Dimensionierung Hausanschluss Mehrfamilienhaus

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Ron0210

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Hallo an alle,

ich würde gerne den Hausanschluss meines Mehrfamilienhauses überprüfen.
Der Hausanschluss wurde wie folgt beantragt:

5 Wohneinheiten Leistungsbedarf: 60kW
Heizung: 13kW
Allgemein: 5kW

Es ergibt sich ein Leistungsbedarf von 78kW. Dieser wurde mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,4 verechnet. Dadurch wäre ein Leistungsbedarf von 31,5kW vorhanden. Das erscheint mir sehr wenig. Der realle Hausanschluss ist mit 63A abgesichert, heißt also die verfügbare Leistung welche die Hausanschlusssicherung abkann beträgt 39kW (mit Toleranz der Spannung 44kW).
Hierzu die generelle Frage, wo der anzuwendende Gleichzeitigkeitsfaktor her kommt und wo solche definiert werden.
In der DIN-18015-1 wird ja für ein Gebäude mit 5 Wohneinheiten bereits eine Leistung von 41kW gefordert. Hinzu kämen bei uns noch ein Aufzug(4,4kW) und eine Luftwärmepumpe (6,2kW max). Der Netzbetreiber sagt, dass diese mit Gleichzeitigkeitsfaktor OnTop auf die 41kW drauf gerechnet werden müssen.
Hierzu ebenfalls die Frage wo die Gleichzeitigkeitsfaktoren definiert werden.

Grüße

Ron
 
Gleichzeitigkeitsfaktoren ergeben sich aus der Erfahrung des Planers und entsprechenden Betrachtungen wie oft Dinge verwendet werden und ob die Gleichzeitig laufen können.
z.B. eine Heizung und eine Klimaanlage werden nicht gleichzeitig laufen. etc

Wie kommst man auf die 78kW für die 5 Wohnungen? was ist da die Grundlage? Sicherungsgröße oder was?

Bis einschließlich 7 Wohneinheiten ist eine Absicherung von 63A ausreichend was so etwa 44kW sind mit einer eingerechneten Reserve dann 35-40kW

Dabei ist der Allgemeinstrom schon eingerechnet, wobei ich die Angabe hier mit 5kW für deutlich übertrieben halte.
Die 4,4kW für den Aufzug halte ich allerdings für wesentlich zu gering bedacht, oder ist das was anderes als ein Personenaufzug?
Hier wären auch die Anlaufströme wichtig zu wissen, wenn der wie heute meist üblich mit FU Läuft können die auch sehr gering ausfallen.

Oben schreibst Du was für 13kW für die Heizung unten sind es dann nur noch 6,2kW was denn nun?


grob geschätzt würde ich sagen, daß die 63A Absicherung im HAK ausreichen könnten, dazu sollten aber genauere Werte der Anlagen bekannt sein.

Spätestens mit realisierung von Ladestationen für KfZ wird das allerdings auf keinen Fall mehr ausreichen, allein aus diesem Grund würde ich dort deutlich mehr ein planen.
 
Hallo Octavian,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Die 78kW ( mit Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,4 auf 39kW runtergerechnet) hat die Baufirma beim Netzbetreiber eingereicht. Der realle Hausanschluss hat eine 63A Sicherung.
Laut DIN 18015-1 sind alleine für die Wohneinheiten schon 41kW gefordert.
Im allgemeinen finde ich 63A schon zu wenig. Dazu folgendes Beispiel.
In jeder Wohnung ist ein Herd mit 7,5kW Nennleistung und an Drehstrom angeschlossen.
Wenn Mittags um zwölf in allen Wohnungen gleichzeitig gekocht wird, dann ist es aus meiner Sicht nicht unrealistisch das eine Phase von jedem Herd mit 2,5kW belastet wird. Dann wären das in Summe 12,5kW auf dieser Phase ohne das noch etwas anderes läuft (z.B. Luftwärmepumpe, Waschmaschine, Ofen, Licht, etc.)
Bei 14,5kW würde die Sicherung ja bereits in Überlast betrieben.
 
