Ist ein Notstrom-Generator beim EVU anmeldepflichtig?

Diskutiere Ist ein Notstrom-Generator beim EVU anmeldepflichtig? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, muss ich einen Notstrom-Generator bei dem EVU anmelden? Momentaner Zustand der Anlage ist folgender: Bei einem Stromausfall...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
L

LL0rd

Beiträge
94
Hallo Leute,

muss ich einen Notstrom-Generator bei dem EVU anmelden? Momentaner Zustand der Anlage ist folgender:

Bei einem Stromausfall übernimmt eine USV die Versorgung von Geräten und Notlicht bis der Strom wieder da ist.

Sollzustand ist: Bei einem Stromausfall im Netz übernimmt nach wie vor die USV den Ausfall. Nach einiger Zeit soll automatisch ein Notgenerator gestartet werden. Der Anschluss des EVU wird allphasig getrennt. Der Generator wird aufgeschaltet. Damit wäre die Stromversorgung wiederhergestellt. Die USV kann laden.

Wenn der Strom im öffentlichen Netz wieder da ist und die USV genug aufgeladen wurde, wird der Generator wieder getrennt, die USV übernimmt wieder. Der öffentliche Strom wird aufgeschaltet und die Anlage ist wieder in einem normalen Zustand. Der Generator wird dann abgeschaltet.

Brauche ich für diese automatische Umschaltung eine Anmeldung oder genehmigung beim EVU?
 
Hallo,
wenn ich das richtig sehe ist nach wie vor Deine USV die Schnittstelle zum EVU. Da könntest Du den Hersteller fragen ohne beim EVU schlafende Hunde zu wecken. Wenn die USV nicht anmelde oder genemigungspflichtig ist kann es dem EVU egal sein wie Du einen längeren Ausfall überbrückst da Du in jedem Fall über die USV zurückschaltest.
 
Netzparallelbetrieb darf dabei nicht möglich sein, da ansonsten Strom in Richtung EVU fließen kann und das Bedarf auf jeden Fall deren Zustimmung.
Hierzu würde ich mal in den TAB und der NAV nachsehen ob es da Auflagen gibt.
 
Naja, die USV ist nicht die direkte Schnittstelle zum EVU. Sie versorgt nur einige Geräte mit Strom. Beispiel Supermarkt:

Der ganze Supermarkt hängt an einem Stromanschluss vom EVU. Bei einem Stromausfall ist es wichtig, dass die Notbeleuchtung geht, die IT für die Kassen und der Zugang zum Internet (für Kartenzahlungen) funktioniert und dass die Kassen laufen.

Dazu kann ich entweder eine etwas größere USV in den Serverschrank verbauen und von dort aus die Kassen mit Strom versorgen, oder ich kann an den Geräten jeweils eine kleine USV unterstellen. Im aktuellen Fall gibt es im Serverschrank eine USV von APC, an der die Kassen + IT + Haussteuerung angeschlossen sind. Die USV ist ja ansich nicht Anzeige- oder Genehmigungspflichtig.

Fast direkt nach dem Zähler möchte ich nun eine Weiche einbauen, die es ermöglicht auszuwählen, von wo der Strom herkommt. Ein befreundeter Kollege meinte, dass ich eine 63A CEE Steckdose fast direkt nach dem Zähler hinsetzen soll. Und auch so eine nach dem Generator. Und der Kunde kann dann durch umstecken des Steckers die Stromquelle auswählen. So etwas wäre Genehmigungsfrei.

Ich möchte aber auf Automatik nicht verzichten und würde deshalb gerne einen (oder zwei) Schütze nehmen. Mit drei Schließern und drei Öffnern. Damit kann ich eindeutig auswählen, woher der Strom kommt ohne die Möglichkeit, dass er ins Netz des EVU zurückfließen kann. Der Kollege ist allerdings der Meinung, dass gerade diese Automatik eine Genehmigung braucht.
 
Hallo dazu gibt es im primitivsten Fall einen 3-4 poligen Netzumschalter/je nach Vorschrift des Versorgers .Dieser Schalter ist im plombierten Teil des Zählerkastens anzubringen,habe ich mal gelesen. Damit würde sich die Frage erübrigen ob man dazu das Einverständnis des Versorgers benötigt. Zudem sind Kontrolllampen o.ä nötig welche die Rückkehr der Netzspannung anzeigen.
Von einem Mühlenbesitzer welcher mit einem kl. Generator ins Netz einspeist wurde mir einmal gesagt das eine den EU Vorschriften entsprechende automatische Netzeinspeisung einen sehr teure Angelegenheit wäre.
mfg sepp
 
muss ich einen Notstrom-Generator bei dem EVU anmelden?

