Hausanschluss Dimensionierung?

Diskutiere Hausanschluss Dimensionierung? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute - ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage: Es geht um ein älteres Haus das an den Stromkreiszähler vom neueren Haus...
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Solaroma

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Hallo Leute - ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:

Es geht um ein älteres Haus das an den Stromkreiszähler vom neueren Haus angeschlossen werden soll.
Zwischen den Häusern gibt es eine unterirdische Verbindung über ein 100er Kunstoffrohr!
Da das alte Haus früher über's Dach versorgt wurde und dies nicht mehr möglich ist, fehlt uns natürlich der Strom!
Im neuere Haus ist auch ein 2 Zählerplatz frei, also spricht ja nichts dagegen oder?
Die Leitungslänge beträgt ca. 20m!
Ich habe an ein 5 mal 16mm gedacht!? Und da das alte Haus 2 Stockwerke hat in den jeweils ein UVT angebracht werden, kann ich diese jeweils dann mit 5 mal 6mm anfahren?

Das alte Haus hat eine Wohnfläche von ca. 120 Quadratmeter (2 Etagen & Keller)
und das neue Haus ca. 180 Quadratmeter (2 Etagen & Keller)

Liebe Grüße Solaroma
 
Hallo Solar Oma,

haben beide Häuser den selben Eigentümer?

Viele Grüße

wechselstromer
 
Hallo bei uns würde für so etwas letztes Jahr 5x16mm² von einer E Fachfirma eingebaut, Länge 30m
 
Leitung berechnen und für 3x63A auslegen
Der Spannungsfall an der Unterverteilung sollte maximal 1% betragen.

Sinnvollerweise würde man in dem Haus je Etage einen kleinen Unterverteiler vorsehen, dies macht auch meist der Spannungsfall schon notwendig wenn man für nen Stromkreis unter dem Dach dann 6mm² verlegen will.
 
warum machen wir uns eigentlich hier so oft Gedanken?

Möglicherweise ist das ganze in Österreich und "alles wird gut"
 
Hallo ;-) - danke für die rasche Antworten =))))

Ja die Häuser haben den selben Eigentümer und nein es ist nicht in Österreich! ;-)
 
Zitat "leerbua"

warum machen wir uns eigentlich hier so oft Gedanken?

Möglicherweise ist das ganze in Österreich und "alles wird gut"
Zitat Ende

Vielleicht sagt uns die Solar Oma noch, wo die Häuser stehen.
 
Wenn ich das richtig verstehe, willst du vom 2. Zählerplatz ausgehen, das "alte" Gebäude bekommt dann also keinen eigenen Zählerplatz sondern läuft komplett über einen Zähler im "neuen" Gebäude?

Es handelt sich nach Baugenehmigung um Wohnraum? Einfamilienhaus?

Wird das "alte" Gebäude elektrisch beheizt und/oder mit Warmwasser versorgt?

Um welche Netzform handelt es sich am "neuen" Gebäude?
 
Es handelt sich dabei um ein TN-C-S Netz und ist im Moment als Lagerraum für das eigene Geschäft angemeldet. Jedoch soll in ferner Zukunft mal ein Einfamilienhaus (nach Renovierung) daraus entstehen & somit wird auch Warmwasser und eine Heizungsanlage zum Einsatz kommen. Jedoch noch nicht sofort, aber wir wollten es schon einmal vorbereitet haben!

Ich bin übrigens 23 Jahre alt und habe auch eine abgeschlossene Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude u. Energietechnik. War ein Jahr lang ausgelernt und wurde 2012 schwer krank und konnte nicht mehr aktiv mitarbeiten.
Ich bin also für die Arbeit qualifiziert, habe allerdings mich jetzt ein Jahr damit kaum beschäftigt und bin dadurch etwas eingerostet ;-)

lg Solaroma
 
Sorry für die harten Worte, aber: Der Abschluss der Berufsausbildung ist nur eine geringe Qualifikation ohne Praxiserfahrung und Fortbildung.