1. die Herde takten die Platten und keiner dieser verbraucht dann dauerhaft diese Leistung.
2. es reicht schon ein unterschied von wenigen Minuten, daß die Leistung der Platten nicht zusammen kommt.
3. Die Leistungen sind gleichmäßig auf drei Phasen auf zu teilen, also 5x2,5kW ergibt zwar 12,5kW aber auf drei Phasesn also nur noch ca 4,2kW pro Phase.
4. die in der DIN angegebenen Sicherungswerte sind mehr als ausreichend für die Anzahl der Wohnungen.
5. Auch werden nicht alle Bewohner gleichzeitig Ihre Waschmaschinen einschalten und diese im exakt gleichen Programm laufen lassen, denn auch diese brauchen nicht während des gesamten Waschganges diese angegebene maximal Leistung. Ansonsten wäre ein Waschgang kaum mit unter einer kWh Verbrauch zu realisieren. Gleiches gilt für alle anderen Maschinen und Geräte.
 
Hallo,

das reicht nie! Gerade wenn denn in ein paar Jahren E-Autos geladen werden sollen, ist das viel zu knapp. Ls 100A im HAK ist minimum, besser 150Apro Phase.

LG
Pflusch
 
Das schrieb ich bereits, daß das für Auto laden nicht funktionieren wird, ob aber diese zusätzlichen mindestens 11kW pro Wohneinheit überhaupt auf der Hauptleitung in der Straße hergeleitet werden können ist an sich mehr als fraglich.

63A werden JETZT reichen nicht aber mit dem Laden von Fahrzeugen.

die Frage ist natürlich ob man jetzt so viel mehr für einen Anschluß ausgeben will für Dinge die dann vielleicht doch nicht so kommen?
Da ist in Zukunft so was wahrscheinlich nur mit Lastmanagement möglich und damit gar kein gleichzeitiges Laden.
 
Hallo,

das reicht nie! Gerade wenn denn in ein paar Jahren E-Autos geladen werden sollen, ist das viel zu knapp. Ls 100A im HAK ist minimum, besser 150Apro Phase.

LG
Pflusch
Wenn den schon 10kV-Mittelspannungsanschluß. So etwas Reserve kann nie schaden., falls da mal eine E-LKW-Ladepunkt hinkommt.
 
Ich würde mal für deine Antworten als ganzes antworten.

Das mit der Taktung der Herdplatten, kann ich nachvollziehen. Ich hätte nur die Rückfrage ob wir diesbezüglich meinst das die Platten untereinander getacktet sind oder ob du meinst, dass eine Platte auf Grund Ihres Reglers quasie eine Pulsweitenmodulation macht.
Sollte es zweiteres sein würde ich entgegenhalten, dass das Takten dann nur etwas bringt, wenn die Platte nicht auf voller Power läuft und der Regelpunkt noch nicht erreicht wurde.
Allerdings habe ich auch schon Herplattenschaltpläne gesehen, das war ein Phase auf eine Phase geklemmt.
Bei der Waschmaschine bin ich nicht daccord. Die braucht viel Leistung wenn sie das Wasser erhitzt.
Da zieht sie richtig.
Bezüglich der E-Auto Ladestation ist es aus meiner Sicht fraglich ob ein Vorhalt für diese eingefordert werden kann. Es sei denn es existieren gesetzliche Regelungen bzw. Vorschriften. Existieren solche?



1. die Herde takten die Platten und keiner dieser verbraucht dann dauerhaft diese Leistung.
2. es reicht schon ein unterschied von wenigen Minuten, daß die Leistung der Platten nicht zusammen kommt.
3. Die Leistungen sind gleichmäßig auf drei Phasen auf zu teilen, also 5x2,5kW ergibt zwar 12,5kW aber auf drei Phasesn also nur noch ca 4,2kW pro Phase.
4. die in der DIN angegebenen Sicherungswerte sind mehr als ausreichend für die Anzahl der Wohnungen.
5. Auch werden nicht alle Bewohner gleichzeitig Ihre Waschmaschinen einschalten und diese im exakt gleichen Programm laufen lassen, denn auch diese brauchen nicht während des gesamten Waschganges diese angegebene maximal Leistung. Ansonsten wäre ein Waschgang kaum mit unter einer kWh Verbrauch zu realisieren. Gleiches gilt für alle anderen Maschinen und Geräte.
 
Ich würde mal für deine Antworten als ganzes antworten.