Ja ...lies die TAB deines Netzbetreibers.

Im Abschnit 13 steht :

TAB 2012 schrieb:
13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb
Für folgende Anlagen stimmen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber die
technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach den dafür
herausgegebenen Richtlinien des VDN und des VDE FNN im Einzelnen mit dem
Netzbetreiber ab:
– Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
-Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung
der öffentlichen Versorgung20 (Erfolgt der Parallelbetrieb mit dem öffentlichen
Netz zeitlich länger als 100 ms ist zusätzlich die VDE-AR-N 4105
anzuwenden.)
 
Da ein Netzparralelbetrieb ja ausgeschlossen wird, dürfte sich der VNB (Das EVU des Supermarktes juckt das bestimmt nicht) nicht dafür interresieren. Eine nachfrage schadet sicher nicht.

Das mit der Versorgung der Notbeleuchtung über eine klassiche USV ist sicher keine gute Idee: Hier muss eine dafür zugelassenes Sicherheitslichtgerät, oder Einzelbatterieleuchten eingesetzt werden. Ist das Notstromaggregat dafür geignet, und als Sicherheiteinrichtung abgenommen, kann es die Versorgung des Notbeleuchtung mit stützen, und die Batterieleistung geringer ausgelegt werden.
Dann darf es aber auch nur Sicherheitseinrichtungen versorgen.

Meine Meinung: Vernünftige USV aufstellen, welche die Leistung bis zur Räumung des Ladens und schliessen der Kassen übernehmen kann. Dafür sollte doch wohl 10min. ausreichen.

In keinem Fall darf bei ausfall des Stromenetzes der Betrieb im Laden im Dunkeln fortgeführt werden, der Laden ist unter zuhilfename der Notbeleuchtung zu evakuieren.
 
Die "echte" Notbeleuchtung ist das eine. Ich meine aber eine Art "Notbeleuchtung", wo das Hauptlicht an ist, abzüglich der starken Verbraucher.

Bei einem Supermarkt gibt es noch etwas anderes zu beachten: die Kühlfächer, Kühlschränke, Kühl-Irgendwas in den Lagern. Das alles fällt bei einem Stromausfall auch aus. Ab einer bestimmten Temperatur gillt die Kühlkette als unterbrochen und die Ware darf nicht mehr in den Verkauf. Solche Kühlräume lassen sich nicht mit einer USV betreiben.

Und ob es eine gute Idee ist, einen Supermarkt bei einem Stromausfall zu evakuieren = die Leute aus einem beleuchteten Laden auf die dunkle Straße zu setzen, ist auch fraglich.
 
Bei einem Stromausfall ist der Laden wohl weniger bis garnicht beleuchtet? Oder nennst du die geforderten 1Lux "Beleuchtung"?
 
Bei einem Stromausfall ist der Laden wohl weniger bis garnicht beleuchtet? Oder nennst du die geforderten 1Lux "Beleuchtung"?

Die Arbeitsstättenrichtlinie hat sich gerade vor 2 Wochen geändert. Der Kontrastbereich hat sich geändert. Die Leuchten müssen näher zusammen. Man kann zukünftig besser sehen.

Hauptproblem hier ist das es sich Wahrscheinlich um einen Sonderbau handelt der in der Baugenehmigung eine Sicherheitsbeleuchtung und/oder Notstromversorgung benötigt.
Diese ist dann Prüfpflichtig. Hier sollte vor gleich welchen Massnahmen ein Gespräch mit dem Prüfingenieur der Bezirksregierungen geführt werden.

Die Netzrückwirkungen wird der Netzbetreiber nachgewiesen haben wollen. Er schickt in der Regel einen oder mehrere Mitarbeiter die die Netzanbindung und Kuppelschalter prüfen werden.
 
schick josef schrieb:
Hallo dazu gibt es im primitivsten Fall einen 3-4 poligen Netzumschalter/je nach Vorschrift des Versorgers .Dieser Schalter ist im plombierten Teil des Zählerkastens anzubringen,habe ich mal gelesen. Damit würde sich die Frage erübrigen ob man dazu das Einverständnis des Versorgers benötigt.

Tut mir Leid, aber was hat so ein Umschalter im plombierten Teil des Zählerkastens zutun? Die Dinger gehören in einen eigenen kleinen Schaltschrank, wie z.B.
hier ein manueller Umschalter:
http://www.ebay.de/itm/1-Stuck-Netz-Not ... 257782253b

oder hier das ganze automatisiert:
http://www.ebay.de/itm/Notstrom-Umschal ... 51a3de9c94


@ego1
Ich war heute vor Ort. In dem Laden gibt es eine Notbeleuchtung, die von einer eigenen mini USV betrieben wird. Hab die heute morgen im Dunklen mal angeworfen. In meinen Augen war die ausreichend um sich zurecht zu finden, Texte auf den Artikeln zu lesen, etc. Es war aber kein schönes Licht, bei dem die Artikel in Szene gesetzt werden.

