lieber Richie.
Geräte wie Wärmepumpen und anderes mit dem Potential zur Erzeugung von Oberwellen haben zwingend entsprechende Netzfilter welche diese Oberwellen verhindern/Ausgleichen.
Ansonsten würden diese nicht der EMV genügen und nicht betrieben werden dürfen.
Abschaltungen durch die Netzbetreiber haben mit Oberwellen nicht im Ansatz was zu tun, da geht es um Leistungsreduktion bei Spitzenlasten oder Energiemangel.
Ein Heizgerät darf mehr als die üblichen 3,5mA Ableitstrom haben das ist richtig, nur ab 10mA ist zwingend ein zusätzlicher PA erforderlich.
Das man so ein Gerät ab 15mA betriebsmäßigem Ableitstrom nicht mehr an einen 30mA FI hängen kann ist auch logisch, hat mit der Forderung eines zusätzlichen PA aber nichts zu tun.
Hier der Auszug aus der VDE 0113:
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8.2.6 Zusätzliche Anforderungen an die elektrische Ausrüstung mit Erdableitströmen größer als 10 mA
Wenn in einem Schutzleiter einer elektrische Ausrüstung ein Erdableitstrom, Gleichstrom oder Wechselstrom, größer 10 mA fließt, muss für die Sicherheit eine oder mehrere der folgenden Bedingungen in jedem Bereich des Schutzpotentialausgleichssystems, das einen Erdableitstrom führt, vorgesehen werden:
a) | der Schutzleiter ist vollständig innerhalb der Gehäuse der elektrischen Ausrüstung verlegt, oder in anderer Weise auf seiner gesamten Länge gegen mechanische Beschädigung geschützt; |
b) | der Schutzleiter hat über seine gesamte Länge einen Mindestquerschnitt von 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al; |
c) | wenn der Schutzleiter einen Querschnitt von weniger als 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al hat, muss ein zweiter Schutzleiter mit mindestens demselben Querschnitt bis zu dem Punkt vorgesehen werden, an dem der Schutzleiter einen Querschnitt von nicht weniger als 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al aufweist;
Dies kann erfordern, dass die elektrische Ausrüstung einen getrennten Anschluss für einen zweiten Schutzleiter aufweist. |
d) | automatische Abschaltung der Stromversorgung bei Verlust der Durchgängigkeit des Schutzleiters; |
e) | wenn eine Stecker-Steckdosen-Kombination verwendet wird, muss der Anschluss mit einem Steckverbinder für industrielle Anwendungen nach der Normenreihe IEC 60309 Serie ausgeführt sein und der Schutzleiter muss einen Mindestquerschnitt von 2,5 mm2 als Teil einer mehradrigen Leitung aufweisen.
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