Das mit der Taktung der Herdplatten, kann ich nachvollziehen. Ich hätte nur die Rückfrage ob wir diesbezüglich meinst das die Platten untereinander getacktet sind oder ob du meinst, dass eine Platte auf Grund Ihres Reglers quasie eine Pulsweitenmodulation macht.
Sollte es zweiteres sein würde ich entgegenhalten, dass das Takten dann nur etwas bringt, wenn die Platte nicht auf voller Power läuft und der Regelpunkt noch nicht erreicht wurde.
Allerdings habe ich auch schon Herplattenschaltpläne gesehen, das war ein Phase auf eine Phase geklemmt.
Bei der Waschmaschine bin ich nicht daccord. Die braucht viel Leistung wenn sie das Wasser erhitzt.
Da zieht sie richtig.
Bezüglich der E-Auto Ladestation ist es aus meiner Sicht fraglich ob ein Vorhalt für diese eingefordert werden kann. Es sei denn es existieren gesetzliche Regelungen bzw. Vorschriften. Existieren solche?


Eine Ergänzung habe ich noch.
Laut der DIN-18015-1 sind ja 41kW für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten ohne Warmwasseraufbereitung ausreichend. Die DIN hat meinem Kenntnisstand nach Vorschriftscharakter. Bitte korrigiert mich da.
Bei unserem Haus kommt aber eine Luftwärmepumpe mit wie gesagt 6,2kW Nennleistung und ein Aufzug mit 4,4kW Nennleistung hinzu. Da hatte mir der Netzbetreiber gesagt, dass ich die mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor OnTop aufaddieren muss.
Er hat mir das sogar vorgerecht. Luftwärmepumpe Gleichzeitigkeitsfaktor 1 und der Aufzug Gleichzeitigkeitsfaktor 0,6. Daraus ergäbe sich die Notwendigkeit für einen Hausanschluss mit mehr als 63A Sicherung.
 
Bezüglich der E-Auto Ladestation ist es aus meiner Sicht fraglich ob ein Vorhalt für diese eingefordert werden kann. Es sei denn es existieren gesetzliche Regelungen bzw. Vorschriften. Existieren solche?
Also ich bezweifele, dass es gesetzliche Vorgaben dafür gibt. Evtl. Gedankenspiele, wie man die s.g. letzte Meile ertüchtigen kann. Denn eins ist klar, die Masse fährt morgens zur Arbeit und kommt Abends zurück und möchte natürlich laden. Und es wird auch immer mehr Abends gekocht und gegessen. Und dafür ist das Stromverteilnetz nicht ausgelegt.
 
Deshalb wird da ja auch mit Gleichzeitigkeitsfaktor gerechnet. Und wenn die Berechnung da falsch war wird es eben finster , weil das Verteilernetz überlastet ist. Auf der anderen Seite ist es zwar möglich das Netz für die max Belastung auszulegen nur wird das keiner Bezahlen.
@Ron0210 Die Din und auch die VDE haben gar keine rechtliche Bewandtnis. Sie werden nur über Umwege rechtsverbindlich.
 
Die rechtliche Verbindlichkeit wäre aus meiner Sicht gegeben, da Sie zu den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers gehört, bzw. dieser deren Anwendung fordert.
 
Aber nochmals zu den 41kW welche in der DIN-18015-1 für 5 Wohneinheiten gefordert werden.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Anwendung dieser Festlegung?
... und meine Frage nach dem Gleichzeitigkeitsfaktor ist auch noch offen. Aktuell klingt es so als wäre dieser der Joker um den maximalen Leistungsbedarf (da wäre der Faktor 1) auf das Verfügbare runter zu rechnen.
Ist das echt so? Es muss doch irgendwo eine Vorschrift oder Tabellen geben, wie dieser herzuleiten ist.
 
Du wirst damit leben müssen, was dir dein VNB ins Haus legt. Oder versuchst nach einem anderen Monopolisten zu wechseln.
 
