Gebäude mit 2 Netzanschlüssen - Galvanische Trennung

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Austin Powers

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Hallo zusammen, folgende Situation:

Ein Agrarhof mit 750 kWp Photovoltaikanlage (PVA) ist mittels 2 separaten Stationen angeschlossen. Einmal die der PVA (Volleinspeisung, Fremdbetreiber pachtet die Dächer) und einmal seine eigene Station für die Allgemeinversorgung. Lt. VDE-AR-N 4105 S. 37 ist eine galvanische Trennung der beiden Anlagen gefordert.

Frage: Warum wird dies gefordert?
Mir erschließt sich der Sinn dieser Trennung nicht.

Eine Trennung hätte zur Folge, dass:

- Wechselrichter Isolationsfehler auf der DC-Leitung nicht erkennen (Da das Metalldach an der Erdung des Gebäudes angeschlossen ist und nicht an der PVA-Erdung)
- Gefährliche Potentialdifferenzen zwischen fremden geerdeten Teilen auftreten. Bsp.: Metalldach an Erdung 1 und Kabelpritsche der PVA an Erdung 2. Die Erdungen sind nicht verbunden, was eine Potentialdifferenz verursacht. Jemand der auf das Dach steigt und gleichzeitig beide Teile berührt erleidet einen leichten el. Schlag und fällt von der Leiter.
- Weiterhin ist eine strikte Trennung nicht realisierbar, da die Erdungsanlage des PVA-Trafo in ca. 5 m Abstand zur Erdungsanlage der Gebäude errichtet wurde. Die 5 m des Erdwiderstands sind vernachlässigbar gering.

Eine Trennung der beiden Erden bzw. vom Potentialausgleich sehe ich daher als gefährlich an.

Die Verbindung der Erdungsanlagen sollte an mehreren Stellen mit NYY-J 16 mm² erfolgen.

Sinn sehe ich in dieser Forderung, wenn die Verbindung der Erdung z.B. lediglich über den Schirm eines Datenkabels erfolgt. In dem Fall würde ein Ausgleichsstrom über den Schirm fließen und ggf. einen Brand verursachen.

Grüße

Austin
 
Galvanische Trennung heißt nicht das Fehlen von Potentialausgleich.

Eine Galvanische Trennung ist zwingend Notwendig, da sonst Ausgleichsströme in unbekannter Höhe zwischen den Beiden Anschlüssen fließen können.
Einmal auf der Phasenseiten, aber auch auf der Seite des Schutzleiters/PEN.

Galvanisch trennen bedeutet, daß an Deinen Anschlüssen je einen Trenntrafo betreiben mußt. Der Sternpunkt des Trenntrafos ist auf der Sekundärseite selbstverständlich zu Erden.

In Deinem Fall sind beide Anlagen ja nicht auf der Phasenseite verbunden, dennoch ergibt sich die massive Gefahr von Ausgleichsströmen wenn bei beiden Anschlüssen das TN-C-S bzw. TN-S ab HAK Netz angewendet wird.

Es ist ein Gemeinsamer PA zu erstellen und eine Erdungsanlage, und die Netzform muß als TT Netz gewählt werden.
 
Er schreibt davon, das bei dem Kunden zwei Stationen bestehen. Selbstverständlich sind deren Erder in einen gemeinsamen Potentialausgleich einzubeziehen.Punkt.
 
Ich sollte wohl noch erwähnen, dass die beiden Stationen Schaltgruppe Dyn5 haben und an der gleichen Stelle am Mittelspannungsnetz des EVU angeschlossen sind. Weiter ist bis zu jedem Gebäude ein TN-C-System gezogen, im Gebäude wird der PEN dann in N und PE aufgetrennt, also TN-C-S.

@Octavian: Kannst du erklären, wie die Ausgleichsströme entstehen? Mir kommt nur in den Sinn, dass das Verbrauchernetz vom Agrarhof unsymmetrisch belastet ist und hier über den N und später über den PEN ein Strom zum Sternpunkt fließt. Dieser Strom könnte sich bei einer Verbindung aufteilen und teils über das Erdungssystem der PVA abfließen. Bei Verbindungen mit 16 mm² Cu sollte das aber nicht das Problem sein.

Grüße
 
ego1 schrieb:
Er schreibt davon, das bei dem Kunden zwei Stationen bestehen. Selbstverständlich sind deren Erder in einen gemeinsamen Potentialausgleich einzubeziehen.Punkt.
Wenn die gebäudetechnisch eine Einheit darstellen. Zwei Einfamilienhäuser nebeneinander führt man auch nicht über einen gemeinsamen Potentialausgleich.
In einem Gebäude sollte es allerdings nur ein Erdpotential geben. Auch wenn die Erder nur 5m auseinander sind, können diese bei trockener Erde oder gering subtrathaltigen Füllboden erhebliche Widerstände untereinander aufweisen.

mfG
 
Hallo Austin Powers, ich stecke in der Thematik nicht so tief drin und es liegt mir auch die VDE-AR ... nicht vor. Aber eine galv. Trennung kann sich doch nur auf die aktiven Leiter beziehen. Erdungen und PAs kann man nicht galv. trennen; sie haben immer eine Verbindung.
 
Auch wenn Du den PA mit 185mm² ausführst bleibt das Problem mit Ausgleichsströmen.
Diese fließen über alle leitfähigen geerdeten Teile im Haus und verursachen Schäden oder Störungen.
Die Trafos gehören hier nicht zur Betreiberanlage?

Richtig wäre es eine zentralen Erdungspunkt für die Trafos zu erstellen und ein reines TN-S Netz auf zu bauen.
Versorgungsnetzbetreiber Verlegen leider immer noch TN-C Netze wie 19xy, das ist echt hinter dem Mond.

Um das Problem zu beseitigen kannst Du höchstens das Ganze als TT Netz betreiben.
 
Das mit dem TT System würde doch nur dann funktionieren, wenn die Trafos in abgesetzten Gebäuden mit Erdern weit genug entfernt stehen. In der Praxis ist das nicht der Fall. Deshalb sind die Schutzleiter beider Anlagend zweingend!!! in den Hauptpotentialausgleich einzubeziehen. Ob es sich lohnt, das ganze derart umzubauen, das ein System mit ZEP ensteht, wage ich zu bezweifeln. Um das sicher aufbauen zu können, bracht es imho auch eine gemeinsame NSHV.
 
Schutzleiter sind generell in den PA ein zu beziehen, aber mit dem PEN gibt das Probleme.
Hab hier so 2 Anlagen die mit je einem ZEP ausgestattet sind und leider eine Verbindung des Neutralleiters aufweisen.
Da fließen gerne bis zu 100A Ausgleichsströme durch das ganze Haus, mit entsprechenden Schäden.
 
Ja der Meinung bin ich auch.
Ist seit ca 4 Jahren mein Projekt das zu ändern, das ist sehr komplex und nicht ganz einfach, die Brücke besteht über einen gemeinsam genutzten Generator.
Wenn alles gut läuft habe ich das endlich in 2-3 Monaten getrennt.
Dann kann ich mich an die nächste Anlage mit ähnlichem Problem begeben, das könnte allerdings schwerer werden, wegen fehlendem nötigen Weg für eine 3kA Schiene.
 
Thema: Gebäude mit 2 Netzanschlüssen - Galvanische Trennung
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