Auch habe ich heute die Anforderungen nochmal abgesprochen. Der Inhaber möchte bei einem Stromausfall trotzdem die Waren weiterverkaufen können, da er pro Stunde in dem der Laden zu ist, tatsächlich viel Geld verliert. Und wenn der Strom für ein paar Tage ausfällt, wie in den USA wegen "Sandy", was sollen die Leute dann essen? Deshalb soll bei einem Stromausfall der Verkauf weitergehen können.
 
Warum rufst du nicht beim EVU an.
Die können dir doch sagen wie das ausgeführt sein muss.
 
L96N schrieb:
Warum rufst du nicht beim EVU an.
Die können dir doch sagen wie das ausgeführt sein muss.

Also beim EVU anzurufen, ist sowieso die beschissenste Idee, die es gibt. Da wirst du von einem Telefon zum anderen durchgereicht und keiner fühlt sich dafür zuständig. Hatte ich schon einmal bei einer Luftwärmepumpe erlebt.

Außerdem weiß beim EVU eine Hand nicht, was die andere macht, vor allem was den Innen- und Außendienst betrifft. Ich weiß nicht, wie oft schon der Außendienst mit mir Lösungen "erarbeitet" hat, die so nicht möglich wären.

Für den Innendienst ist z.B. das Lösen einer Plombe durch einen Nicht-Stadtwerke Mitarbeiter gleich ein Verbrechen. Für den Außendienst ist irgendwie so eine "keine Plombe - kein Weltuntergang" Einstellung.

Ich weiß nicht, wie oft ich schon einen Zähler eingebaut habe und der Außendienst ist dann später vorbeigekommen und hat verplombt. Oder wie oft ich schon die Plombe gelöst habe, um einen Zähler auszubauen.

Naja aber wieder zum Thema...
Wenn ich mich ans EVU wende, dann werde ich es mit einem konkreten Lösungsvorschlag tun und ich werde versuchen, dass die das einfach so durchwinken.
 
Die Frage ist dabei sicher ob man die Unsummen an Geld ausgeben will um einen doch sehr seltenen Stromausfall zu überbrücken.
Den letzten an den ich mich hier erinnern kann ist schon bereits 10-12 Jahre her.
Letzte Woche gab es einen in Farnkfurt, das wär hier noch recht nahe.
Die Stunde überbrückte Zeit kostet dann sicher mehrere 10k€.
 
Der letzte ist 10-12 Jahre her??? Wenn ich mir einfach mal die Statistik meiner Heimatstadt Karlsruhe anschaue, dann gibt es hier so 2-4 Mal pro Jahr einen Stromausfall. Und das wegen nichts.

Was passiert aber, wenn tatsächlich mal ein Storm durchwehen sollte?

Und ob jemand die mehrere 10k€ pro Stunde (ich denke mal so an 20k€ Anschaffung über 10-15 Jahre und 500€ Wartungskosten pro Jahr) sind ein fairer Preis für das mehr an Sicherheit. Außerdem voll von den Steuern absetzbar ;)
 
Um Sicherheit geht es dabei ja gar nicht dazu gibt es ja die bereits vorhandene Notbeleuchtung.

2-4Mal pro Jahr Stromausfall? auch immer die gleichen betroffen?

edit: Übrigens bei einem Sturm Wie Sandy hätte ich als Kunde andere Gedanken als einkaufen zu gehen, und als Betreiber eines Supermarktes andere Sorgen als Stromausfall und ein damit bedingter Ladenschluß.
 
Meinen Erfahrungen nach hier in Hamburg & Umgebung ist sowohl die Anzahl als auch die Dauer der Unterbrechungen seit Jahren zunehmend ...
 
500€ Wartung für einen Notstromgenerator ist wohl ein wenig untertrieben, allein der monatliche Test kostet sicher schon je 100€.
 
Hallo

als ein Mann vom Versorger vor Ort war sagte dieser auf meine Frage bez Notstromanschluss: ich solle den Eli fragen. Auch den Beitrag -der Notstromumschalter müsse im verplombten Teil des Zählerkastens eingebaut werden- habe ich wieder entdeckt. Nun ja alles was Vorschrift ist, ist auch sinnvoll oder doch nicht? mfgsep
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Ist ein Notstrom-Generator beim EVU anmeldepflichtig?
Zurück
Oben