Folgendes Rechenbeispiel noch.
Bei einer maximalen Belastbarkeit des Hausanschluss von 44kW (63A Sicherung) bedeutet dies einen Lastvorhalt von 8,8kW pro Wohneinheit (bei 5 Wohneinheiten). Jeder Wohneinheit darf dann gleichzeitig maximal 2,94kW pro Phase abrufen.
Hier wir es aus meiner Sicht ein möglicher Engpass deutlich. Bereits mein Wasserkocher hat 2,4kW. Das alle Wohneinheiten auf einer Phase gleichzeitig 2,94kW abrufen halte ich für nicht unrealistisch.
Zu bedenken ist ja auch das wir noch die Luftwärmepumpe und den Aufzug haben, sich dadurch also nochmal die 2,94kW entsprechend reduzieren würden.
 
Für die normalen Anschlüsse für Wohneinheiten gibt es die Sicherungsangaben der DIN und die sind mehr als ausreichend dimensioniert.
Darüber nun zu diskutieren ob die Herde da ausreichend takten oder die Waschmaschinen da mit machen ist überflüssig denn diese Angaben werden quer durch ganz Deutschland so verwendet UND FUNKTIONIEREN!

Die einzigen Fragepunkte wären hier nur die Wärmepumpe und der Aufzug, sowie Erweiterungen für Ladestationen in der Zukunft.
 
Um auf 2,94 KW zu kommen reicht wie gesagt fast der Wasserkocher 2,4kW und der Taktet nicht.
Sollte der Fall eintreten, das auf einer Phase von jeder Wohneinheit 2,94kW abgerufen werden, dann würde die NH Panzersicherung so erstmal in Überlast betrieben. Die machen das je nach Höhe der Überlast sicherlich eine längere Zeit mit, wodurch sowas wahrscheinlich in der Regel nicht auffällt und das ganze so wie Octavian sagt in Deutschland funktioniert.
Wissenschaftlich betrachtet scheint es hier ja aber nicht die Frage zu sein ob es passieren wird, dass die Sicherung überlastet wird, sondern nur die Frage wie oft und wie lange. Da die NH Sicherungen in Ihrer Auslösecharakteristik ja einem Scheunentor entsprechen, scheinen diese ja das meiste wegzubügeln.
Ich persönlich entwickle Steuergeräte in der Automobilindustrie und da ist Sicherungen überlasten ein NoGo.
... und ja bei Elektroautos laden funktioniert das ganze dann nicht mehr. Aber dafür gibt es ja das Lastmanagement und die Einstufung der Ladesäule als untergeordnetem Verbraucher.
 
Die Auslösecharakteristik ist typischerweise gG was recht wenig mit einem Scheunentor als Vergleich zu tun hat, das entspricht in etwa einem Automaten mit C.
Eine ständige Überlast würde gerade diese Art der Sicherung (Schmelzsicherung) recht schnell zum Altern und damit zum unkontrollierten Auslösen bringen.
Dies ist aber selten der Fall und stützt somit diese Theorie nicht.
 
Danke Octavian1977,

das überzeugt mich. Aus der Richtung passt es für mich.
Jetzt würde ich nochmal in die andere Richtung fragen. Wieviel kW Vorhalt pro Phase, pro Wohneinheit wäre denn zu wenig.
Ich denke die Wahrscheinlichkeit der Gleichzeitigkeit steigt je niedriger die Grenze liegt, was verfügbar ist pro Phase.
 
Pro Phase ist das dann die Gesamtleistung durch 3.

Ich bin der Meinung, daß man gerade zu jetziger Zeit die Leistungsentwicklung in der Zukunft kaum absehen kann.
Idee ist daß alles auf Wärmepumpe läuft und alle Autos elektrisch sind und auch geladen werden müssen.
Das ergibt allerdings Anschlußwerte die kein heute verfügbares öffentliches Netz leisten kann und es ist meiner Meinung nach in der Größe auch gar nicht ausbaubar.

Aus meiner Sicht liegt Die Zukunft eher darin vom Transport solcher Mengen an Energie über das Stromenetz ab zu sehen und dieses mit ökologisch erzeugtem Methangas zu liefern.
Ob das aber so kommt oder doch anders oder wie dann die Leistungen im Stromnetz damit aussehen könnten ist nicht ab zu schätzen.

Somit sind vernünftige Reserven nicht Planbar und ich würde jetzt das beantragen was man Jetzt benötigt und dann wenn man es braucht dann mehr zu beantragen.
Wenn man da an sich für Schwankungen mal 20-30% Reserve einplant ist das erst mal ausreichend.
 
Thema: Dimensionierung Hausanschluss Mehrfamilienhaus
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