Nicht ganz klar hervor geht jetzt gerade, ob die Beheizung ebenfalls elektrisch erfolgen soll und ob hierfür eine Tarifsteuerung erforderlich wird - in diesem Fall würdest du um 2 Kabel zur Versorgung nicht herum kommen, es sei denn, du würdest einen Hauptleitungsabzweig herstellen und einen Zählerschrank im "alten" Gebäude errichten (lassen).

Die Mindestbelastbarkeit der Verbindung Zähler -> UV muss bei 3x63A liegen für die Allgemeinstromversorgung und Warmwasserbereitung. Bei einer Strecke von 20m ist hier 16mm² CU bzgl. des Spannungsfalls (~0,61%) erträglich - Unklar ist hingegen die Strombelastbarkeit in Bezug auf Verlegeart, Häufung und ggf. erhöhter Temperatur die mangels Angaben hier nicht klar ist.

Ein Abzweigen von der Leitung mit 6mm² CU ist vermutlich nicht zulässig, da dieses selbst bei günstigen Bedingungen nich einmal mit 45A und schon gar nicht 63A belastbar ist. Möglich wäre ein Verlegen aus der 1. UV mit einer passenden Absicherung, z.B. (unter geeigneten Bedingungen verlegt) gL 35A, zu einer weiteren Unterverteilung, die dann einige Zimmer in den oberen Etagen versorgt.
 
okay danke für die Antworten ;-) - nun bin weiß ich bescheid!

Klar habe ich noch viel zu lernen, aber ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, das ich für Elektro- Arbeiten zugelassen bin und nicht jemand der davon absolut keine Ahnung hat :)

T.Paul schrieb:
Sorry für die harten Worte, aber: Der Abschluss der Berufsausbildung ist nur eine geringe Qualifikation ohne Praxiserfahrung und Fortbildung.

Nicht ganz klar hervor geht jetzt gerade, ob die Beheizung ebenfalls elektrisch erfolgen soll und ob hierfür eine Tarifsteuerung erforderlich wird - in diesem Fall würdest du um 2 Kabel zur Versorgung nicht herum kommen, es sei denn, du würdest einen Hauptleitungsabzweig herstellen und einen Zählerschrank im "alten" Gebäude errichten (lassen).

Die Mindestbelastbarkeit der Verbindung Zähler -> UV muss bei 3x63A liegen für die Allgemeinstromversorgung und Warmwasserbereitung. Bei einer Strecke von 20m ist hier 16mm² CU bzgl. des Spannungsfalls (~0,61%) erträglich - Unklar ist hingegen die Strombelastbarkeit in Bezug auf Verlegeart, Häufung und ggf. erhöhter Temperatur die mangels Angaben hier nicht klar ist.

Ein Abzweigen von der Leitung mit 6mm² CU ist vermutlich nicht zulässig, da dieses selbst bei günstigen Bedingungen nich einmal mit 45A und schon gar nicht 63A belastbar ist. Möglich wäre ein Verlegen aus der 1. UV mit einer passenden Absicherung, z.B. (unter geeigneten Bedingungen verlegt) gL 35A, zu einer weiteren Unterverteilung, die dann einige Zimmer in den oberen Etagen versorgt.
 
Zumindest sind dir die Grundlagen bekannt.

Zugelassen für Arbeiten an elektrischen Anlagen am öffentlichen Netz sind ausschließlich Mitarbeiter eines beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Betriebes.
 
okay - dürfte ich somit nicht einen Verteiler anschliessen eines Einfamilienhauses?
Das Gebäude um das es sich in diesem Thread handelt ist das Haus meiner Eltern!
Ich arbeite im Moment (bis die Meisterschule im Februar 14 losgeht) bei meinem Vater in einem Sanitärbetrieb. Tue ab und zu kleiner Schaltungen in Heizungskellern anschliessen, zum Teil auch Steckdosen und so Kleinzeugs!
Dürfte ich das nicht? Müsste die Firma sich beim Versorgungsnetzbetreiber anmelden?

Sry für die Frage, aber ich versuche einfach viele Infos zu sammeln!

Octavian1977 schrieb:
Zumindest sind dir die Grundlagen bekannt.

Zugelassen für Arbeiten an elektrischen Anlagen am öffentlichen Netz sind ausschließlich Mitarbeiter eines beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Betriebes.
 
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