsächlichen Endbauzustand hat, also nicht irgendwelche Werte einer Luftmessung.
Mit
Schwachsinn hat schon einmal ein normunkundiger User die normativ zwingenden Verbindungen beim Blitzschutzpotentialausgleich bezeichnet. Das warst nicht zufällig auch du?
Nochmaliger Versuch: DIN 18014:2014-03 verlangt keine Luftmessungen, sondern nachvollziehbare Dokumentationen der Erdungsanlagen und den Nachweis, dass
alle Verbindungen < 0,2 Ohm Durchgangswiderstand aufweisen. Dieser Wert darf somit zwischen der Anschlussfahne für die HES und dem entferntesten Punkt von Fundament- oder Ringerdern und Funktionspotentialausgleichsleitern - auch bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem - nicht überschritten werden.
Für manche Baubeteiligte ist ja selbst die abgelöste DIN 18014:2007-09 noch viel zu neu um sie "schon" zu kennen. Die Norm kann man aber auch als Laie über Sekundärliteratur wie z. B. DEHN Blitzplaner, Kapitel 5.5 Erdungsanlagen, intus haben. Youtube allein reicht - wie man erkennen kann - nicht aus.
Gut, da sehe ich keine Gefahr, da vom Nachbarn alle ca2,5 m ein Anschluß durch das Brett zur Bewährung erstellt und die Verbinder von mir selbst richtig festgezogen wurden.
In Beitrag #1 war dein Kenntnisstand schon weiter. In die Bewehrung ist ein Ring aus Band- oder Rundstahl zu verlegen und alle 2,5 m mit dieser zu verbinden und nicht nur zu verrödeln. Bei erhöhtem Erdübergangswiderstand ist ein NIRO-Ringerder gefordert und an jeder Anschlussfahne bzw. je 20 m Gebäudeumfang mit dem hier offenkundig nicht verlegten Funktionspotentialausgleichsleiter zu verbinden. Nach dem Entwurf der DIN 18014:2021-01 wird es beim FPAL Lockerungen geben.
Und selbst wenn einer keine Verbindung hätte, wäre es doch egal, da es nur die Bewährung trifft. Ich selber hätte nur einen Anschluß gelegt, da das Teil doch gar keine Funktion hat.
Bei dir wären die Nicks "Willy wills nicht wissen" oder "Willy weiß eh alles besser" m. E. zutreffender.
Wie solche Messung abläuft, gabe och auf Youtube gesehen, das bekommen wir hin, das ist kein Problem. Auch dieses Protokoll ausfüllen ist kein Problem. So'n Messgerät zu bekommen ist ein Problem.
Was ein elektrotechnischer Laie als "Protokoll" ausfüllt, ist das Papier nicht wert auf dem es steht. Du musst weder mit erfundenen Durchgangswiderständen Urkundenfälschung begehen noch Fake-Fotos in das Messprotokoll beifügen. Denn Gefälligkeits-Elis, die nach einem Blick auf eine Anschlussfahne nie gesehene Erdungsanlagen auch ohne Protokoll eines konzessionierten EFK-Kollegen in der Zähleranmeldung skrupelfrei als normkonform ausweisen, sind relativ leicht zu finden.
wieso sollte die Verbindung zur Bewährung keine Funktion haben?
Wenn dem so wäre dann ist da ein Fehler den es zu beheben gilt.
Es wären innerhalb der Bodenplatte auch Bandeisen zu legen gewesen...
Wäre! 10 mm Rundstahl hätte auch gereicht.
Geht aber nachträglich auch nicht.
EDIT @Mods: Ich rege an, den Beitrag in das Unterforum
Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich zu verschieben.